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   BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02   

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https://dejure.org/2002,11931
BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02 (https://dejure.org/2002,11931)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - 5 StR 368/02 (https://dejure.org/2002,11931)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - 5 StR 368/02 (https://dejure.org/2002,11931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 154a Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 46 StGB; § 182 StGB
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschränkung des Verfahrens nach § 154a Abs. 2 StPO (Berücksichtigung der Gesetzesverletzungen bei der Strafzumessung trotz der Beschränkung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02
    Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. März 2002 wird im Hinblick auf BGHSt 42, 27 ff. und 51 ff. in den Fällen 1 und 8 bis 27 der Urteilsgründe die Verfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Kindern beschränkt und der Schuldspruch nach § 349 Abs. 4 StPO dahin geändert, daß in diesen Fällen die tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen entfällt.
  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94

    Einstellung der Strafverfolgung - Strafschärfung - Strafzumessung - Feststellung

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 5 StR 368/02
    Auch dürfen die den Tatbestand des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllenden Umstände bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn dieser Tatbestand nach § 154a Abs. 2 StPO von der Verfolgung ausgeschieden worden ist (vgl. BGH NStZ 1995, 227 m. w. N.).
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