Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09   

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https://dejure.org/2010,30938
OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2010,30938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.06.2010 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2010,30938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2010,30938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschädigung öffentlicher Leitungen durch Baggerarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsleitungen als Tiefbaurisiko! (IBR 2011, 23)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02

    Haftungsumfang bei Unfall eines Passanten im Dunkeln wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09
    (OLG Düsseldorf Urteil vom 02.09.2003, Az. 4 U 238/02 Rn. 7).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05

    Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09
    Lediglich bei Erdarbeiten, die auf einer landwirtschaftlichen Fläche weit vom öffentlichen Straßenraum und von bebauten Grundstücken entfernt durchgeführt werden, muss das Tiefbauunternehmen nicht mit Erdleitungen rechnen (vgl. Schulze, VersR 1998, S. 12 [14 f.]; BGH, Urteil vom 21.11.1995 - VI ZR 31/95, NJW 1996, S. 387; Urteil vom 20.12.2005 - VI ZR 33/05, NJW-RR 2006, S. 674).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 31/95

    Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers vor der Durchführung von Baggerarbeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09
    Lediglich bei Erdarbeiten, die auf einer landwirtschaftlichen Fläche weit vom öffentlichen Straßenraum und von bebauten Grundstücken entfernt durchgeführt werden, muss das Tiefbauunternehmen nicht mit Erdleitungen rechnen (vgl. Schulze, VersR 1998, S. 12 [14 f.]; BGH, Urteil vom 21.11.1995 - VI ZR 31/95, NJW 1996, S. 387; Urteil vom 20.12.2005 - VI ZR 33/05, NJW-RR 2006, S. 674).
  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 21 U 43/06

    Keine vergleichbaren Sicherungpflichten bei Tiefbauarbeiten an Privatgrundstücken

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09
    Darüber hinaus gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht bereits bei der Ausführung von Bodenbewegungen jeder Art, so bei Auskofferungsarbeiten in einer Tiefe von lediglich 20 bis 30 cm (vgl. Schulze, VersR 1998, S. 12 [14] m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2006 - 21 U 43/06, NJW-RR 2007, S. 809).
  • OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97

    Haftung eines Bauunternehmers bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Beitrittsgebiet auch damit gerechnet werden muss, dass eine Vielzahl von Leitungen nicht dem heutigen Stand der Technik gemäß verlegt wurden (Schulze, VersR 1998, S. 12 [21]; OLG Jena, Urteil vom 25.03.1998 - 7 U 1586/97, VersR 1999, S. 71).
  • BGH, 09.11.1982 - IV ZR 129/81
    Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2010 - 5 U 26/09
    Sofern die Leitung des Bauunternehmens sich die Gewissheit über das Vorhandensein von Erdkabeln nicht selbst durch Einsichtnahme in die Bestandspläne des Energieversorgungsunternehmens verschafft, bedarf es einer klaren eindringlichen Anweisung des Bauunternehmens an die örtlichen Bauleiter und aufsichtsführenden Poliere, wann und wie sie sich über Lage und Verlauf der Versorgungsleitungen anhand zuverlässiger Unterlagen der in Betracht kommenden Energieversorgungsunternehmen zu versichern haben (Schulze Versicherungsrecht 1998, 12, 14; BGH Urteil vom 09.11.1982, Az. IV ZR 129/81).
  • OLG Köln, 27.12.2017 - 16 U 56/17

    Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung von Kabelschutzrohren und

    Ein Tiefbauunternehmen, das im Bereich von öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen und Grabungen vornimmt, muss sich vor Beginn seiner Arbeiten zuverlässig erkundigen, ob bzw. wo dort Versorgungsleitungen verlegt sind (BGH Urteil vom 20.04.1971, VI ZR 232/69, NJW 1971, 1313, 1314 = VersR 1971, 117; OLG München, Urteil vom 30.01.2001, 18 U 2172/00, Rdnr. 21, zitiert nach juris; OLG Dresden Urteil vom 09.06.2009, 5 U 26/09, Rdnr. 24, zitiert nach juris).

    Für die Kausalität zwischen der objektiven Pflichtverletzung (hier: Bohrung trotz unvollständiger Informationen über den Verlauf von etwaig vorhandenen Leitungen) und der Rechtsgutsverletzung (hier Beschädigung der Kabelschutzrohranlage) spricht danach ein Anscheinsbeweis, wenn sich genau diejenige Gefahr verwirklicht, vor deren Eintritt die Sorgfaltspflichten (hier: vollständige Information über Versorgungsleitungen) schützen soll (z.B. OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2009, 5 U 26/09, Rdnr. 32, zitiert nach juris; vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012, 7 U 59/12, BeckRS 2013, 05661).

  • OLG Zweibrücken, 13.08.2014 - 1 U 71/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall auf Bundesautobahn: Einsatz eigener Mitarbeiter

    Ein auszugleichender Vorteil entsteht nämlich dann nicht, wenn - wie hier - nur Teile einer beschädigten Sache erneuert werden, die erneuerbaren Teile keine längere Lebensdauer besitzen als die Sache selbst und nicht für sich allein verwendet werden können (Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 13.11.2012, 1 S 75/12; OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2009, 5 U 26/09, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 22 U 130/14

    Schadensersatz des Seitenbetreibers bei fehlendem Backup

    Der Abzug neu für alt setzt daher zunächst eine messbare Vermögensmehrung voraus, die sich für den Geschädigten wirtschaftlich günstig auswirkt - etwa indem die Lebensdauer einer Sache verlängert oder künftige Aufwendungen erspart werden (BeckOK/Schubert, BGB, Stand 01.03.2011, § 249 Rn. 141 ff. m.w.N.; Staudinger/Schiemann, BGB, 2005, § 249 Rn. 176 m.w.N.; Münchener Kommentar/Oetker, 2012, § 249 Rn. 348 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 23.03.1959, VI ZR 90/58, NJW 1959, 1078 f.; BGH, Urteil vom 08.12.1987, VI ZR 53/87, Rn. 25, 28, juris; BGH, Urteil vom 25.10.1996, V ZR 158/95, NJW 1997, 520; BGH, Urteil vom 07.05.2004, V ZR 77/03, Rn. 15, 17 m.w.N., juris; KG, Urteil vom 05.11.1970, 12 U 724/70, NJW 1971, 142, 144; KG Berlin, Urteil vom 05.11.1984, 12 U 1192/84, juris; Thüringer OLG, Urteil vom 19.07.2007, 1 U 669/05, Rn. 133, 135, juris; OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2009, 5 U 26/09, Ziffer 4. lit. b), juris; AG München, Urteil vom 27.11.2007, 315 C 37424/06, Rn. 14, 16, juris).
  • OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12

    Haftung des Tiefbauunternehmers bei Zerstörung einer Stromleitung:

    Tiefbauunternehmen haben bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, deshalb äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Stromleitungen hervorgerufen werden können, weshalb hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten zu stellen sind, denen nur durch das Verschaffen von solchen Kenntnissen genügt wird, die eine sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten gewährleisten und deshalb nur von Demjenigen zu erlangen sind, der über zuverlässige Unterlagen zum Verlauf der Leitungen verfügt (BGH NJW-RR 2006, 674, 675; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; OLG Naumburg NJW-RR 1994, 784 f.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009, 5 U 26/09 - BeckRS 2010, 20233; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Aufl., § 10 Nr. 3 Rdn. 83).
  • OLG Schleswig, 03.12.2021 - 17 U 10/21

    Beschädigung von Versorgungsleitungen durch einen bei Ausbau einer öffentlichen

    Die wesentliche Bedeutung von Strom-, Gas-, Wasser- und Telefonleitungen sowie weiteren Versorgungsleitungen, deren Beschädigungen erhebliche Auswirkung auf die Allgemeinheit und die Wirtschaft haben und zu gefährlichen Situationen führen können, macht ein äußerst vorsichtiges Vorgehen notwendig (BGH, Urteil vom 20. April 1971 - VI ZR 232/69 -, NJW 1971, 1313 f; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - VII ZR 172/08 -, bei Juris, Rn. 20 f; OLG München, Urteil vom 30. Januar 2001 - 18 U 72/00 - bei Juris, Rn. 21; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 U 26/09 -, Rn. 24, bei Juris; OLG Bremen, Urteil vom 18. September 2003 - 2 U 78/02 -, Baurecht 2004, 524 f; OLG Naumburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 U 40/12 -, bei Juris, Rn. 22; OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 16 U 56/17 -, bei Juris, Rn. 48 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10

    Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im

    Eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung liegt nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (zusammenfassend OLG Celle, Urt. v. 05.05.2009 - 5 U 26/09 -, juris Rn. 10; OLG München, Urt. v. 21.05.2010 - 1 U 3611/09 -, juris Rn. 69); bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 1 BGB erheblich übersteigt (Staudinger-Wurm, BGB, 2007, § 839 a Rn. 12 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 05.08.2021 - 10 U 1729/19

    Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!

    Wenn aber ein Abbruchunternehmen unter Verstoß gegen die technischen Abbruchregeln mit einem Bagger, der über einen Reißhaken verfügt, Abbrucharbeiten unmittelbar an einem vorgeschädigten Gebäude vornimmt, so spricht der erste Anschein dafür, dass diese Arbeiten für den Einsturz der Halle jedenfalls mitverantwortlich sind (vgl. zu der Anwendung des Anscheinsbeweises bei Baggerarbeiten: OLG Celle, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 7 U 59/12, BauR 2013, S. 621 ff, Rn. 7 bis 11, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 3. September 2009 - 12 U 69/09, Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 U 26/09, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 10 U 43/07

    Schadenersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Schäden an

    18 Die Frage einer Erkundigungspflicht lässt sich hier nicht ohne weiteres durch Rückgriff auf die im Rahmen von Tiefbauarbeiten ergangene Rechtsprechung (z.B. BGH VersR 1985, 1147; OLG Nürnberg, Urteil v. 30.4.1996, 1 U 358/96, Bl. 1302 ff. d.A.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.7.2010, 13 U 21/08; OLG Dresden, Urteil vom 9.6.2009, 5 U 26/09) beantworten, da dort die Gefahrenlage naturgemäß eine andere ist.
  • LG Mannheim, 20.11.2020 - 9 O 341/19

    Auch bei oberirdischen Baggerarbeiten bestehen Erkundigungspflichten!

    Eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht bei der Ausführung von Bodenbewegungen jeder Art (OLG Dresden, Urt. v. 09.06.2009 - 5 U 26/09, BeckRS 2010, 20233 m.w.N.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20

    Pflicht zur Wiederherstellung von Markierungen

    Eine Vorteilsanrechnung findet allerdings nur statt, wenn die Schadensbeseitigung eine messbare Vermögensmehrung bewirkt hat, die Werterhöhung sich für den Geschädigten wirtschaftlich günstig auswirkt und die Vorteilsausgleichung dem Geschädigten zumutbar ist (vgl. dazu etwa OLG Dresden, Urt. v. 9.6.2009 - 5 U 26/09, BeckRS 2010, 20233).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09 - 9   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6257
OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09 - 9 (https://dejure.org/2009,6257)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2009 - 5 U 26/09 - 9 (https://dejure.org/2009,6257)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2009 - 5 U 26/09 - 9 (https://dejure.org/2009,6257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erhebung von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer; Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung Rechtsfolgen des Begriffs der anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; BGB § 123; AGG § 19; AGG § 20; VVG a. F. § 22
    Eine etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer; Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung Rechtsfolgen des Begriffs der anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung im Falle des Verschweigens einer chronischen Erkrankung im Hinblick auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung; Arglistige Täuschung bei unzulässiger Informationsgewinnung im Falle der Nichtberufung auf die Verletzung des allgemeinen ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eine etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erhebung von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, kann der Beweis in der Praxis meist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 62/05, VersR 2006, 824).

    Wenn ein Versicherungsnehmer schwere, chronische oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt, dann ist schon dies ein hinreichendes Indiz für die Absicht, den Versicherer zum Vertragsschluss zu bewegen oder zum Einräumen günstiger Konditionen zu veranlassen (vgl. Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824 - für den Fall einer colitis ulcerosa; siehe auch OLG Brandenburg, VuR 2009, 146; OLG Thüringen, VersR 1999, 1526; Prölss in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl. 2004, § 22 Rdn. 5).

    Die weit gefasste Offenbarungspflicht findet ihre Grenze erst bei offenkundig belanglosen oder alsbald vergehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824).

    Umgekehrt wurde durch das Benennen einer neutralen Informationsquelle sogar der Schein verstärkt, der Versicherer könne sich auf die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers verlassen (siehe Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824).

    In diesem Fall wird es dem Versicherer nach Treu und Glauben versagt, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Hinblick auf die unklaren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsinteressenten auf ein Rücktrittsrecht - für welches das Institut der Nachfrageobliegenheit zunächst entwickelt wurde - zu berufen (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824).

    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Mit Beschluss vom 07.11.2007 (- IV ZR 103/06, VersR 2008, 242 ) hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass die sekundäre Darlegungslast grundsätzlich auch den mit dem Versicherungsnehmer nicht identischen Begünstigten einer Lebensversicherung treffen kann.

    Das ist der Sache nach keine auf der Annahme nicht genügender Erfüllung der sekundären Darlegungslast beruhende Entscheidung (siehe auch BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06, VersR 2008, 242 ).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Fragen in Antragsvordrucken sind grundsätzlich weder § 34a VVG a.F. noch der AGB-Kontrolle unterworfen, weil sie nichts regeln (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05, VersR 2006, 1482 ; Prölss in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., §§ 16, 17 Rdn. 44; jeweils auch zu den Ausnahmen).

    Sie sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig und dienen dem berechtigten Anliegen des Versicherers, Anzeichen von nicht offenkundig belanglosen Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten zu ermitteln (Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05, VersR 2006, 1482 ).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Die feststehenden Umstände lassen den Schluss zu, dass der Antragsteller mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte und sich bewusst war, dass die Beklagte, wüsste sie von der Darmerkrankung, seinen Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung nicht oder möglicherweise nur mit ihm nachteiligen Bedingungen annehmen würde (vgl. Senat, Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ).

    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Daran fehlt es an und für sich, wenn eine verschwiegene Vorerkrankung des Versicherungsnehmers unstreitig ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2007 - 9 U 41/06, VersR 2008, 770 ; dazu dass unstreitiger Prozessstoff im Grundsatz nicht ohne gesetzliche Grundlage unverwertet gelassen werden darf, siehe auch BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06, NJW 2008, 2732 ).

    In solchen Fällen können daher im Allgemeinen die Grundsätze der Verwertung unter Verstoß gegen das materielle Recht verschaffter Beweismittel nicht unmittelbar herangezogen werden (zur Verwertbarkeit rechtswidrig verschaffter Beweismittel im Zivilprozess siehe Werner, NJW 1988, 993; für heimliches Belauschen - Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts - BGH, Urteil vom 04.12.1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180 ; BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06, NJW 2008, 2732 [ausnahmsweise Verwertungsverbot denkbar bei erheblicher Verletzung des Persönlichkeitsrechts]).

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    So kann den Versicherungsnehmer insbesondere in Fällen der Arglistanfechtung eine solche sekundäre Darlegungslast treffen, weil ohne hinzutreten weiterer Umstände falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein nicht den Schluss auf eine arglistige Täuschung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06, VersR 2008, 809), andererseits der für die Voraussetzungen des Anfechtungseinwands grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Versicherer typischerweise keine Aussagen zu den Beweggründen des Antragstellers treffen kann.
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer erkannt und gebilligt hat, der Versicherer werde bei wahrheitsgemäßen und vollständigen Antworten seinen Antrag nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen (BGH, Urteil vom 28.02.2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 ; Langheid in Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl. 2003, § 22 Rdn. 6).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Es genügt, wenn der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (BGH, Urteil vom 12.05.1995 - V ZR 34/94, VersR 1995, 1496 ).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

  • OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97

    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände;

  • OLG Brandenburg, 03.12.2008 - 3 U 2/08

    Lebensversicherungsvertrag: Beweislast im Zusammenhang mit fehlenden Angaben zu

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

  • OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06

    Prozessrecht - Unverwertbarkeit von rechtswidrig erhobenen personenbezogenen

  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

    Da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, kann der Beweis in der Praxis meist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (Senat, Urt. v. 9.9.2009 - 5 U 26/09 - VersR 2009, 1522; Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 82/05 - VersR 2006, 824).

    Werden, wie hier, weniger bedeutsame Erkrankungen bei gleichzeitigem Verschweigen einer gravierenden angegeben, indiziert auch ein solches Verhalten die Täuschungsabsicht (Senat, Urt. v. 9.9.2009 - 5 U 26/09 - VersR 2009, 1522).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24758
OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2009,24758)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2009,24758)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2009,24758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2009, 427
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09
    a) Soweit sich der Störungsbeseitigungsanspruch wegen der Öffnungen im Dachbodenbereich auf die §§ 862, 858 Abs. 1 BGB stützt, bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines besondere Verfügungsgrundes nicht, denn dem bisherigen Besitzer soll die Möglichkeit einer zügigen gerichtlichen Durchsetzung seiner Besitzschutzansprüche an die Hand gegeben werden (OLG Celle ZMR 2008, 288; Palandt/Bassenge, 68. Auflage 2009, § 861 BGB, Rn. 12; m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung Münchener Kommentar/Joost, 4. Auflage 2004, § 861 BGB, Rn. 1 und 16).
  • BGH, 16.06.1978 - V ZR 73/77

    Regelung eines einstweiligen Zustandes unter einem bestimmten rechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09
    Angesichts der überragenden Bedeutung, dem der Grundsatz von Treu und Glauben in der gesamten Rechtsordnung zukommt, ist aber die Berücksichtigung des § 242 BGB im Rahmen von Besitzschutzansprüchen nicht gänzlich ausgeschlossen (BGH NJW 1978, 2157, 2158; KG ZMR 2000, 818, 821).
  • KG, 03.05.1999 - 25 U 1675/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09
    Angesichts der überragenden Bedeutung, dem der Grundsatz von Treu und Glauben in der gesamten Rechtsordnung zukommt, ist aber die Berücksichtigung des § 242 BGB im Rahmen von Besitzschutzansprüchen nicht gänzlich ausgeschlossen (BGH NJW 1978, 2157, 2158; KG ZMR 2000, 818, 821).
  • AG Brandenburg, 13.06.2013 - 31 C 153/13

    Vermietungsplakat am Schaufenster muss der Mieter nicht dulden!

    Der Betrieb von Ladengeschäften genießt nämlich Besitzschutz, sofern eine Störung der bestimmungsgemäßen Nutzung der Räumlichkeiten vorliegt ( OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; LG Düsseldorf , GrundE 1934, Seite 791; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485 ); und zwar auch hinsichtlich der Anbringung von Schildern, Folien oder Plakaten, die den Blick in das Schaufenster beeinträchtigten ( Gutzeit in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2012, § 858 BGB, Rn. 42; Königliches Kammergericht Berlin , 2. Zivilsenat, Urteil vom 24.09.1907, Az.: 2 U 4141/07, u. a. in: Blätter für Rechtspflege im Bezirk des Kammergerichts 1908, Nr. 12, Seite 107 ).

    Diesen muss die Verfügungsbeklagte vielmehr im Wege der Herausgabe- bzw. Räumungsklage gerichtlich titulieren und dann im Wege der Räumungsvollstreckung nach § 885 ZPO durchsetzen lassen ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

    Eine gesetzliche Legitimation der Besitzentziehung oder Besitzstörung zugunsten der Verfügungsbeklagten als Vermieterin besteht deswegen somit hier noch nicht ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

    Vielmehr ist die Verfügungsbeklagte in einem solchen Fall gehalten - wie jeder andere Anspruchsberechtigte sonst auch - ihr Recht gerichtlich durchzusetzen, was unter den gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls auch im Wege einer einstweiligen Verfügung geschehen kann ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; LG Berlin , ZMR 1980, Seite 278; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f.; AG Schöneberg , WuM 1993, Seiten 119 f. ).

    Derartige Voraussetzungen liegen hier aber unstreitig nicht vor ( OLG Rostock , MDR 2011, Seiten 476 f. = IMR 2011, 22; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf , MDR 2008, Seite 1065 = Grundeigentum 2008, Seiten 1254 f. = OLG-Report 2008, Seiten 680 f.; LG Berlin , ZMR 1980, Seite 278; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl , WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Hamburg-Barmbek , WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte , Grundeigentum 1999, Seiten 984 f. ).

    Lag nämlich ein Einverständnis der Verfügungsklägerin zur Anbringung dieser großflächigen Folienbeschriftung auf der Schaufensterscheibe unstreitig hier nicht vor, so übte die Verfügungsbeklagte mit der Anbringung dieser großflächigen Folienbeschriftung auf der Schaufensterscheibe schuldhaft verbotene Eigenmacht aus, da sie dem Besitzschutz vorsätzlich zuwiderhandelte, weil auch ein Anspruch auf Besitzeinräumung es dem Berechtigten noch nicht erlaubt, den Besitz an der Sache gegen den Willen des Besitzers eigenmächtig zu stören ( BGH , VersR 1971, Seiten 765 f. = WM 1971, Seiten 943 ff.; Reichsgericht , RGZ Band 146, Seiten 182 ff.; OLG Brandenburg , NJ 2009, Seiten 427 f.; AG Brandenburg an der Havel , Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Schöneberg , WuM 1993, Seiten 119 f. ).

  • AG Brandenburg, 17.12.2021 - 31 C 220/21

    Bauordnungsrechtsvorschriften über Grenzabstand nachbarschützend?

    Da die Verfügungsklägerin mit ihren im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemachten Anspruch lediglich die Unterlassung weiterer Baumaßnahmen - und noch nicht einmal die Wiederherstellung des früheren Zustandes - durch die Verfügungsbeklagten begehrt, liegt in der angeordneten Maßnahme auch keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ( OLG Brandenburg , Urteil vom 02.07.2009, Az.: 5 U 26/09 ).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2011 - 5 U 77/10

    Rechte des Inhabers eines Wohnrechts auf Grund beschränkt persönlicher

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat mit Urteil vom 2. Juli 2009 - Az. 5 U 26/09 - mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass den Beklagten aufgegeben wurde, die im Bodengeschoss über der Wohnung der Klägerin vorhandenen 6 Fensteröffnungen und eine Maueröffnung in der Weise zu verschließen, dass das Bodengeschoss gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Wind abgedichtet ist.

    Der Senat hat bereits im Berufungsurteil des einstweiligen Verfügungsverfahrens vom 2. Juli 2009 - Az. 5 U 26/09 - ausgeführt, dass es sich bei den ohne Berechtigung begonnenen Abriss- und Ausbauarbeiten, dem Einbau von sechs Dachgauben, der Öffnung der Giebelwand sowie dem Abriss der Treppe zum Erdgeschoss um Besitzstörungen bzw. (bezüglich der Treppe) - entziehungen im Wege verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB ) handelte.

  • AG Brandenburg, 11.07.2011 - 34 C 36/10

    Besitzstörung: Unberechtigtes Versperren einer Schuppentür

    Weil diese Besitzstörung - bzw. sogar Besitzentziehung - zudem auch unstreitig ohne Willen der Klägerin erfolgte, liegen hier dem entsprechend auch die Voraussetzungen des § 858 Abs. 1 BGB vor ( OLG Brandenburg , Urteil vom 02.07.2009, Az.: 5 U 26/09 , u. a. in: NJ 2009, Seiten 427 f. ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.04.2011 - 5 U 26/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74427
OLG Hamburg, 27.04.2011 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2011,74427)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2011 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2011,74427)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2011 - 5 U 26/09 (https://dejure.org/2011,74427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,74427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

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