Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03   

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https://dejure.org/2004,15178
OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.02.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Erfüllungsverlangen eines Insolvenzverwalters als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung; Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf ein Erfüllungsverlangen eines Insolvenzverwalters; Möglichkeit einer ausdrücklichen oder ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; InsO § 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; InsO § 103 Abs. 1
    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 168/80

    Strombezug durch Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Ob im Verhalten, also auch im Schweigen des Insolvenzverwalters, eine Erklärung im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO gesehen werden kann, ist aber von Fall zu Fall je nach den gegebenen Umständen zu entscheiden (zu § 17 Abs. 1 Konkursordnung: BGHZ 81, 90, 93).

    Soweit das Landgericht Magdeburg seinem Urteil eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01. Juli 1981 (BGHZ 81, 90) zu Grunde gelegt habe, sei dies fehlerhaft, weil der dortige Sachverhalt dem hiesigen nicht vergleichbar sei.

    Ob im Verhalten, also auch im Schweigen des Insolvenzverwalters, eine Erklärung im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO gesehen werden kann, ist aber von Fall zu Fall je nach den gegebenen Umständen zu entscheiden (zu § 17 Abs. 1 Konkursordnung: BGHZ 81, 90, 93).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall grundlegend von dem, der dem in BGHZ 81, 90 veröffentlichten Urteil zu Grunde lag.

  • OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588 m. w. N.).

    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02

    Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).
  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 87/02

    Haftung des Insolvenzverwalters für die Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15

    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig

    Allgemeiner Ansicht entspricht es vielmehr, den stillschweigenden Bezug von Versorgungsleistungen nach Insolvenzeröffnung bei Hinzutreten besonderer Umstände als konkludentes Erfüllungsverlangen des Verwalters nach § 103 Abs. 1 InsO und die hieraus entstehenden Forderungen als sonstige Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 InsO anzusehen (vgl. zu § 17 KO: BGH, Urteil vom 1. Juli 1981 - VIII ZR 168/80, BGHZ 81, 90, 93 f; vom 21. April 1982 - VIII ZR 142/81, BGHZ 83, 359, 363 f; zu § 103 InsO: OLG Naumburg, ZInsO 2004, 1145, 1146 f; OLG Brandenburg, ZInsO 2009, 525 f; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 103 Rn. 216; Stengel, Energielieferungsverträge in der Kundeninsolvenz, S. 212 f).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 143/07

    Anforderungen an die Erklärung des Erfüllungsverlangens i.S. von § 103 Abs. 1

    Allein die bloße Abnahme des gelieferten Stroms und die Zahlung, auch über mehrere Monate hinweg, reicht nicht aus, um ein solches Verhalten als Erfüllungswahl zu qualifizieren (OLG Naumburg - Urteil vom 04.02.2004 - 5 U 129/03 - ZinsO 2004, 1145, 1146).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8263
OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,8263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,8263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,8263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit vergleichender Werbung; Verbreitung einer Studie über das durch Männer-Zeitschriften vermittelte Männerbild; Verwendung gegenüber Anzeigenkunden; Nachprüfbarkeit der verglichenen Eigenschaften; Angabe der ausgewerteten Hefte; Folgen ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2; ; GG Art 5

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; UWG § 2; GG Art. 5
    Zur Verwendung von spitzen Formulierungen im Wettbewerb und zur vergleichenden Werbung i.S.d. § 2 UWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung bei Fallstudie?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung bei Fallstudie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Nachprüfbar sind Tatsachenbehauptungen und Werturteile, soweit sie einen nachprüfbaren Kern haben ( BGH GRUR 99, 69, 71 "Preisvergleichsliste II" ).

    Unter diesem Tatbestandsmerkmal versteht die Rechtsprechung einen Vergleich , der dem Sachlichkeitsgebot genügt ( BGH GRUR 99, 69,71 "Preisvergleichsliste II" ).

  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 40/99

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Damit macht sie sich die Ergebnisse der Studie zu eigen und hat sie ebenso zu verantworten wie z.B. eine von ihr selbst konzipierte Werbeanzeige ( BGH GRUR 62, 45 "Betonzusatzmittel"; GRUR 66, 92 " Bleistiftabsätze" ; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532 "CSE-Hemmer").

    So hat der 3.Senat des HansOLG einen Werbevergleich - allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung - für unzulässig gehalten, der tatsächlich veränderte Umstände verschwieg ( GRUR 2000, 530 "CSE-Hemmer").

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Dadurch , dass die Antragsgegnerin die Studie bereits auf dem Titelblatt "präsentiert", weiter mitteilt, dass diese in ihrem Auftrag erstellt sei , und in der Anzeigenaquisition einsetzt, macht sie sich deren Ergebnisse als eigene Meinungsäußerung in der Wirtschaftswerbung zu eigen ( BVerfG GRUR 2001, 1058 "Therapeutische Äquivalenz" ).
  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Die von der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang genannten Entscheidungen BGH WRP 94, 862 und WRP 98, 48 betreffen die Pressehaftung für die Veröffentlichung von Untersuchungen, welche Dritte erstellt haben.
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Es geht also nicht um den naturwissenschaftlichen Nachweis etwa der Wirksamkeit eines Heilmittels o.ä., die ein Werbender nach der Rechtsprechung beweisen müsste, wenn er mit der Wirksamkeit wirbt, obwohl diese umstritten ist ( BGH GRUR 91, 848 "Rheumalind" ).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    In der Entscheidung "Vergleichen Sie" ( BGH WRP 99, 414 ) hat der BGH es z.B. ausreichen lassen, dass potentielle Vertreiberinnen von Modeschmuck anhand eines Katalogs der Klägerin die darin enthaltenen Artikel mit Produkten der Beklagten selbst daraufhin vergleichen könnten, ob die Beklagte tatsächlich "hochwertigen Designer-Modeschmuck zu akzeptablen Preisen" anbiete, womit die Beklagte in dem dortigen Verfahren unter Bezugnahme auf die Klägerin geworben hatte ( S.416 ).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Damit macht sie sich die Ergebnisse der Studie zu eigen und hat sie ebenso zu verantworten wie z.B. eine von ihr selbst konzipierte Werbeanzeige ( BGH GRUR 62, 45 "Betonzusatzmittel"; GRUR 66, 92 " Bleistiftabsätze" ; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532 "CSE-Hemmer").
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Es müssen Umstände vorliegen, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen ( BGH GRUR 99, 501 "Vergleichen Sie" ).
  • OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 137/02

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs; Voraussetzungen des werbenden Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Der Vergleich darf z.B. durch das Verschweigen wesentlicher Umstände kein "schiefes Bild" entstehen lassen ( Senat, 5 U 137/02, Urteil vom 19.12.2002 bez. Preisvergleich zwischen Flügen von Frankfurt und Frankfurt/Hahn ohne Hinweis auf die Lage dieses Flughafens weit außerhalb Frankfurts).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92

    Bio-Tabletten - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03
    Die von der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang genannten Entscheidungen BGH WRP 94, 862 und WRP 98, 48 betreffen die Pressehaftung für die Veröffentlichung von Untersuchungen, welche Dritte erstellt haben.
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

  • OLG Hamburg, 20.07.2000 - 3 U 191/99
  • OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22

    So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der

    Überspitzte Formulierungen können aber zulässig sein (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1270; Hasselblatt/Schneider in Gloy/Loschelder/Danckwerts UWG-HdB, § 49 Herabsetzung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 1 UWG) Rn. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.05.2004 - 5 U 129/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28496
OLG Hamburg, 25.05.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,28496)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.05.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,28496)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,28496)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 259
  • afp 2004, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Die Struktur der Leserschaft gehört daher zu den Eigenschaften einer Zeitung (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 259, 260; Ohly in Piper/Ohly aaO § 6 Rdn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Sie stellt dessen Ergebnis aber nicht schlicht dar, sondern macht sich den Vergleich zu Werbezwecken zu eigen, indem sie dessen Ergebnis in den streitgegenständlichen Werbemitteln in Gestalt eines Siegerpodestes bildlich darstellt bzw. präsentiert (BGH GRUR 2002, 633 - Hormonersatztherapie (Äußerungen Dritter); BGH GRUR 1962, 45 - Betonzusatzmittel; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 259 - "Babes und Zicken").
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.01.2004 - 5 U 129/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,54348
OLG Oldenburg, 14.01.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,54348)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.01.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,54348)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,54348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.2004 - 5 U 129/03
    Ein Verstoß des Beklagten gegen die ihm obliegende Aufklärungsverpflichtung änderte nämlich nichts daran, dass die Klägerin die Beweislast dafür trägt, dass die von ihr behaupteten Schadensfolgen durch die rechtswidrige Impfung verursacht worden sind (vgl. OLG Stuttgart MedR 2000, 35; OLG Hamburg VersR 2000, 190, 191; BGH VersR 1986, 183, 184; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl. Rz. 149; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. Rz. 169).
  • OLG Hamburg, 27.11.1998 - 1 U 182/97

    Ärztliche Aufklärung über die Risiken des Absetzens einer Therapie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.2004 - 5 U 129/03
    Ein Verstoß des Beklagten gegen die ihm obliegende Aufklärungsverpflichtung änderte nämlich nichts daran, dass die Klägerin die Beweislast dafür trägt, dass die von ihr behaupteten Schadensfolgen durch die rechtswidrige Impfung verursacht worden sind (vgl. OLG Stuttgart MedR 2000, 35; OLG Hamburg VersR 2000, 190, 191; BGH VersR 1986, 183, 184; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl. Rz. 149; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. Rz. 169).
  • OLG Stuttgart, 29.12.1998 - 14 U 33/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.2004 - 5 U 129/03
    Ein Verstoß des Beklagten gegen die ihm obliegende Aufklärungsverpflichtung änderte nämlich nichts daran, dass die Klägerin die Beweislast dafür trägt, dass die von ihr behaupteten Schadensfolgen durch die rechtswidrige Impfung verursacht worden sind (vgl. OLG Stuttgart MedR 2000, 35; OLG Hamburg VersR 2000, 190, 191; BGH VersR 1986, 183, 184; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl. Rz. 149; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. Rz. 169).
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