Rechtsprechung
BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30a Abs 1 BtMG, § 52 StGB
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit - Wolters Kluwer
Annahme bandenmäßigen Handeltreibens bei Zusammenfassung mehrfach durchgeführter Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit
- rewis.io
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme bandenmäßigen Handeltreibens bei Zusammenfassung mehrfach durchgeführter Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.04.2013 - 504 KLs 45/12
- BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13
- BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 215
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Auszug aus BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13
Die vertretbare Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177).
- LG Bonn, 17.03.2020 - 23 KLs 15/19 Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).
Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).
Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).
Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu einer einzigen Bewertungseinheit steht der Annahme des bandenmäßigen Handeltreibens hierbei nicht entgegen (Vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2013, Az.: 5 StR 531/13).
- BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17
Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und …
Denn maßgebend dafür, ob fortgesetzt eine Mehrzahl im Einzelnen noch ungewisser Straftaten begangen werden sollte oder begangen wurde, sind die geplanten tatsächlichen Abläufe sowie deren Umsetzung; unerheblich ist demgegenüber, ob diese in der Person eines Bandenmitglieds aufgrund der besonderen Art seiner Tatbeiträge und gegebenenfalls unter Heranziehung des Zweifelssatzes rechtlich zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 188; Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 215). - BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Indes ist - anknüpfend an Entscheidungen zum Bandenbetrug (vgl. Senat, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, NStZ-RR 2017, 248; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183; aA noch BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 109/86, NStZ 1986, 408) - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den Bandenhandel im Sinne von §§ 29, 30a Abs. 1 BtMG anerkannt, dass die Zusammenfassung mehrerer auf Drogenumsatz gerichteter Aktivitäten zu einer einzigen Bewertungseinheit - mithin die Verknüpfung mehrerer Einzelakte zu einer Tat aus Rechtsgründen - der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.;… Maier in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 84). - BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18
Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und …
c) Die Zusammenfassung der mehrfach durchgeführten Einkaufshandlungen zu neun tateinheitlichen Taten steht der Annahme bandenmäßigen Handelns nicht entgegen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.; Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13, juris).
Rechtsprechung
BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Rücknahme der durch den Verteidiger eingelegten Revision durch den Angeklagten - lexetius.com
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Revision durch einen Angeklagten i.R.d. Verurteilung wegen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de
Rücknahme der Revision durch einen Angeklagten i.R.d. Verurteilung wegen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.04.2013 - 504 KLs 45/12
- BGH, 25.11.2013 - 5 StR 531/13
- BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10
Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
Dabei ist ohne Bedeutung, dass sie vom Verteidiger eingelegt worden war, denn auch ein vom Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel kann vom Angeklagten zurückgenommen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232).Da der Verteidiger die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel zieht, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge förmlich fest (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, aaO mwN).
- BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …
Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
Über die sofortige Beschwerde gegen den isolierten Kostenbeschluss des Landgerichts vom 12. Juli 2013 hat der Senat nicht zu befinden; die Sache ist vielmehr dem zuständigen Kammergericht zur Entscheidung vorzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, wistra 2010, 391, 392). - BGH, 13.01.2005 - 1 StR 563/04
Wirksame Rücknahmeerklärung eines Jugendlichen ohne Zustimmung des gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
Dabei ist ohne Bedeutung, dass sie vom Verteidiger eingelegt worden war, denn auch ein vom Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel kann vom Angeklagten zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232). - BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über …
Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13
Da der Verteidiger die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel zieht, stellt der Senat die eingetretene Rechtsfolge förmlich fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8, …und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, aaO mwN).
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15
Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit …
a) Dabei ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel vom Verteidiger eingelegt wurde, die Rücknahme indes der Angeklagte selbst erklärt hat (vgl. § 297 StPO; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; vom 20. Mai 2014 - 5 StR 531/13 jeweils mwN). - BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22
Prozessuale Handlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Abgabe der …
Dabei ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel von der Verteidigerin eingelegt wurde, die Rücknahme indes der Angeklagte selbst erklärt hat (vgl. § 297 StPO; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; vom 20. Mai 2014 - 5 StR 531/13 jeweils mwN).