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   OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99   

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https://dejure.org/1999,3672
OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99 (https://dejure.org/1999,3672)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.09.1999 - 5 UF 16/99 (https://dejure.org/1999,3672)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. September 1999 - 5 UF 16/99 (https://dejure.org/1999,3672)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99
    Vielmehr besteht ein Anspruch auch dann, wenn die Mutter schon zuvor erwerbslos war oder ein anderes Kind betreute, welches sie ebenfalls an einer Erwerbstätigkeit hinderte (BGH FamRZ 1998, 541).

    Soweit der Unterhalt von einem Vater nicht erlangt werden kann, kommt im übrigen eine entsprechende Anwendung des § 1607 Abs. 2 BGB in Betracht (BGH FamRZ 1998, 541).

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99
    Nach der früheren Regelung, nach der die Nichterwerbstätigkeit der Mutter darauf beruhen musste, dass das Kind andernfalls nicht versorgt werden konnte, stand es nicht im Belieben der Mutter, das Kind selbst zu versorgen, sondern war der Nachweis verlangt, dass eine anderweitige Möglichkeit der Kindesbetreuung, z.B. in einer Kindertagesstätte, nicht bestand (vgl. BGHZ 93, 123, 128 = FamRZ 1985, 273).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99
    Für den Verwandtenunterhalt gelten - abgesehen von den unterschiedlichen Rechtsfolgen des § 1581 BGB einerseits und des § 1603 1 BGB andererseits - nicht dieselben Maßstäbe wie für den Unterhalt geschiedener Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 1990, 260).
  • OLG Zweibrücken, 05.08.1997 - 5 UF 126/96

    Unterhaltsanspruch einer Ehefrau gegen den Ehemann bei Betreuung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99
    Ohne diese Darlegungen ist deshalb die Unterhaltsklage einer Frau, die mehrere Kinder außerhalb einer Ehe geboren hat, nicht schlüssig (Senat, FamRZ 1998, 554).
  • LG Bielefeld, 28.08.1997 - 22 S 106/97

    Grundlage für die Bemessung von Verwandtenunterhalt; Sinn und Zweck eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99
    Eine solche Berechnung schließt sich daher bei einem Unterhaltsanspruch, der sich nach den Grundsätzen des Verwandtenunterhalts bemisst, zwangsläufig aus, auch mit der Folge, dass der Abzug eines Erwerbstätigenbonus bei der Bedarfsbemessung nicht in Betracht kommt, sondern den besonderen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners erst bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit entsprochen wird (vgl. LG Bielefeld, FamRZ 1998, 49; AmtsG Rheinbach, FamRZ 1992, 1336).
  • AG Rheinbach, 29.10.1991 - 6 C 251/91

    Voraussetzungen der Unterhaltspflichtigkeit für die Eltern; Inhalt des Vergleichs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99
    Eine solche Berechnung schließt sich daher bei einem Unterhaltsanspruch, der sich nach den Grundsätzen des Verwandtenunterhalts bemisst, zwangsläufig aus, auch mit der Folge, dass der Abzug eines Erwerbstätigenbonus bei der Bedarfsbemessung nicht in Betracht kommt, sondern den besonderen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners erst bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit entsprochen wird (vgl. LG Bielefeld, FamRZ 1998, 49; AmtsG Rheinbach, FamRZ 1992, 1336).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 25 UF 149/16

    Höhe des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelichen Kindes

    Denn bei der Mutter eines ehelichen Kindes knüpft der Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner an die ehelichen Lebensverhältnisse an, während derjenige gegen den Vater eines unehelichen Kindes an die Lebensstellung der Mutter anknüpft, wobei nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen einer Prognoseentscheidung darauf abzustellen ist, welche Einkünfte die Mutter ohne die Geburt und Betreuung des Kindes hätte (BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - XII ZB 251/14 - FamRZ 2015, 1369, Rn. 34; Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 50/08 - BGHZ 184, 13, Rn. 15; Urteil vom 05.07.2006 - XII ZR 11/04 - BGHZ 168, 245, Rn. 43; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2000 - 27 WF 203/00; OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.1999 - 5 UF 16/99 - Rn. 28 juris; Bömelburg in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage, § 7 Rn. 100; Viefhues in: juris PK-BGB, 8. Auflage, § 1615 l Rn. 139 f.; ders. in: Der Unterhaltsanspruch der unverheirateten Mutter nach § 1615 l BGB, FuR 2015, 686, 690; Hoffmann: Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes - ein Fallbeispiel, FF 2016, 393, 394).

    bb) Von dem Anknüpfungspunkt für die Beurteilung des Betreuungsunterhalts gemäß § 1615 l BGB an die Lebensstellung vor Geburt und Betreuung zu unterscheiden ist die Darlegungsbedürftigkeit des Unterhaltsbedarfs (OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.1999 - 5 UF 16/99 - juris Rn. 27; OLG Köln, a.a.O., Rn. 3).

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