Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.1992

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2381
BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,2381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine vom Angeklagten nicht verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO §§ 44, 345
    Verstreichenlassen der Revisionsbegründungsfrist durch Verteidiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 742
  • MDR 1993, 742
  • NStZ 1993, 245
  • StV 1993, 169
  • JR 1993, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.
  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Ob überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen gewährt werden kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 245 = BGHR StPO § 44 Verschulden 1), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Braunschweig, 06.12.1995 - Ss (BZ) 107/95
    Diese Korrektur der bisherigen Rechtsprechung ist erforderlich, um der Aushöhlung von Frist- und Formvorschriften im Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren entgegenzuwirken; diese Korrektur dient auch der Gleichbehandlung im Hinblick auf die vorstehend skizzierte Rechtsprechung, wonach die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen grundsätzlich nicht zu gewähren ist, wenn die Sachrüge wirksam erhoben war (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992, NJW 1993, 742 ).
  • OLG Jena, 08.04.2005 - 1 Ss 15/05

    Revision

    Für die verschuldete gänzlich unterbliebene Erhebung von Verfahrensrügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist - bzw. der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung und Nachholung der Revisionsbegründung - kann nichts anderes gelten (siehe BGH NStZ 1985, 13; NStZ 1993, 245; BGH NStZ 1984, 418; vgl. auch Hilger NStZ 1983, 152 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1677
BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,1677)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,1677)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 (https://dejure.org/1992,1677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das Autotelefon geführten Fernsprechverkehrs - Zulässige Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1212
  • MDR 1993, 263
  • NVwZ 1993, 607 (Ls.)
  • NStZ 1993, 192
  • NStZ 1993, 446 (Ls.)
  • StV 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 - (BVerfGE 85, 386 [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88] = NJW 1992, 1875 = JZ 1992, 1015 [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88] mit Anmerkung Gusy) zur Zulässigkeit von Fangschaltungen und Zählvergleichseinrichtungen nach den fernmelderechtlichen Vorschriften bei Mißbrauch von Fernmeldeeinrichtungen ausgeführt: Es sei zwar davon auszugehen, daß durch die Erfassung und Aufzeichnung von Kommunikationsdaten in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG, der nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern auch den Kommunikationsvorgang als solchen und seine näheren Umstände schütze, eingegriffen werde.
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
    Sowohl das Erfordernis der Rechtskraft der ersten Vorverurteilung vor Begehung der zur zweiten Vorverurteilung führenden Tat (BGHSt 35, 6 [BGH 24.07.1987 - 2 StR 338/87]; BGHR StGB 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 7) als auch das Erfordernis von zwei Vorverurteilungen sind erfüllt.
  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81

    Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
    Insoweit liegt es hier anders als im Fall von BGHSt 30, 220, in dem zwei in einem Urteil verhängte Einzelstrafen nachträglich in zwei gesonderte Gesamtstrafen einbezogen worden sind.
  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

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  • BGH, 22.10.1997 - 2 StR 445/97

    Anordnung der Telefonüberwachung - Verwertungsverbot

    Der strafprozessuale Zugriff auf Daten eines bereits zurückliegenden Fernsprechverkehrs beurteilt sich nicht nach § 100 a StPO, sondern nach § 12 FAG (BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 6 = NStZ 1993, 192).

    Das würde selbst dann gelten, wenn § 12 FAG verfassungskonform dahin eingeschränkt werden müßte, daß Auskunft nur zur Aufklärung schwerer, in den Deliktskatalogen des § 138 StGB oder § 100 a StPO aufgeführter Straftaten verlangt und erteilt werden darf (ablehnend: BGH a.a.O.; so aber Klesczewski StV 1993, 382 ff; NStZ 1993, 446; Rudolphi in SK StPO § 99 Rdn. 20); denn hier ging es um die Aufklärung bewaffneter Banküberfälle, also gerade solcher Straftaten (§§ 250, 255 StGB), die in den genannten Deliktskatalogen aufgeführt sind (§ 138 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 100 a Satz 1 Nr. 2 StPO).

  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
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