Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 25.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.10.2004 - 5 U 148/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3372
OLG Celle, 14.10.2004 - 5 U 148/03 (https://dejure.org/2004,3372)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.2004 - 5 U 148/03 (https://dejure.org/2004,3372)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 5 U 148/03 (https://dejure.org/2004,3372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 7 VOB/B; § 779 BGB
    Zahlungsanspruch für die Bereitstellung einer mobilen Kälteanlage; Bindungswirkung von Nachtragsvereinbarungen bei einem Werkvertrag; Abgrenzung zwischen einer Mängelbeseitigung und einem entgeltlichem Zusatzauftrag; Zustandekommen einer "entgeltlichen Beauftragung" ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch für die Bereitstellung einer mobilen Kälteanlage; Bindungswirkung von Nachtragsvereinbarungen bei einem Werkvertrag; Abgrenzung zwischen einer Mängelbeseitigung und einem entgeltlichem Zusatzauftrag; Zustandekommen einer "entgeltlichen Beauftragung" ...

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Zur Frage der Vergütung bei "Zusatzaufträgen" von Werkverträgen bei eigentlichem Vorliegen von Mängelbeseitigungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung von Nachtragsvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Entgeltlich beauftragter" Nachtrag für ursprüngliche Vertragsleistung: Muss AG doppelt zahlen? (IBR 2004, 671)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1993 (Ls.)
  • BauR 2005, 106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 03.06.1999 - 7 U 616/99

    Leistung doppelt beauftragt: Kann Nachtragszahlung zurückgefordert werden?

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2004 - 5 U 148/03
    Erteilt der Auftraggeber im Rahmen eines Werkvertrages "Zusatzaufträge", stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass es sich tatsächlich um Mängelbeseitigungsarbeiten handelt oder sonst um Leistungen, die der Auftragnehmer schon nach dem Ursprungsvertrag zu erbringen hat, schuldet der Auftraggeber dafür eine (zusätzliche) Vergütung nur, wenn er eine solche Forderung in Ansehung dieser Frage anerkannt hat oder die Parteien sich hierüber verglichen haben (vgl. Oppler, Zur Bindungswirkung von Nachtragsvereinbarungen, Festschrift für Steffen Kraus 2003, S. 169 ff.; vgl. auch OLG Dresden, BauR 1999, 1454).

    Selbst wenn in einem solchen Fall der Auftraggeber den Auftragnehmer "entgeltlich beauftragt" haben sollte, ist er nicht verpflichtet, diese Leistungen zusätzlich zu vergüten, es sei denn, die Parteien hätten sich im Wege des Vergleichs gerade wegen Unsicherheiten, ob es sich um Mängelgewährleistung bzw. sonst um bereits geschuldete Leistungen handelt, auf eine weitere Vergütung verständigt oder der Auftraggeber hätte in Ansehung einer solchen Frage seine Zahlungspflicht anerkannt (vgl. OLG Dresden, BauR 1999, 1454; Oppler, Zur Bindungswirkung von Nachtragsvereinbarungen, Festschrift für Steffen Kraus 2003, Seiten 169 ff.).

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2004 - 5 U 148/03
    Anders als in dem von der Klägerin bezeichneten Fall (BGHZ 124, 64 ff.) handelt es sich hier nicht um "völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen".
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2004 - 5 U 148/03
    Nach § 1 AGBG ergibt sich nämlich die Eigenschaft als allgemeine Geschäftsbedingung aus der Vorformulierung für viele Verträge, nicht für die Ausschreibung gegenüber mehreren Bietern, die auf den Abschluss nur eines Vertrages abzielt (BGH, NJW 1997, 135 f.).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2004 - 5 U 148/03
    Die Klägerin weist zwar zutreffend daraufhin, dass eine Berufung dann unzulässig ist, wenn nur einer von mehreren das Urteil tragenden Gründen mit der Berufung angegriffen wird (vgl. BGH NJW 1998, 3126).
  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

    Selbst wenn dies zur Aufhebung des Vorranggebiets für Windenergie führen würde, hätte dies keine Auswirkungen auf das vorliegende Verfahren, da nach Erteilung einer Baugenehmigung eintretende Rechtsänderungen zu Lasten des Bauherrn unberücksichtigt bleiben, auch wenn das Vorhaben dadurch objektiv unzulässig und einen Dritten in dessen Rechten verletzt würde (BVerwG, Urt. v. 21.05.1969 - 4 C 7/67 -, ZMR 1970, 375; Urt. v. 19.09.1969 - 4 C 18.67 -, NJW 1970, 263 f.; Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40/98 -, zitiert nach Juris; ThürOVG, Beschl. v. 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, BauR 2005, 106 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5173
OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03 (https://dejure.org/2004,5173)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2004 - 5 U 148/03 (https://dejure.org/2004,5173)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 5 U 148/03 (https://dejure.org/2004,5173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
    Handy Logos II

  • aufrecht.de

    Schutz von Handy-Logos II.

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an urheberrechtlichen Schutz von Handy-Logos als Werke der bildenden Kunst; Urheberrechliche und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Benutzung von Handy-Logos; Anforderungen an Werke zur Anerkennung als bildende Kunst; ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 407
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
    Dabei kann im vorliegenden Fall allerdings dahinstehen, ob es sich bei Handy-Logos auch um dem Geschmacksmusterschutz zugängliche angewandte Kunst handelt, für die der Bundesgerichtshof einen höheren Grad von Eigentümlichkeit und Originalität verlangt, um auch Urheberrechtsschutz zubilligen zu können (zuletzt BGH GRUR 95, 581, 582 "Silberdistel").
  • OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 137/03

    Handy-Logos I

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
    Die Anlage K 1 und die Anlage K 1 aus dem Parallelverfahren 5 U 137/03 belegen, dass es zu allen Themen, die der Kläger für seine Logos verwendet, ähnliche Logos gibt, die z.T. sogar aufwendiger gestaltet sind als diejenigen des Klägers.
  • KG, 26.09.2000 - 5 U 4026/99

    Urheberschutz; Bildende Kunst; Plastische Zeichnung; Schöpfungshöhe; Bachforelle;

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
    Der Kläger beruft sich zur Begründung für die Schutzfähigkeit dieser Tierdarstellung auf die geringen Anforderungen, die das Kammergericht für die zeichnerische Darstellung einer Bachforelle hat genügen lassen (GRUR-RR 2001, 292).
  • OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 137/03

    Handy-Logos I

    Schließlich zeigen die sonstigen Tierdarstellungen im Logo-Sortiment der Beklagten und der Beklagten im Parallelverfahren 5 U 148/03, dass Tierdarstellungen in großer Zahl als Logos Verwendung finden und die "kopulierenden Häschen" auch im Vergleich dazu keine das Alltägliche überragende Eigentümlichkeit aufweisen.

    Die Kombination Tiere/Herzen stellt darüber hinaus eine alltägliche Kombination für Handy-Logos dar, wie sich aus dem Anlagenkonvolut K 1 in der Parallelsache 5 U 148/03 ergibt.

    In der Anlage K 1 des Parallelverfahrens 5 U 148/03 ist es komplett abgebildet ( "Terror" Nr. 201612 ).

    Die Anlage K 1 und die Anlage K 1 aus dem Parallelverfahren 5 U 148/03 belegen, dass es zu allen Themen, die der Kläger für seine Logos verwendet, ähnliche Logos gibt, die z.T. sogar aufwendiger gestaltet sind als diejenigen des Klägers.

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