Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43732
OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,43732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,43732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,43732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II

    § 3a UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 9 S 2 HeilMWerbG
    Bewerbung der Ausstellens von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mittels Tele-Arzt wettbewerbsrechtlich unzulässig - Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II

  • kanzlei.biz

    Werbung für Ausstellung von AU-Bescheinigung mittels Ferndiagnose ist rechtswidrig

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Angebot AU-Scheine via WhatsApp ist wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 09.07.2020 - 6 U 5180/19

    Werbung für digitale medizinische Konsultation durch Ärzte in der Schweiz

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Das Heilmittelwerbegesetz richtet sich an jeden Werbungstreibenden, das heißt an alle natürlichen oder juristischen Personen, die an der Verbreitung einer als Werbung im Sinne des Gesetzes einzustufenden Aussage beteiligt bzw. hierfür verantwortlich sind (OLG München GRUR-RR 2020, 461, 462 Rn. 38 - digitaler Arztbesuch).

    (1) Die Regelung des § 9 HWG ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln i.S.v. § 3a UWG (KG GRUR-RS 2019, 40959 Rn. 24 - Werbung für ärztliche Fernbehandlung; OLG München GRUR-RR 2020, 461, 464 Rn. 50 - digitaler Arztbesuch, m.w.N.).

    Eine Verletzung dieser Bestimmung ist geeignet, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2012, 647, 651 Rn. 42 - INJECTIO; OLG München GRUR-RR 2020, 461, 464 Rn. 50 - digitaler Arztbesuch).

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Ein erfolgter Wettbewerbsverstoß begründet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2020, 755, 763 Rn. 80 - WarnWetter-App, m.w.N.).

    Die Widerlegung dieser Vermutung kann durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erreicht werden (vgl. z.B. BGH GRUR 2020, 755, 763 Rn. 81 - WarnWetter-App).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    (2) Für den auf Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruch muss das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt der Vornahme als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats rechtswidrig sein (st. Rspr; vgl. nur BGH GRUR 2018, 438 Rn. 9 - Energieausweis, m.w.N.).

    Die Abmahnung war begründet und berechtigt, wobei es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung (§ 9 HWG a.F.) ankommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2018, 438 Rn. 9 - Energieausweis, m.w.N.).

  • LG Hamburg, 03.09.2019 - 406 HKO 56/19

    Wettbewerbsverstoß: Ausstellung ärztlicher AU-Bescheinigungen per WhatsApp

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2019, Az. 406 HKO 56/19, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Ausspruch zu Ziffer I. nach dem Wort "insbesondere" der Zusatz "wie in Anlage K 5 geschehen," gestrichen wird.

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2019, Az. 406 HKO 56/19, abzuweisen.

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Der von §§ 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG geforderte objektive Zusammenhang mit der Absatzförderung ist vor allem bei Werbung gegeben (vgl. EuGH GRUR 2013, 297 Rn. 27 - Köck; BGH GRUR 2010, 161, 163 Rn. 11 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Eine Verletzung dieser Bestimmung ist geeignet, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2012, 647, 651 Rn. 42 - INJECTIO; OLG München GRUR-RR 2020, 461, 464 Rn. 50 - digitaler Arztbesuch).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Werbung im Sinne des Heilmittelwerberechts sind alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit der Adressaten zu wecken und deren Entschlüsse mit dem Ziel der Förderung des Absatzes von Waren oder Leistungen i.S.d. § 1 HWG zu beeinflussen (BGH NJW 1995, 3054 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie; Fritzsche in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl., § 1 HWG Rn. 5).So liegt es im vorliegenden Fall.
  • EuGH, 17.01.2013 - C-206/11

    Köck - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Der von §§ 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG geforderte objektive Zusammenhang mit der Absatzförderung ist vor allem bei Werbung gegeben (vgl. EuGH GRUR 2013, 297 Rn. 27 - Köck; BGH GRUR 2010, 161, 163 Rn. 11 - Gib mal Zeitung).
  • ArbG Berlin, 01.04.2021 - 42 Ca 16289/20

    Online-Attest ohne vorherige Untersuchung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Die Regelung in § 7 Absatz 4 Satz 3 MBO-Ä legt den Ärztinnen und Ärzten die Pflicht auf, im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob eine Fernbehandlung mit dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse vereinbar ist (OLG Hamburg, Urteil vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 -, Rn. 55, juris).

    Dadurch wird deutlich, dass nicht einmal in dieser Ausnahmesituation ein geringerer persönlicher Kontakt als ein Telefonat zulässig sein soll (OLG Hamburg, Urteil vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 -, Rn. 61 - 62, juris).

    Dass die Fragen unter Umständen bereits mehrfach beantwortet wurden, bevor eine Übermittlung erfolgte, kann er nicht erkennen (OLG Hamburg, Urteil vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 -, Rn. 61 - 62, juris).

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    (2) Das Berufungsgericht ist bei seiner Auslegung außerdem von der Neuregelung in § 7 Abs. 4 MBO-Ä ausgegangen und hat damit für die Auslegung des Begriffs der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" im Sinne von § 9 Satz 2 HWG die Regelungen des ärztlichen Berufsrechts für maßgeblich gehalten (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19, MMR 2021, 336 Rn. 39 [juris Rn. 50]; Doepner/Reese in BeckOK.HWG aaO § 9 HWG Rn. 63).
  • OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21

    Unzulässigkeit der Werbung für fernärztliche Behandlung Schutz der öffentlichen

    (2) Das Berufungsgericht ist bei seiner Auslegung außerdem von der Neuregelung in § 7 Abs. 4 MBO-Ä ausgegangen und hat damit für die Auslegung des Begriffs der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" im Sinne von § 9 Satz 2 HWG die Regelungen des ärztlichen Berufsrechts für maßgeblich gehalten (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19, MMR 2021, 336 Rn. 39 [juris Rn. 50]; Doepner/Reese in BeckOK.HWG aaO § 9 HWG Rn. 63).
  • OLG Hamburg, 29.09.2021 - 3 U 148/20

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Werbung eines Dienstleisters für ein

    Der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat im Hinblick auf das auch vorliegend streitgegenständliche Angebot der Beklagten (vgl. Anlagen K 2 bis K 5) mit Urteil vom 5. November 2020, Az. 5 U 175/19, (GRUR-RS 2020, Rn. 31 ff.) Folgendes ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 06.09.2022 - 406 HKO 14/22

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Online-Erteilung von

    Der Kläger hat die Beklagte bereits in verschiedenen anderen Verfahren erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen (vgl. im Einzelnen S. 2 und 3 des Schriftsatzes des Klägers vom 12.08.2022, u.a. durch rechtskräftige Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zum Az. 5 U 123/19 und 5 U 175/19, betreffend die Erteilung von Prüfungsunfähigkeits- bescheinigungen und Krankschreibungen/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per WhatsApp).

    Die streitgegenständliche Werbung für eine gegen die ärztliche Sorgfalt verstoßende Form der Fernbehandlung verstößt zugleich gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG, wie sich aus dem den Parteien bekannten Urteil des Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 5.11.2020, 5 U 175/19 (406 HKO 56/19), ergibt (vgl. ferner Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg vom 9.11.2021 und vom 15.12.2021, 3 U 144/20 (406 HKO 162/19)).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22

    ärztliche Videosprechstunde - Zulässigkeit einer pauschalen Werbung für ärztliche

    Auch aus systematischen Erwägungen und dem Verweis der Beklagten auf § 15 Nr. 6 HWG, wonach der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen § 9 HWG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, lässt sich nicht darauf schließen, dass die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von § 9 Satz 2 HWG, der eindeutig als Ausnahmetatbestand ausgestaltet ist, nicht beim Werbenden liegen sollte (vgl. auch OLG München, Urteil vom 9. Juli 2020 - 6 U 5180/19 - digitaler Arztbesuch, juris Rn. 55; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19 - Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II, juris Rn. 49, 54).
  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22

    Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob

    Insoweit verweist das Beschwerdegericht auf die überzeugenden Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur gleichliegenden Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 3 MBO-Ä in seiner Entscheidung vom 5. November 2020 (5 U 175/19, MedR 2021, 912, juris Rn. 56 f.), die es sich zu Eigen macht:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24998
OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,24998)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.04.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,24998)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. April 2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,24998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über für jedermann geltende Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über einen bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (BGH NJW 2016, 3253).

    Eine solche Vermögensbetreuungspflicht hat der BGH zwar im Beschluss vom 16.8.2016 - 4 StR 163/16 - (NJW 2016, 3253) unter Berücksichtigung der im "Vertragsarztbeschluss" des Großen Strafsenats vom 29.03.2012 (BGHSt 57, 202 ff) niedergelegten Grundsätze im Verhältnis eines Vertragsarztes zur Krankenkasse angenommen.

  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 Ss 24/05

    Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Ärztliche Untersuchung keine

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    In solchen Fällen genügt der Arzt der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht auch im Rahmen des § 278 StGB, wenn er vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses sich auf andere Weise zuverlässig über den Gesundheitszustand des Patienten unterrichtet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 1 Ss 24/05 -, juris Rn. 24).

    Es ist vielmehr so, dass hinsichtlich der Unrichtigkeit Handeln wider besseres Wissen, also direkter Vorsatz, gefordert ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 1 Ss 24/05 -, juris Rn. 21; Fischer StGB, 67. Auflage 2020, § 278 Rn. 7; Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 278 Rn.5).

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Eine solche Vermögensbetreuungspflicht hat der BGH zwar im Beschluss vom 16.8.2016 - 4 StR 163/16 - (NJW 2016, 3253) unter Berücksichtigung der im "Vertragsarztbeschluss" des Großen Strafsenats vom 29.03.2012 (BGHSt 57, 202 ff) niedergelegten Grundsätze im Verhältnis eines Vertragsarztes zur Krankenkasse angenommen.
  • BGH, 29.01.1957 - 1 StR 333/56

    Ärztliches Gesundheitszeugnis, Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Die bloße Wiedergabe einer Diagnose, die durch einen anderen Arzt gestellt wurde, fällt noch nicht unter § 278 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - 1 StR 333/56 -, BGHSt 10, 157-161 Rn. 9).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner neuen Entscheidung vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) zum Schutzgesetzcharakter folgendes ausgeführt: "Eine Rechtsnorm ist ein Schutzgesetz iSd § 823 Absatz 2 BGB, wenn sie zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen.
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    In dieser Hinsicht sind nach der ständigen Rechtsprechung des BGH strenge Anforderungen zu stellen, um eine Ausuferung derartiger Schadensersatzansprüche Dritter in einem für den Vertragsschuldner nicht mehr kalkulierbaren Umfang zu vermeiden und eine Grenze zu halten, jenseits deren der Schutz außenstehender Personen auf das Recht der unerlaubten Handlungen beschränkt bleiben muss (BGHZ 51, 91; BGHZ 61, 227; BGHZ 69, 82; BGHZ 70, 327; BGH, NJW 1976, 1843; BGH NJW 1994, 2417).
  • BGH, 27.02.2020 - VII ZR 151/18

    Zur Haftung der "Benannten Stelle" gegenüber Patientinnen im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Außerdem muss die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, wobei in umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, zu prüfen ist, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zugunsten des Geschädigten gegebenen Haftungs- und Beweiserleichterungen zu knüpfen (stRspr, vgl. nur BGH NJW 2019, 3003 Rn. 12; BGH NJW 2020, 1514 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 307/18

    Bewertung des § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO als Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Außerdem muss die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, wobei in umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, zu prüfen ist, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zugunsten des Geschädigten gegebenen Haftungs- und Beweiserleichterungen zu knüpfen (stRspr, vgl. nur BGH NJW 2019, 3003 Rn. 12; BGH NJW 2020, 1514 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 384/06

    Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Zwar kann ein Gesundheitszeugnis bereits dann unrichtig sein, wenn eine erforderliche Untersuchung nicht stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 08.11.2006, NStZ-RR 07, 343 f.), es ist jedoch innerhalb der herrschenden Meinung anerkannt, dass der Begriff der ärztlichen Untersuchung nicht in jedem Fall eine körperliche Untersuchung oder persönliche Befragung des Patienten voraussetzt.
  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19
    Auch kann in besonderen Fällen ein Dritter mit seinem Vermögen in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sein, wie dies z. B. bei Pflichtverletzungen des Arztes im Rahmen der geburtshilflichen Beratung und Betreuung in Bezug auf daraus erwachsene Unterhaltslasten desjenigen Elternteils der Fall ist, der nicht selbst Vertragspartner des Arztes ist (BGHZ 76, 259; BGH NJW 1994, 788).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93

    Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen

  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

  • LG Köln, 07.07.2016 - 105 Qs 165/16

    Anordnung der Beschlagnahme von Krankenunterlagen und Pflegeunterlagen;

  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86

    Aufnahme eines pflege- aber nicht behandlungsbedürftigen Patienten; Aufrechnung

  • BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls bei Abbrucharbeiten -

  • KG, 06.04.2020 - 20 U 53/19

    Anspruch auf Ersatz von Mindereinnahmen eines Sozialversicherers durch

  • OLG Zweibrücken, 22.12.1981 - 1 Ss 62/80
  • LG Köln, 29.01.2020 - 25 O 52/19
  • OLG Frankfurt, 05.07.2022 - 17 U 116/21

    Kein Mangel bei Geschmacksabweichungen über eine Augenbrauenpigmentierung

    Die Pigmentierung diente nicht dem Gesundheitsschutz des Klägers, sondern nur der Verbesserung seines optischen Erscheinungsbildes (vgl. in diesem Sinne OLG Köln, Beschluss vom 6. April 2020 - 5 U 175/19 -, Rn. 2, juris; Gutmann in: Staudinger, Stand 2021, BGB § 630a, Rn. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.2020 - 5 U 175/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17560
OLG Köln, 10.06.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,17560)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,17560)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,17560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,17560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2020 - 5 U 175/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,51985
OLG Köln, 24.08.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,51985)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,51985)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,51985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,51985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht