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BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 345 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 345 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 1
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.07.2022 - 614 Ks 2/22
- BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22
Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei …
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15). - BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei …
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15). - BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der …
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Sie wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22). - BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung: …
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Sie wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22). - BGH, 30.07.2019 - 5 StR 252/19
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Verwerfung der Revisionen
Denn einem Nebenkläger ist anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22; vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15). - BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23
Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung …
Das gilt jedenfalls für Nebenkläger (grundlegend BayObLG, Beschluss vom 16. Januar 1970 - GSSt 1/70, BayObLGSt 1970, 9; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15, NStZ-RR 2016, 214; vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22), für Privatkläger (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 1 Ws 99 - 100/92, NJW 1993, 1344) und für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. August 1988 - 1 Ws 711/88, wistra 1989, 79; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. November 1997 - Ws 1078/97, NStZ-RR 1998, 143).