Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.05.2014

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36355
BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2013,36355)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2013 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2013,36355)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2013,36355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 1 BtMG, § 52 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

  • Wolters Kluwer

    Annahme bandenmäßigen Handeltreibens bei Zusammenfassung mehrfach durchgeführter Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme bandenmäßigen Handeltreibens bei Zusammenfassung mehrfach durchgeführter Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13
    Die vertretbare Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177).
  • LG Bonn, 17.03.2020 - 23 KLs 15/19
    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

    Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17

    Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und

    Denn maßgebend dafür, ob fortgesetzt eine Mehrzahl im Einzelnen noch ungewisser Straftaten begangen werden sollte oder begangen wurde, sind die geplanten tatsächlichen Abläufe sowie deren Umsetzung; unerheblich ist demgegenüber, ob diese in der Person eines Bandenmitglieds aufgrund der besonderen Art seiner Tatbeiträge und gegebenenfalls unter Heranziehung des Zweifelssatzes rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 188; Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 215).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Indes ist - anknüpfend an Entscheidungen zum Bandenbetrug (vgl. Senat, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, NStZ-RR 2017, 248; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183; aA noch BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 109/86, NStZ 1986, 408) - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den Bandenhandel im Sinne von §§ 29, 30a Abs. 1 BtMG anerkannt, dass die Zusammenfassung mehrerer auf Drogenumsatz gerichteter Aktivitäten zu einer einzigen Bewertungseinheit - mithin die Verknüpfung mehrerer Einzelakte zu einer Tat aus Rechtsgründen - der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 84).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    c) Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu neun tateinheitlichen Taten steht der Annahme bandenmäßigen Handelns nicht entgegen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.; Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12359
BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2014,12359)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2014 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2014,12359)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 5 StR 531/13 (https://dejure.org/2014,12359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10

    Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
    Dabei ist ohne Bedeutung, dass sie vom Verteidiger eingelegt worden war, denn auch ein vom Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel kann vom Angeklagten zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232).

    Da der Verteidiger die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel zieht, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge förmlich fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, aaO mwN).

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
    Über die sofortige Beschwerde gegen den isolierten Kostenbeschluss des Landgerichts vom 12. Juli 2013 hat der Senat nicht zu befinden; die Sache ist vielmehr dem zuständigen Kammergericht zur Entscheidung vorzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, wistra 2010, 391, 392).
  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 563/04

    Wirksame Rücknahmeerklärung eines Jugendlichen ohne Zustimmung des gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
    Dabei ist ohne Bedeutung, dass sie vom Verteidiger eingelegt worden war, denn auch ein vom Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel kann vom Angeklagten zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232).
  • BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90

    Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
    Da der Verteidiger die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel zieht, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge förmlich fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, aaO mwN).
  • BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15

    Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit

    a) Dabei ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel vom Verteidiger eingelegt wurde, die Rücknahme indes der Angeklagte selbst erklärt hat (vgl. § 297 StPO; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; vom 20. Mai 2014 - 5 StR 531/13 jeweils mwN).
  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22

    Prozessuale Handlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Abgabe der

    Dabei ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel von der Verteidigerin eingelegt wurde, die Rücknahme indes der Angeklagte selbst erklärt hat (vgl. § 297 StPO; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; vom 20. Mai 2014 - 5 StR 531/13 jeweils mwN).
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