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   BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01   

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https://dejure.org/2001,5243
BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01 (https://dejure.org/2001,5243)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2001 - 5 StR 287/01 (https://dejure.org/2001,5243)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01 (https://dejure.org/2001,5243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schwere Brandstiftung - Sachbeschädigung - Schuldfähigkeit - Alkoholisierung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    Ganzheitsbetrachtung bei der Prüfung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01
    Insbesondere hat das Landgericht die zur Feststellung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit erforderliche Ganzheitsbetrachtung nicht angestellt (vgl. BGHR StGB § 21 - Seelische Abartigkeit 4).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01
    Der neue Tatrichter muß Gelegenheit haben, die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten einschließlich der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen umfassend neu zu beurteilen (vgl. BGHR StGB § 21 - Seelische Abartigkeit 26).
  • BGH, 17.10.1995 - 5 StR 530/95

    Unzureichende Begründung der verminderten Schuldfähigkeit - Seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01
    Schon im Blick auf die Art der Kriminalität (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95 -) und wegen des in der Tatserie des Angeklagten deutlich zutage getretenen erheblichen Anstiegs seiner Gefährlichkeit bedurfte all dies eingehender Erörterung.
  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87

    Anforderungen an die Ausführungen des Tatrichters zur Frage der

    Auszug aus BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01
    Weder das Fehlen eines nachvollziehbaren Tatmotivs noch die aktuelle Belastungssituation des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 21 - Seelische Abartigkeit 5) noch seine auffälligen Reaktionen anläßlich zweier Festnahmen (UA S. 10, 18) wurden in die Prüfung einbezogen.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Vielmehr hätte es aufgrund der oben dargestellten Auffälligkeiten und der Art der Kriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01) zur Beurteilung, ob der Angeklagte an einer erheblichen Persönlichkeitsstörung im Sinne einer schweren seelischen Abartigkeit leidet, einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit sämtlichen diesbezüglich zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen bedurft.
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07

    Brandstiftung mit Todesfolge; verminderte Schuldfähigkeit (lückenhafte Erörterung

    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Suchtdruck;

    Insbesondere hinsichtlich der begangenen Brandstiftung, in der die Strafkammer ein "Handlungsmuster" (UA S. 23) des Angeklagten erblickt, hätte Anlass für eine solche Prüfung bestanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01 - und vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95).
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