Rechtsprechung
BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit: unzureichende Versagung einer schweren anderen seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB: Gesamtschau, Nachtatverhalten, Tatentwicklung); actio libera in causa - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer eingehenderen strafgerichtlichen Prüfung und Erörterung bzgl. des Vorliegens einer schweren anderen seelischen Abartigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung; Bewertung von Persönlichkeitsbesonderheiten "nicht als erhebliche Beeinträchtigung des ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21
Vermindertes Steuerungsvermögen bei Persönlichkeitsstörung und Alkoholeinfluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Schuldspruch wegen achtfacher Kindstötung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Schuldspruch wegen achtfacher Kindstötung bestätigt
- spiegel.de (Pressebericht)
Der Mann war der Grund (DER SPIEGEL 16/2008; 14.04.2008)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bestätigung des Schuldspruchs wegen achtfacher Kindstötung
- 123recht.net (Pressemeldung, 4.4.2007)
Strafmaß gegen Mutter der neun toten Babys aufgehoben // Angeklagte womöglich vermindert schuldfähig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 01.06.2006 - 22 Ks 1/06
- BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
- LG Frankfurt/Oder, 07.04.2008 - 23 Ks 1/07
- BGH, 11.02.2009 - 5 StR 339/08
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 518
- NStZ-RR 2008, 166
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass schon aus psychiatrischer Sicht das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB auszuschließen sein wird, wenn der oder die Betroffene Persönlichkeitszüge aufweist, die nur auf ein unangepasstes Verhalten oder auf eine akzentuierte Persönlichkeit hindeuten und die Schwelle einer Persönlichkeitsstörung nicht erreichen (BGHSt 49, 45, 52). - BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Für den Fall, dass das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgeschlossen werden kann, indes eine alkoholbedingte relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit doch in Betracht kommt - wobei planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gerade bei alkoholgewöhnten Tätern nicht entgegensteht (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 8, 11) -, wird freilich die Figur der actio libera in causa in den Blick zu nehmen sein. - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Für den Fall, dass das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgeschlossen werden kann, indes eine alkoholbedingte relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit doch in Betracht kommt - wobei planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gerade bei alkoholgewöhnten Tätern nicht entgegensteht (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 8, 11) -, wird freilich die Figur der actio libera in causa in den Blick zu nehmen sein.
- BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen. - BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86
Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Für den Fall, dass das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgeschlossen werden kann, indes eine alkoholbedingte relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit doch in Betracht kommt - wobei planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gerade bei alkoholgewöhnten Tätern nicht entgegensteht (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 8, 11) -, wird freilich die Figur der actio libera in causa in den Blick zu nehmen sein. - BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (…BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen. - BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden …
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen. - BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88
Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Für den Fall, dass das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ausgeschlossen werden kann, indes eine alkoholbedingte relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit doch in Betracht kommt - wobei planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit gerade bei alkoholgewöhnten Tätern nicht entgegensteht (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 8, 11) -, wird freilich die Figur der actio libera in causa in den Blick zu nehmen sein. - BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht …
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen. - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen. - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
- BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12
Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein …
Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Entwicklung sowie der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 StR 491/06, NStZ 2007, 518, 519 mwN; Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258, 259; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57, 60). - BGH, 11.02.2009 - 5 StR 339/08
Verurteilung wegen achtfacher Kindstötung nunmehr rechtskräftig
Das Schwurgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags in acht Fällen nach Aufhebung des Strafausspruchs durch Beschluss des Senats vom 27. März 2007 (BGH NStZ 2007, 518) erneut unter Zugrundelegung uneingeschränkter Schuldfähigkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. - BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09
Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit …
- LG Frankfurt/Oder, 07.04.2008 - 23 Ks 1/07
Begründetheit einer Revision wegen unrechter Annahme des Vorliegens einer …
Auf die Revision der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27. März 2007 - Az. 5 StR 491/06 - das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 1. Juni 2006 nach§ 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.