Rechtsprechung
OLG Celle, 18.05.2006 - 5 U 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kein Schmerzensgeld für Betriebsunfall im Kindergarten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld für "Betriebsunfall" im Kindergarten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld für "Betriebsunfall" im Kindergarten
Verfahrensgang
- LG Bückeburg - 2 O 186/05
- OLG Celle, 18.05.2006 - 5 U 36/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 04.03.1988 - 1 W 840/88
Auszug aus OLG Celle, 18.05.2006 - 5 U 36/06
Der Zweck der Haftungsfreistellung auch für Schulen und Kindergärten, den "Schulfrieden" nicht durch gegenseitige Ansprüche zu stören (…vgl. Wussow, a. a. O., Kap. 80. Rdnr. 1588), würde sonst konterkariert (vgl. auch OLG München VersR 1988, 1057 [OLG München 04.03.1988 - 1 W 840/88] : Haftungsausschluss gegenüber einem Lehrer, der mit einem Stück Kreide nach einem Schüler wirft und ihn dabei fahrlässig verletzt). - BGH, 25.09.1979 - VI ZR 184/78
Zahlung von Schmerzensgeldes für auf einer Schulveranstaltung erlittene …
Auszug aus OLG Celle, 18.05.2006 - 5 U 36/06
Die Beklagte ist auch als Leiterin des Kindergartens "in "demselben Betrieb" tätig (vgl. BGH VersR 1980, 43).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 5 U 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Zustimmung zur Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Bedeutung der Existenz von Mitbenutzungsrechten für die Entstehung einer Dienstbarkeit; Erforderlichkeit der Nutzung einer Energieanlage für die Entstehung einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 894; ; BGB § ... 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; GBBerG § 9; ; GBBerG § 9 Abs. 1; ; GBBerG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; GBBerG § 9 Abs. 4; ; GBBerG § 9 Abs. 6; ; GBBerG § 9 Abs. 11; ; ZPO § 533; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; EnergieVO § 29; ; EnergieVO § 29 Abs. 2; ; EnergieVO § 29 Abs. 4; ; BaulandG § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 894; BGB § 1004 Abs. 1; GBBerG § 9
Erfüllung des Merkmals der Nutzung nach § 9 Abs. 1 S. 1 GBBerG bereits bei Beginn der Realisierung der Energieversorgungsanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 20.01.2006 - 1 O 575/04
- OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 5 U 36/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03
Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 5 U 36/06
Für das Entstehen der Dienstbarkeit kommt es allein darauf an, ob die betroffenen Grundstücke am 3. Oktober 1990 für eine Anlage zur Fortleitung von Elektrizität genutzt worden waren (BGHZ 157, 144 ff = VIZ 2004, S. 189).So spricht der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dieser Tatbestandsvoraussetzung ausdrücklich davon, dass das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde (BGH NJW-RR 2006, 521; BGHZ 157, 144, 145).
Erklärte Absicht des Gesetzgebers war es, diese Ablösung durch eine am voraussichtlichen Inhalt dieser Verträge ausgerichtete gesetzliche Regelung vorwegzunehmen (BGHZ 157, 144 ff).
Deshalb lag eine staatliche Billigung praktisch immer vor; sie war als besondere Tatbestandsvoraussetzung verzichtbar (BGHZ 157, 144 ff).
- BGH, 14.03.2002 - III ZR 147/01
Kosten der Sicherung einer Erdgasleitung
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 5 U 36/06
Dem entspricht es, wenn in einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofes davon die Rede ist, es komme für die Belastung mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit darauf an, dass sich am 3. Oktober 1990 Energiefortleitungsanlagen auf dem Grundstück "befunden" haben (BGH LKV 2002, 486). - BGH, 24.11.2005 - V ZB 94/05
Behandlung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 5 U 36/06
So spricht der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dieser Tatbestandsvoraussetzung ausdrücklich davon, dass das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde (BGH NJW-RR 2006, 521; BGHZ 157, 144, 145).
- VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers aufgrund beschränkter persönlicher …
Mit dem Begriff der Leitungstrasse wollte der Gesetzgeber den tatsächlich beanspruchten Grundstücksteil kennzeichnen; entscheidend ist demgemäß die Inanspruchnahme des Grundstücks zum Stichtag (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 5 U 36/06 - Juris, RNr. 26).Die Dienstbarkeit soll damit den im Beitrittszeitpunkt bestehenden Status quo und mithin den Umfang der Anlage, der am 3. Oktober 1990 bestanden hat, absichern (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks 916/94, S. 18 f.); insofern reicht es - anders als nach der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur unmittelbaren Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG auf Energieanlagen (Urteil vom 1. Februar 2007, a. a. O., RNr. 27) - nicht aus, dass mit der Realisierung der Anlage lediglich begonnen wurde, sondern die Anlage muss am Stichtag bereits in ihrer der Dienstbarkeit zugrunde liegenden Art und Größe hergestellt gewesen sein.