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BGH, 14.12.1999 - 5 StR 365/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 306c StGB; § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306a Abs. 1, Nr. 1 StGB
Beweiswürdigung bei widerrufenem Geständnis; Brandstiftung mit Todesfolge; Schwere Brandstiftung - Wolters Kluwer
Widerrufenes polizeiliches Geständnis - Nachweis der Täterschaft - Selbstbezichtigung - Brand - Aussage des Angeklagten - Schwankendes Aussageverhalten - Tatmotiv - Brandstiftung mit Todesfolge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 209 (Ls.)
- NStZ-RR 2011, 302
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung …
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 StR 365/99
Zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten durfte dessen später widerrufenes polizeiliches Geständnis - das auch nach Maßgabe von BGHSt 42, 15 verwertbar war - herangezogen werden. - BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 StR 365/99
Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält sachlichrechtlicher Nachprüfung stand (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH NJW 1999, 1562, 1564 m. Anm. Salditt NStZ 1999, 420).
- BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04
Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer …
Unter Berufung auf BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 365/99 (= NStZ-RR 2000, 209 ) hat der Generalbundesanwalt vorgetragen, insoweit liege entgegen der Annahme der Strafkammer nicht Tateinheit vor, sondern § 306a StGB trete wegen Gesetzeseinheit hinter § 306c StGB zurück.Dann tritt gegebenenfalls § 306a StGB hinter § 306c StGB im Hinblick auf Gesetzeseinheit zurück (BGH NStZ-RR 2000, 209 ).