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   OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05   

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https://dejure.org/2006,9594
OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05 (https://dejure.org/2006,9594)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 5 U 168/05 (https://dejure.org/2006,9594)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 5 U 168/05 (https://dejure.org/2006,9594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des "Rechtsmittels" i.S. des § 839a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere bezüglich der in § 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Einwendungsrechte gegen ein Gutachten; Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs gegen einen ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 839 a; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 839 a Abs. 1; ; BGB § 839 a Abs. 2; ; ZPO § 397 Abs. 1; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339a Abs. 2 § 839 Abs. 3; ZPO § 411 Abs. 4
    Zur Zulassung von Einwänden einer Prozesspartei gegen ein aus ihrer Sicht falsche Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05
    Insbesondere dort, wo es nicht um die Anrufung eines Gerichts geht, sondern lediglich eine Behörde - durch Gegenvorstellungen oder Dienstaufsichtsbehörden - zur Überprüfung ihres eigenen Verhaltens veranlasst werden soll und sich im Nachhinein auf Grund des weiteren Ablaufs der Ereignisse feststellen lässt, dass keine anderweitige günstige Entscheidung für den Geschädigten getroffen worden wäre, kann es an der erforderlichen Kausalität fehlen (BGH NJW 2004, 1241, 1242; NJW 1986, 1924, 1925; Staudinger/Wurm, § 839 BGB Rn. 362; Bamberger/Roth/Reinert, § 839 BGB Rn. 94).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05
    Insbesondere dort, wo es nicht um die Anrufung eines Gerichts geht, sondern lediglich eine Behörde - durch Gegenvorstellungen oder Dienstaufsichtsbehörden - zur Überprüfung ihres eigenen Verhaltens veranlasst werden soll und sich im Nachhinein auf Grund des weiteren Ablaufs der Ereignisse feststellen lässt, dass keine anderweitige günstige Entscheidung für den Geschädigten getroffen worden wäre, kann es an der erforderlichen Kausalität fehlen (BGH NJW 2004, 1241, 1242; NJW 1986, 1924, 1925; Staudinger/Wurm, § 839 BGB Rn. 362; Bamberger/Roth/Reinert, § 839 BGB Rn. 94).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05
    Darunter fallen demnach alle Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung oder Unterlassung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (BGHZ 123, 1, 7; 137, 11, 23).
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05
    Nach §§ 402, 397 Abs. 1 ZPO steht jeder Prozesspartei zur Gewährung des rechtlichen Gehörs das Recht zu, dem Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs u. a. BGH MDR 1998, 58 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05
    Darunter fallen demnach alle Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung oder Unterlassung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (BGHZ 123, 1, 7; 137, 11, 23).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05
    Dies ergibt sich ohne weiteres auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 1997 (WM 1997, 1155, 1156).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 6 U 74/00

    Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks zu einem bestimmten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05
    Aus dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Mai 2002 (Az. 6 U 74/00) kann nicht gefolgert werden, dass der Verkehrswert allein unter Anwendung der sogenannten Sachwertmethode hätte ermittelt werden dürfen.
  • OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06

    Geschlossener Immobilienfonds: Keine unmittelbare Darlehensbeziehung zwischen

    Der Treuhänder konnte hier in seiner Eigenschaft als Gesellschafter-Geschäftsführer die Gesellschaft ohne Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei Abschluss der Darlehensverträge wirksam vertreten (vgl. BGH WM 2006, 1673 ff. und Senat, Urteil vom 22. März 2007, 5 U 168/05, S. 13 f.).
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