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   OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 22/02   

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https://dejure.org/2003,13298
OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 22/02 (https://dejure.org/2003,13298)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.03.2003 - 5 U 22/02 (https://dejure.org/2003,13298)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. März 2003 - 5 U 22/02 (https://dejure.org/2003,13298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Streitigkeit über die Ursache einer hirnorganischen Schädigung; Erfordernis der Diagnostik durch Computertomographie und/oder Schädelröntgennativaufnahme ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 840; ; BGB § 847 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur erforderlichen Behandlung und Überwachung eines Patienten nach einem Sturz auf den Kopf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 15.09.1998 - 5 U 45/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 22/02
    Die Beklagten haben die Kosten des vorliegenden Berufungsverfahrens sowie die des vorangegangenen Berufungsverfahrens 5 U 45/97 Pfalz.

    Die Beklagten haben auch die Kosten des früheren Berufungsverfahrens 5 U 45/97 zu tragen, da sich das zugrunde liegende Rechtsmittel im Ergebnis nunmehr ebenfalls abschließend als unbegründet erweist.

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 22/02
    Ein solcher Verstoß kann aber darüber hinaus auch für die Kausalitätsfrage beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, NJW 1999, 3408).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 22/02
    Der Verstoß eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befundes, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis erbracht hätte, begründet für den Patienten eine Beweiserleichterung beim Nachweis der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich die Verkennung des Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH, NJW 1999, 860).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 5 U 111/02

    Beschränkte Haftung des Luftfrachtführers bei ungeklärtem Verlust von

    Denn ein ausreichender Anhaltspunkt für einen Diebstahl durch Leute der Beklagten, der eine sekundäre Darlegungslast der Beklagten auslösen könnte (vgl. zur Eingangsvermutung BGH vom 21.09.2000, BGHZ 145, 170 = Transportrecht 2001, 29, 31; auch Senat 5 U 181/00, MDR 2002, 946 = Transportrecht 2003, 169; eingehend auch Senat 5 U 22/02 - nicht veröffentlicht), liegt nicht vor.

    Aus einem gegebenenfalls treuwidrigen völligen Verschweigen der Beklagten zur Eingrenzung des Verlustorts (vgl. Senat 5 U 22/02 - A./.B) kann allenfalls auf einen Organisationsmangel bei der Beklagten, nicht aber auf einen Diebstahl durch Leute geschlossen werden, so dass das treuwidrige völlige Verschweigen als Anhaltspunkt ausscheidet.

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