Rechtsprechung
BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239a StGB; § 46 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Erpresserischer Menschenraub (Sich Bemächtigen; stabile Zwischenlage); fehlerhafte Strafrahmenwahl beim schweren Raub (keine nachträgliche Erklärung als Schreibfehler nach Eingang der Revisionsbegründungsschrift) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfüllung des Tatbestandes der Freiheitsberaubung durch Fesselung von Bankangestellten i.R.e. Banküberfalls; Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in sechs (tateinheitlichen) Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 239a; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239a
Erforderlichkeit einer Nötigung nach Begründung der Beherrschungslage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 103
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
Raub nach Fesselung des Opfers
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15). - BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06
Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis; …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9). - BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05
Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449;… BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
- BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99
"sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9). - BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15). - BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95
Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
- BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09
Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit …
Damit hätte die Fesselung nicht nur als Mittel zur Begehung eines Raubes gedient (vgl. BGH StraFo 2008, 163).