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   BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08   

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https://dejure.org/2008,10896
BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08 (https://dejure.org/2008,10896)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2008 - 5 StR 319/08 (https://dejure.org/2008,10896)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2008 - 5 StR 319/08 (https://dejure.org/2008,10896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils mit den Feststellungen sowie im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und im Maßregelausspruch in der Revision

  • Judicialis

    StGB § 174 Abs. 4 Nr. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Ausschöpfen einer akzeptierten Alibibehauptung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08
    Der Schuldspruch hat in diesem Fall keinen Bestand, weil das Landgericht eine im Ansatz akzeptierte Alibibehauptung nicht erschöpfend ausgewertet hat (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928; Brause NStZ 2007, 505, 506).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08
    Der Schuldspruch hat in diesem Fall keinen Bestand, weil das Landgericht eine im Ansatz akzeptierte Alibibehauptung nicht erschöpfend ausgewertet hat (vgl. BGH NJW 2003, 150, 152; 2006, 925, 928; Brause NStZ 2007, 505, 506).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08
    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, den Umfang der Anrechnung einer vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflage im Tenor zu bestimmen (vgl. BGHSt 36, 378).
  • BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06

    Freisprechung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Brandenburg aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08
    Darüber hinaus hat das Landgericht den Beweiswert der elektronisch erstellten Zahlungsbelege nicht ausgeschöpft (vgl. auch BGH wistra 2007, 108, 109).
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