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   BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22   

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BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22 (https://dejure.org/2023,1628)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2023 - 5 StR 509/22 (https://dejure.org/2023,1628)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2023 - 5 StR 509/22 (https://dejure.org/2023,1628)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22

    Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
    Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
    Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
    Sie wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung:

    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
    Sie wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 252/19
    Auszug aus BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
    Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
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