Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1813
OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11 (https://dejure.org/2015,1813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2015 - 5 U 271/11 (https://dejure.org/2015,1813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 5 U 271/11 (https://dejure.org/2015,1813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Partnership

    § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 9 UWG, Art 9 Abs 1 S 1 EGV 207/2009, Art 9 Abs 1 S 2 Buchst a EGV 207/2009
    Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Verwendung einer Gemeinschaftswortmarke als Schlüsselwort für die Anzeigenschaltung in einer Internetsuchmaschine

  • webshoprecht.de

    Zum Gebrauch von Markenzeichen als Keywörter bei Google-Adwords und zur Abgabe einer bedingten Unterlassungserklärung

  • damm-legal.de

    Unterlassungserklärung kann nicht "unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens" abgegeben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung eines geschützten Begriffs als Schlüsselwort (so genanntes Keyword) im Rahmen der Suchmaschinenwerbung, insbesondere im Rahmen von Google AdWords-Anzeigen

  • online-und-recht.de

    Wann fremde Marken als Keywords bei Google AdWords doch ausnahmsweise unzulässig sind

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Wann fremde Marken als Keywords bei Google AdWords doch ausnahmsweise unzulässig sind

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung kann nicht "unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens" abgegeben werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch generische AdWords-Anzeige

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fremde Marken als Keywords bei Google AdWords

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kehrtwende beim Keyword-Advertising

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines geschützten Begriffs als Keyword im Rahmen der Suchmaschinenwerbung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Adword-Werbung: Unter auflösender Bedingung abgegebene Unterlassungserklärung unzureichend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwendung eines geschützten Begriffs als Keyword im Rahmen der Suchmaschinenwerbung

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer auflösenden Bedingung bei Unterlassungserklärungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung unter "der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung..." ist unzureichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fremde Marken als Keywords bei Google AdWords ausnahmsweise Markenverletzung

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Einschränkung der Unterlassungserklärung

  • new-media-law.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Modifizierte Unterlassungserklärung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Unterlassungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung fremder Marke als Keyword

Besprechungen u.ä. (4)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungserklärung: Auflösende Bedingung der allgemeinverbindlichen Rechtsprechung kann Bestimmtheit entfallen lassen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit fremder Marke als Schlüsselwort (Keyword)

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Einschränkung der Unterlassungserklärung

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenverletzung durch Keyword-Advertising

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 282
  • MMR 2016, 324
  • K&R 2015, 403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Der EuGH nimmt in der Entscheidung "Bananabay" (EuGH GRUR 2010, 641, 642 - Bananabay) letztlich nur Bezug auf seine frühere "Google France" -Entscheidung, wiederholt insbesondere die dort zu Rdrn.

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder aber von einem Dritten stammen ( EuGH , GRUR 2010, 445 Rdnrn. 83f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 24 - Eis.de).

    Dasselbe gilt, wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist ( EuGH , GRUR 2010, 641 Rdnrn. 26f. - Eis.de; GRUR 2010, 445 Rdnrn. 89f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht ( EuGH , GRUR 2010, 445 Rdnr. 88 = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 25 - Eis.de).".

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich bereits in seiner Entscheidung "Google France" (EuGH GRUR 2010, 445 - Google France) mit der Frage befasst, in welcher Weise die Verwendung eines Begriffs als Schlüsselwort im Rahmen einer AdWords-Anzeige rechtlich zulässig sein kann, obwohl dieses Zeichen für einen Dritten als Marke geschützt ist und dieser der Verwendung nicht zugestimmt hat.

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder aber von einem Dritten stammen ( EuGH , GRUR 2010, 445 Rdnrn. 83f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 24 - Eis.de).

    Dasselbe gilt, wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist ( EuGH , GRUR 2010, 641 Rdnrn. 26f. - Eis.de; GRUR 2010, 445 Rdnrn. 89f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht ( EuGH , GRUR 2010, 445 Rdnr. 88 = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 25 - Eis.de).".

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Der Bundesgerichtshof hat stets ausdrücklich betont, dass seine Rechtsprechung insoweit vollständig im Einklang mit den bereits zitierten Grundsätzen des EuGH steht (BGH GRUR 2011, 828 Rdnr. 24 - Bananabay II):.

    (3) Vor diesem Hintergrund bedarf es jedenfalls aus Anlass des vorliegenden Rechtsfalls keiner weiteren Erörterung der von den Parteien zitierten BGH-Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen "Bananabay I" (BGH GRUR 2009, 498 - Bananabay I), "Beta Layout" (BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout), "Impuls" ( BGH GRUR-RR 2011, 343 ff - Impuls) , "Bananabay II" (BGH GRUR 2011, 828 - Bananabay II) oder "MOST-Pralinen" (BGH GRUR 2013, 290 ff - MOST-Pralinen).

    Die Klägerin hat sogar gemeint, nach Auffassung der Beklagten sei die erklärte auflösende Bedingung nunmehr durch die BGH-Rechtsprechung "Bananabay II" (BGH GRUR 2011, 828 - Bananabay II) eingetreten.

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Allerdings hatte der Bundesgerichtshof seine bisherige, insbesondere auf den Entscheidungen "Verona-Gerät" (BGH GRUR 1964, 88, 89 - Verona-Gerät) und "Sporthosen" (BGH GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen) beruhende Rechtsprechung zur Geschäftsführerhaftung mit der Entscheidung "Geschäftsführerhaftung" (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung) erst kürzlich für den Bereich des Lauterkeitsrechts ausdrücklich aufgegeben und die zu beachtenden Grundsätze erheblich konkretisiert bzw. eingeschränkt.

    Für eine mögliche Kennzeichenverletzung haftet neben der Beklagten zu 1. auch der Beklagte zu 2. als deren Geschäftsführer dann, wenn er Kenntnis von den Kennzeichenverletzungen hatte und sie nicht verhindert hat (BGH GRUR 2012, 1145, 1148 - Pelikan; BGH GRUR 1986, 248, 250 f - Sporthosen; BGH GRUR 2009, 845 Rdn. 47- Internet-Videorecorder; BGH GRUR 2011, 1043 Rdn. 70 - TÜV II).

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Allerdings hatte der Bundesgerichtshof seine bisherige, insbesondere auf den Entscheidungen "Verona-Gerät" (BGH GRUR 1964, 88, 89 - Verona-Gerät) und "Sporthosen" (BGH GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen) beruhende Rechtsprechung zur Geschäftsführerhaftung mit der Entscheidung "Geschäftsführerhaftung" (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung) erst kürzlich für den Bereich des Lauterkeitsrechts ausdrücklich aufgegeben und die zu beachtenden Grundsätze erheblich konkretisiert bzw. eingeschränkt.

    "Es besteht jedoch in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit darin, daß auch der gesetzliche Vertreter einer GmbH einer solchen Haftung ausgesetzt ist, wenn er als Störer für die Rechtsverletzung ursächlich ist (vgl. RG in GRUR 1929, 354, 356 - Kruschensalz; GRUR 1935, 99, 101 - Viskoselösung; GRUR 1936, 1084, 1088 - Standard-Lampen; BGH in GRUR 1957, 342, 347 Underberg; GRUR 1959, 428, 429 Michaelismesse; GRUR 1964, 88, 89 Verona-Gerät; NJW 1975, 1969, 1970 - Flammkaschierverfahren; GRUR 1980, 242, 244 Denkzettel-Aktion; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 14. Aufl. UWG Einl. Rdn. 284, 285; Schönherr, ÖBl.

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    "Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u.a. EuGH , Slg. 1998, I-5507 = EuZW 1998, 702 = NJW 1999, 933 Rdnr. 28-Canon; Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Rdnr. 23 - Medion).

    Unter diesen Umständen kann die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens durch den Dritten als Schlüsselwort, das das Erscheinen der Anzeige auslöst, den Eindruck entstehen lassen, dass im geschäftlichen Verkehr eine konkrete Verbindung zwischen den betroffenen Waren oder Dienstleistungen und dem Markeninhaber besteht (vgl. entspr. Urt. "Arsenal FC", Rdnr. 56, und EuGH , Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 = NJW 2005, 2137 Rdnr. 60 -Anheuser-Busch/Budvar).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Sie stellen sich als Garantenpflicht aus vorangegangenem gefahrbegründenden Verhalten dar (vgl. BGH, GRUR 2001, 82 [83] - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2008, 186 Rdn. 21 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Für eine mögliche Kennzeichenverletzung haftet neben der Beklagten zu 1. auch der Beklagte zu 2. als deren Geschäftsführer dann, wenn er Kenntnis von den Kennzeichenverletzungen hatte und sie nicht verhindert hat (BGH GRUR 2012, 1145, 1148 - Pelikan; BGH GRUR 1986, 248, 250 f - Sporthosen; BGH GRUR 2009, 845 Rdn. 47- Internet-Videorecorder; BGH GRUR 2011, 1043 Rdn. 70 - TÜV II).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    "Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u.a. EuGH , Slg. 1998, I-5507 = EuZW 1998, 702 = NJW 1999, 933 Rdnr. 28-Canon; Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Rdnr. 23 - Medion).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11
    Für eine mögliche Kennzeichenverletzung haftet neben der Beklagten zu 1. auch der Beklagte zu 2. als deren Geschäftsführer dann, wenn er Kenntnis von den Kennzeichenverletzungen hatte und sie nicht verhindert hat (BGH GRUR 2012, 1145, 1148 - Pelikan; BGH GRUR 1986, 248, 250 f - Sporthosen; BGH GRUR 2009, 845 Rdn. 47- Internet-Videorecorder; BGH GRUR 2011, 1043 Rdn. 70 - TÜV II).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 28/56

    Michaelismesse

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

  • BGH, 05.06.1975 - X ZR 37/72

    Inanspruchnahme eines Konkursverwalters auf Schadensersatz wegen Verletzung eines

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

  • LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11

    AdWord Anzeige kann im Einzelfall fremde Marke verletzen

  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 6 W 21/17

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterwerfungserklärung mit Vorbehalt

    d) Der Beurteilung des Landgerichts steht nicht die Entscheidung des Hans. OLG Hamburg "parship" entgegen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2015, 282).
  • OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15

    Gemeinschaftsmarkenschutz im Internet: Werbung mit einer fremden Marke als

    (Anschluss BGH, GRUR 2013, 290 - MOST-Pralinen; Abgrenzung OLG Hamburg, 5. ZS, GRUR-RR 2015, 282).
  • LG Hamburg, 20.05.2015 - 327 O 222/15

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Keywords

    Dem schließt sich die erkennende Kammer - in Abgrenzung von dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11, BeckRS 2015, 02311 - auch für den vorliegenden, gemeinschaftsmarkenrechtlich zu beurteilenden Fall an, sieht in der streitgegenständlichen Adword-Anzeige aber auch abgesehen von deren Darstellung im Bereich "Anzeigen" ohne Wiedergabe der Verfügungsmarke oder eines sonstigen Hinweises auf die Antragstellerin eine hinreichende Abgrenzung von der Verfügungsmarkeninhaberin dergestalt, dass für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer hinreichend deutlich zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von einem gegenüber dem Verfügungsmarkeninhaber Dritten stammen, da der in der Anzeige angegebene Domainname auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

    Das Hanseatische Oberlandesgerichts hatte in seinem Urteil vom 22.01.2015 gemeint (BeckRS 2015, 02311, Rn. 71 ff.), die Ausführungen des Bundesgerichtshofes u. a. in dessen Urteil vom 13.01.2011 (BeckRS 2011, 18673 - Bananabay II ) nicht berücksichtigen zu müssen, weil es - wie auch die erkennende Kammer vorliegend - einen gemeinschaftsmarkenrechtlich gelagerten Fall zu beurteilen hatte, der Bundesgerichtshof indes einen nach dem deutschen MarkenG zu beurteilenden Fall.

  • KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung

    In der Beschränkung eines abstrakten Verbotsantrages auf die konkrete Verletzungsform liegt grundsätzlich jedenfalls dann eine Teilrücknahme der Klage, wenn der ursprüngliche Klageantrag nicht nur zu unbestimmt war sondern - wie hier - auch inhaltlich zu weit ging (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2015, 282; Senat, Urteil vom 29. September 2015, 5 U 16/14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2016, 6 W 29/16).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 U 153/18

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einer Aussage zu einer Studienplatzvergabe

    Soll der Anspruch auf eine unlautere Werbeaussage gestützt werde, so reicht es aus, diese anhand der konkreten Verletzungsform zu bezeichnen, um daraus die Feststellung des Schadensersatzanspruchs aus jeglicher Verbreitung derselben zu erstreiten (vgl. statt vieler die Tenorierung in OLG Hamburg, Urteil vom 22. Januar 2015 - 5 U 271/11, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht