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   BGH, 06.01.2004 - 5 StR 517/03   

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https://dejure.org/2004,8026
BGH, 06.01.2004 - 5 StR 517/03 (https://dejure.org/2004,8026)
BGH, Entscheidung vom 06.01.2004 - 5 StR 517/03 (https://dejure.org/2004,8026)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 5 StR 517/03 (https://dejure.org/2004,8026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 239a Abs. 2 StGB
    Strafzumessung beim erpresserischen Menschenraub (Berücksichtigung des Nötigungszieles: Glaube an Veruntreuungen des Opfers / bestehende Schadensersatzansprüche; minder schwerer Fall; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung: bestimmte Kompensation)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Schuldumfanges hinsichtlich der Strafrahmenbegründung; Anhaltspunkte für rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen

Papierfundstellen

  • StV 2004, 316 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 06.01.2004 - 5 StR 517/03
    Das neue Tatgericht ist gehalten, Art und Ausmaß der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bezeichnen und das Maß der den Angeklagten deshalb gutgebrachten Kompensation genau zu bestimmen (vgl. BGHSt 45, 308, 309 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11 und 13).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 06.01.2004 - 5 StR 517/03
    Das neue Tatgericht ist gehalten, Art und Ausmaß der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bezeichnen und das Maß der den Angeklagten deshalb gutgebrachten Kompensation genau zu bestimmen (vgl. BGHSt 45, 308, 309 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11 und 13).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 06.01.2004 - 5 StR 517/03
    Das neue Tatgericht ist gehalten, Art und Ausmaß der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bezeichnen und das Maß der den Angeklagten deshalb gutgebrachten Kompensation genau zu bestimmen (vgl. BGHSt 45, 308, 309 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11 und 13).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16

    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in

    Andererseits bedarf es aus materiellrechtlichen Gründen der Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles, wenn die gesamten strafzumessungsrelevanten Umstände die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 1 StR 548/01 -juris; BGH, Beschl. v. 06.01.2004 - 5 StR 517/03 - juris; BGH NStZ-RR 2012, 308).
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