Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 181/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit eines Kaufvertrags über einen Bungalow wegen der Unmöglichkeit des Verkaufs eines Gebäudes ohne das dazu gehörende Grundstück; Bungalow als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks; Verbindung eines in der DDR als Volkseigentum errichteten Gebäudes mit dem ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZGB § 286 Abs. 4; ; ZGB § 295 Abs. 1; ; ZGB § 296; ; ZGB § 296 Abs. 1; ; ZGB § 296 Abs. 2; ; ZGB § 459; ; ZGB § 459 Abs. 1; ; ZGB § 459 Nr. 1.1; ; ZGB § 495; ; BGB § ... 93; ; BGB § 94; ; BGB § 95; ; BGB § 95 Abs. 1; ; BGB § 306 a. F.; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall; ; BGB § 818 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 233 § 5 Abs. 1; ; EGBGB Art. 231 § 5 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit eines Gebäudekaufvertrages ohne Begründung selbständigen Gebäudeeigentums nach DDR-Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 06.09.2006 - 17 O 565/04
- LG Frankfurt/Oder, 06.09.2006 - 17 O 565/06
- OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 181/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 114/04
Ansprüche der Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 181/06
§ 296 ZGB galt gemäß § 286 Abs. 4 ZGB vielmehr auch für die Errichtung von Baulichkeiten zu Freizeit- und Erholungszwecken durch Betriebe (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 2005, Az. V ZR 114/04, ZOV 2005, 86) und zwar auch dann, wenn sowohl der Errichter als auch der Rechtsträger des Grundstücks Betriebe waren (vgl. Nr. 3.1.1 der Grundsätzlichen Feststellung Nr. 2/1975 zur Anwendung von Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auf Wirtschaftsrechtsverhältnisse vom 30. September 1975).
- OLG Celle, 14.11.2013 - 6 U 31/13
Pflichtteilsergänzung bei mehreren Geschenken an dieselbe Person
Das Landgericht hatte ihn als Alleinerben der Mutter der Parteien zu dieser Zahlung verurteilt (Urteil vom 10. Oktober 2006 zu 3 O 309/04 LG Hildesheim, das im Berufungsverfahren zu 5 U 181/06 OLG Celle wegen Unzulässigkeit der Klage aufgehoben wurde,) und die Beklagte nimmt dieses nunmehr hin, indem sie ihre Verurteilung im vorliegenden Rechtsstreit zur Zustimmung der Berichtigung dieser Verbindlichkeit aus dem Nachlass hat rechtskräftig werden lassen.