Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - I-5 U 61/14   

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OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - I-5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,58607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2016 - I-5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,58607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - I-5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,58607)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Tätigkeit eines Architekten

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Tätigkeit eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt plant nur schleppend: Verzugskündigung setzt Nachfrist voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Architekt mit Schneckentempo? - Ungeduldiger Auftraggeber kündigt fristlos: Architekt hat Anspruch auf Honorar

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Sind über Gespräche mit Behörden Protokolle zu führen?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Pauschales Bestreiten der erbrachten Leistungen zum Zwecke der Honorarkürzung genügt nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vor- und Entwurfsplanung: "Variante" oder gesondert vergütungsfähige "Alternative"? (IBR 2017, 500)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt plant nur schleppend: Keine Verzugskündigung ohne Nachfristsetzung! (IBR 2017, 565)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 5 U 100/02

    Preisanpassungsklausel für Bauzeitverlängerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Erst wenn die Entwurfsplanung durch wiederholte Anpassung an die Wünsche des Bauherrn von diesem akzeptiert und somit als abgeschlossen angesehen werden kann, stellt es eine vergütungspflichtige Mehrfachleistung dar, wenn der Bauherrn dann erneute Änderungen von Gewicht verlangt (vgl. Senatsurteil vom 26.10.2006 - 5 U 100/02; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage Rdn. 1017 ff.).

    Unter dem Abschluss einer Planungsleistung oder eines entsprechenden Planungsabschnittes ist zu verstehen, dass sich die Vertragsparteien einig waren, dass das von ihnen einvernehmlich festgelegte Planungsziel insoweit erreicht war, also insbesondere den Vorgaben des Auftraggebers entsprach und hierauf nunmehr entweder der nächste Planungsschritt oder der Beginn der Ausführung des Bauvorhabens eingeleitet werden sollte (Senat, Urteil vom 26.10.2006 - 5 U 100/02; Werner/Pastor, a.a.O, Rdn. 1018).

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04

    Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Die anrechenbaren Kosten des Objekts werden durch den Vertragsgegenstand bestimmt und begrenzt (BGH, Urt. v. 12.01.2006 - VII ZR 2/04 -, NZBau 2006, 248).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Allerdings kann eine Abrechnung im Einzelfall auch auf hiervon abweichenden Berechnungsmaßstäben beruhen, wobei es dann maßgeblich auf die im Einzelfall geschuldeten, aber nicht erbrachten Leistungen ankommt (BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 174/03 - IBR 2005, 1118).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 195/09

    Wirksamkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung mit dem Architekten: Überschreitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Änderungen der Planungen sind nur dann als Nachträge gesondert vergütungspflichtig, wenn es sich um "erneut beauftragte Grundleistungen" handelt (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O.' 12. Teil Rdn. 511; BGH BauR 2012, 975 ff.).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Sie hat nämlich die Prüfbarkeit nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung gerügt (vgl. BGH BauR 2004, 316; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Auflage, § 8 Rdn. 17).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Nach Fertigstellung des Bauvorhabens hat der Auftraggeber regelmäßig kein Interesse mehr an einer Kostenschätzung, einer Kostenberechnung und an einem Kostenanschlag, so dass eine Minderung der Vergütung nicht davon abhängt, dass er dem Architekten eine Frist zur Erstellung der Kostenermittlung gesetzt hat (BGH BauR 2005, 400, 405; Senat, Urt. v. 15.05.2014 - I 5 U 23/11, Seite 20).
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14.07.2016 - 5 U 73/14 - deutlich gemacht hat, enthält die Zahlenberechnung im Bauantrag regelmäßig keine für den Bauherrn bestimmte Willenserklärung (vgl. BGH MDR 2003, 738).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Liegt - wie hier - der Architektenrechnung zunächst die DIN 276 in der Fassung von 1993 zugrunde, so ist sie deshalb in aller Regel nicht prüffähig (vgl. BGH BauR 1998, 354; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 12. Teil Rdn. 278).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 5 U 73/14

    Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze gem. § 4 HOAI bei überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14.07.2016 - 5 U 73/14 - deutlich gemacht hat, enthält die Zahlenberechnung im Bauantrag regelmäßig keine für den Bauherrn bestimmte Willenserklärung (vgl. BGH MDR 2003, 738).
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 194/98

    Maßgeblichkeit der Kostenermittlungsart zum Zeitpunkt der Kündigung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Zwar sind für die Berechnung des Honorars jeweils die Kostenermittlungsarten maßgebend, die in der jeweiligen Leistungsphase der HOAI dem Leistungsumfang entsprechen, der vertraglich vereinbart ist (vgl. BGH BauR 1999, 1467 ff).
  • OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02

    Rücktritt statt Kündigung bei schleppender Planung?

  • OLG Bremen, 05.05.2011 - 5 U 41/10

    Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Architekten-Honorars wegen

  • OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 91/97

    Kündigung des Architektenvertrages; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    Der Kläger kann auch nicht aus gebührenrechtlichen Gründen gezwungen werden, nachträglich eine Kostenberechnung (siehe oben) oder einen Kostenanschlag zu erstellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016 - 5 U 61/14).
  • OLG Nürnberg, 24.09.2019 - 6 U 521/17

    Positive Vertragsverletzung, Schadensberechnung, Haftung des Architekten,

    Neben dem Oberlandesgericht Bamberg (vgl. Urt. v. 02.11.2011, 3 U 100/11), das vom Bundesgerichtshof aus anderen Gründen aufgehoben wurde, hält z.B. auch das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 19.01.1994 (12 U 152/93) einen Abzug von 2 % für geboten, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt sogar 2, 75 % für angemessen (vgl. Urt. v. 28.07.2016, I-5 U 61/14 Rn. 51 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2014 - 5 U 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43328
OLG Köln, 05.09.2014 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2014,43328)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2014 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2014,43328)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2014 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2014,43328)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages im Arzthaftungsprozess

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Anforderungen an die Substanziierung zum Behandlungsfehler und zur Kausalität

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages im Arzthaftungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Haftung des Zahnarztes bei Tinnitus nach Wurzelbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 5 U 61/14
    Im Arzthaftungsprozess sind an die Substantiierungspflicht des klagenden Patienten nur maßvolle und verständige Anforderungen zu stellen, weil von ihm eine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge regelmäßig nicht erwartet und gefordert werden können (vgl. BGHZ 159, 245 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03

    Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 5 U 61/14
    Der Vortrag muss mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (OLG Köln, Urteil vom 27.05.2002, Az. 5 U 272/01, Tz. 3; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2004, Az. 8 U 96/03, Tz.16, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 272/01

    Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsrechtsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2014 - 5 U 61/14
    Der Vortrag muss mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (OLG Köln, Urteil vom 27.05.2002, Az. 5 U 272/01, Tz. 3; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2004, Az. 8 U 96/03, Tz.16, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 W 19/20

    Berichtigungsbeschluss zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom

    Der Vortrag des Patienten muss jedoch mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (OLG Köln, Beschluss vom 5. September 2014, 5 U 61/14, juris; OLG Hamm, Urteil vom 7. Dezember 2009, 3 U 75/09, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2004, 8 U 96/03, juris).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2020 - 12 W 22/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Sofortige

    Der Vortrag des Patienten muss jedoch mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Köln VersR 2015, 1295; OLG Hamm MedR 2010, 563, 565; OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737).
  • LG Koblenz, 10.03.2015 - 6 S 310/14

    Zahnarzthaftungsprozess: Überstopfen eines Zahnes als Behandlungsfehler

    Der Vortrag muss mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (OLG Köln, Beschluss vom 05.09.2014, Aktenzeichen 5 U 61/14).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.2014 - 5 U 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43327
OLG Köln, 03.11.2014 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2014,43327)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2014 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2014,43327)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2014 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2014,43327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56962
OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,56962)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.01.2016 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,56962)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,56962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 4/18

    Eintritt des Versicherungsfalls einer Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch

    Unter einem "Rohrbruch" ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die dazu führt, dass die darin befindlichen Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können (Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09 - 11; Urteil vom 13. Januar 2016 - 5 U 61/14, ZfS 2017, 156; Rüffer, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 32 Rn. 311; Rixecker, RuS 2009, 397, 398).

    Ein Bruch liegt insbesondere dann vor, wenn das Material des Rohres einschließlich Dichtungen, Verschraubungen und anderen dazugehörigen Teilen ein Loch oder einen Riss bekommt (Senat, Urteil vom 13. Januar 2016 - 5 U 61/14, ZfS 2017, 156; Urteil vom 13. Dezember 2017 - 5 U 32/17, VersR 2018, 612; OLG Köln, RuS 1996, 452; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 193; Martin, a.a.O., E I Rn. 81; Rüffer, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl., A § 3 VGB 2010 (Wert 1914) Rn. 3).

    Voraussetzung ist freilich, dass das Rohr im Zeitpunkt der Beschädigung grundsätzlich seine Funktion als Zu- oder Ableitungsrohr erfüllt; wird es erst nach dem Ausbau beschädigt, liegt kein bedingungsgemäßer Rohrbruch vor (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2016 - 5 U 61/14, ZfS 2017, 156).

    Erheblich wäre dieser Einwand im Hinblick auf die vertraglich gewährte "Allgefahrendeckung", die auch mechanische Zerstörungen einschließt (vgl. Gierscheck, in: Dietz/Fischer/Gierscheck, a.a.O., A § 3 VGB 2010 Rn. 27) ohnehin nur, soweit dadurch in Zweifel gezogen würde, dass es noch während der Dauer der gewöhnlichen Zweckbestimmung des Abflussrohres zu einer Substanzverletzung gekommen ist, diese also nicht erst nach dem Ausbau des Rohres entstanden wäre (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2016 - 5 U 61/14, ZfS 2017, 156).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn alle durch die Verzögerung der Schadenanzeige oder die vorzeitige Schadensbeseitigung begründeten Nachteile ausgeglichen sind, wenn also die Beweislage des Versicherers zum Zeitpunkt ihres (verspäteten) Eingangs mit der vorher bestehenden identisch ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2016 - 5 U 61/14, ZfS 2017, 156; Rixecker in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 30 Rn. 14).
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