Rechtsprechung
BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 154a Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 46 StGB; § 182 StGB
Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschränkung des Verfahrens nach § 154a Abs. 2 StPO (Berücksichtigung der Gesetzesverletzungen bei der Strafzumessung trotz der Beschränkung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vielzahl der Tathandlungen - Schuldspruchänderung - Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. März 2002 wird im Hinblick auf BGHSt 42, 27 ff. und 51 ff. in den Fällen 1 und 8 bis 27 der Urteilsgründe die Verfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Kindern beschränkt und der Schuldspruch nach § 349 Abs. 4 StPO dahin geändert, daß in diesen Fällen die tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen entfällt. - BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94
Einstellung der Strafverfolgung - Strafschärfung - Strafzumessung - Feststellung
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02
Auch dürfen die den Tatbestand des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllenden Umstände bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn dieser Tatbestand nach § 154a Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgeschieden worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 227 m. w. N.).