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   OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13   

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https://dejure.org/2014,19081
OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13 (https://dejure.org/2014,19081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2014 - 5 U 269/13 (https://dejure.org/2014,19081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 5 U 269/13 (https://dejure.org/2014,19081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit des durch den Verkauf von Anteilen einer an einer GmbH verursachten Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 823; ZPO § 286; ZPO § 287
    Ersatzfähigkeit des durch den Verkauf von Anteilen einer an einer GmbH verursachten Schadens

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 823 ; ZPO § 286 ; ZPO § 287
    Ersatzfähigkeit des durch den Verkauf von Anteilen einer an einer GmbH verursachten Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine haftungsrechtliche Schadenszurechnung bei Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters und Geschäftsführers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07

    Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Es ist anerkannt, dass die Hemmung der Verjährung nur für den Streitgegenstand des Verfahrens möglich ist und dass dieser Streitgegenstand abgegrenzt werden muss, damit der Gegner beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH NJW 2001, 305 ; BGH NJW 2008, 3498 ).

    Das hätte nicht zwingend im Mahnantrag selbst ausgebreitet werden müssen, sondern auch durch die einfache Bezugnahme auf zuvor übersandte Schriftstücke vorgenommen werden können (BGH NJW 2008, 3498 ).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Der Gegner muss im kontradiktorischen Verfahren die Beeinträchtigung hinnehmen, weil die Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht erfolgt und er sich gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme prozessual wehren kann (BGH NJW 2004, 446 ).

    Die Grenze ist erst dort überschritten, wo das Verfahren - wie namentlich im Fall des Prozessbetrugs - mit unlauteren Mitteln betrieben wird (BGH NJW 2004, 446 ).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Verlangt, wie dies der Kläger der Beklagten zu 2. vorwirft, eine Vertragspartei von der anderen eine Leistung, die vertraglich nicht geschuldet ist, fehlt es unter vergleichbaren Umständen trotz der mangelnden Forderungsberechtigung regelmäßig an einem Verschulden (BGHZ 179, 238 ).
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Sind mehrere potentiell schadensträchtige Ereignisse vorhanden, sind sie differenzierend anzusprechen (BGH NJW 2008, 506 ; BGH NJW 2011, 613 ).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Deshalb ist ein Kläger durchweg nicht verpflichtet, die sachliche Berechtigung seines Begehrens zu prüfen oder gar seine Interessen gegen die des Beklagten abzuwägen (BVerfGE 74, 257 ).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Es ist anerkannt, dass die Hemmung der Verjährung nur für den Streitgegenstand des Verfahrens möglich ist und dass dieser Streitgegenstand abgegrenzt werden muss, damit der Gegner beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH NJW 2001, 305 ; BGH NJW 2008, 3498 ).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Sind mehrere potentiell schadensträchtige Ereignisse vorhanden, sind sie differenzierend anzusprechen (BGH NJW 2008, 506 ; BGH NJW 2011, 613 ).
  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Wer ein gesetzlich geregeltes Verfahren der Rechtspflege anstrengt, begeht grundsätzlich auch dann keine unerlaubte Handlung, wie sie der Kläger dem Beklagten zu 3. und 7. anlastet, wenn sich sein Begehren als unbegründet erweist und der Verfahrensgegner dadurch unmittelbare oder mittelbare Nachteile hat (BGHZ 74, 9 ; Sprau in Palandt, BGB , 73. Aufl., § 823 Rn. 37).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Insofern sind auch erst zukünftig auftretende Schadensfolgen der einsetzenden Verjährung unterworfen, es sei denn, sie wären im Zeitpunkt der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis in keiner Weise als möglich voraussehbar gewesen (BGH NJW 2000, 861 ).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 269/13
    Es ist anerkannt, dass ein adäquater Zusammenhang zwischen dem Tun oder Unterlassen eines Dritten und einer Schädigung nicht von vornherein ausreicht, um eine Ursächlichkeit im Rechtssinne zu bejahen, wenn dazwischen eine Willensentschließung des Geschädigten steht (BGH NJW 1995, 127; BGH NJW 1995, 449 ).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

  • BGH, 04.11.1980 - VI ZR 231/79

    Haftung - Beweislast - Herausgefordert - Sorgfaltspflicht - Betrunkener

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