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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06.OVG   

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https://dejure.org/2006,10420
OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06.OVG (https://dejure.org/2006,10420)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.2006 - 6 A 10145/06.OVG (https://dejure.org/2006,10420)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 2006 - 6 A 10145/06.OVG (https://dejure.org/2006,10420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Angemessenheit von Kosten im Erschließungsbeitragsrecht; Kostenerstattung für die von einer (Verbands-)Gemeinde vorgenommene Erneuerung von Grundstücksanschlüssen; Anforderungen an die Verdingungsunterlagen bei Ausschreibung von Maßnahmen zur Erneuerung ...

  • Judicialis

    KAG § 13 Abs. 1 S. 1; ; KAG § 13 Abs. 1; ; KAG § 13; ; GemHVO § 31; ; BGB § ... 670; ; VOB/A § 9; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 21 Nr. 1; ; VOB/A § 21; ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3; ; VOB/A § 25 Nr. 3; ; VOB/A § 25

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwingender Ausschluss von Angeboten aufgrund Mischkalkulation!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen Mischkalkulation (IBR 2007, 40)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Dass - im Vergleich mit anderen Bietern - erstaunlich niedrige Einheitspreise für bestimmte Positionen des Leistungsverzeichnisses angeboten werden, ist dann nicht zu beanstanden, wenn damit die kalkulierten und tatsächlich geforderten Preise wiedergeben werden (vgl. OLG Düsseldorf, ZfBR 2004, 298).

    Dass darin - ähnlich wie in dem vom OLG Düsseldorf, ZfBR 2004, 298, entschiedenen Fall - offensichtlich andere Kosten "versteckt" wurden, kann auch der Beklagten nicht verborgen geblieben sein.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    In einem solchen Vergabeverfahren sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die den tatsächlichen Preis einer Einzelleistung nicht an ihrer Position des Leistungsverzeichnisses offenlegen, sondern in der Preisangabe einer anderen Position "verstecken" und damit auf einer unzulässigen Mischkalkulation beruhen (im Anschluss an BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626).

    Aus dieser Bestimmung hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 159, 186 = NJW-RR 2004, 1626) gefolgert, dass bei einem Angebot, welches auf einer Mischkalkulation beruht, die erforderliche Erklärung über den Preis fehlt, so dass dieses Angebot nicht berücksichtigt werden darf, obwohl § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A lediglich als Sollvorschrift formuliert ist.

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Denn dem Auftraggeber ist bei seiner Entscheidung der Rückgriff auf solche Anforderungen verwehrt, die in der Ausschreibung und den an die Bieter übermittelten Anforderungsprofilen keinen Ausdruck gefunden haben (BGH, NJW 2000, 137).

    Sollen neben dem (Gesamt-)Preis andere sachliche Erwägungen in die Vergabeentscheidung einfließen, ist dies allerdings auf die in den Verdingungsunterlagen genannten Kriterien beschränkt (BGH, NJW 2000, 137).

  • VGH Bayern, 24.07.1996 - 23 B 90.776
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Übertragen auf die vorliegende Fallgestaltung bedeutet dies, dass der zur Leitungsverlegung auf dem eigenen Grundstück an sich berufene Eigentümer in analoger Anwendung des § 670 BGB nur solche Aufwendungen erstatten muss, die die Beklagte nach ihrer prognostischen Beurteilung vor Erteilung des kostenverursachenden Auftrags unter Berücksichtigung der Belange der Grundstückseigentümer (vgl. OVG SL, KStZ 1986, 55) als angemessen (vgl. BayVGH, BayVBl 1997, 83) bzw. erforderlich einschätzen durfte.

    c) Dieses unterschiedlichen rechtlichen Maßstabs (vgl. auch BayVGH, BayVBl 1997, 83) muss sich der kommunale Entscheidungsträger insbesondere bewusst sein, wenn er einen Auftrag zur Herstellung oder Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung erteilt, der sowohl Maßnahmen umfasst, deren Kosten von konkret begünstigten Grundstückseigentümern ersetzt verlangt werden, als auch Aufwendungen, die - ggf. nach Abzug eines Gemeindeanteils - auf eine Solidargemeinschaft umgelegt werden, sei es als einmalige Beiträge oder als laufende Entgelte wie beispielsweise Gebühren.

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Da die Kosten für ein solches Sachverständigen-Gutachten das vom Kläger im vorliegenden Verfahren verfolgte materielle Interesse weit übersteigen würden und dem Kläger der überwiegende Teil dieser Kosten voraussichtlich auferlegt werden müsste, macht der Senat in entsprechender Anwendung des § 287 Zivilprozessordnung - ZPO - (vgl. hierzu BVerwGE 35, 178, juris; BVerwG, NJW 1995, 2303 [2306]) von der Möglichkeit Gebrauch, durch Schätzung zu ermitteln, in welcher Höhe die Beklagte Hausanschlusskosten für erforderlich halten durfte.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass Angebote, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen, zwingend von der Vergabe auszuschließen sind (vgl. BGH, NJW 2002, 2558; BGHZ 154, 32 [45]).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

    Rechtsstellung eines nichtberücksichtigten Bieters

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass Angebote, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen, zwingend von der Vergabe auszuschließen sind (vgl. BGH, NJW 2002, 2558; BGHZ 154, 32 [45]).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Während das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 59, 249 [253]) im Erschließungsbeitragsrecht der Gemeinde bei der Beurteilung der Angemessenheit von Kosten einen weiten Entscheidungsspielraum zubilligt, der durch die Erforderlichkeit begrenzt wird, und ein solcher auch im Ausbaubeitragsrecht anerkannt ist (vgl. OVG RP, 6 A 11575/03.OVG, ESOVGRP; OVG RP, AS 32, 149, ESOVGRP), gilt dies nicht in gleicher Weise für Aufwendungen, die der Geschäftsführer in analoger Anwendung des § 670 BGB den Umständen nach für erforderlich halten darf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10211/06

    Zur Antragsfiktion des § 14a Abs 2 S 3 AsylVfG 1992 für Kinder, die vor dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Erfasst eine Norm Sachverhalte, die bereits vor ihrer Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (tatbestandliche Rückanknüpfung), ergeben sich die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (OVG RP, 6 A 10761/05.OVG, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10211/06.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 A 10761/05

    Exilpolitische Aktivitäten eines aus Indien geflüchteten Sikh für die Babbar

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 6 A 10145/06
    Erfasst eine Norm Sachverhalte, die bereits vor ihrer Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (tatbestandliche Rückanknüpfung), ergeben sich die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (OVG RP, 6 A 10761/05.OVG, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10211/06.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
  • VGH Hessen, 25.04.2012 - 5 A 1514/11

    Hausanschlusskosten

    Dieser Grundsatz gilt insbesondere im Rahmen der Kostenerstattung nach § 12 HessKAG, die die Kosten von nicht beitrags- bzw. gebührenfinanzierten Baumaßnahmen unmittelbar und in voller Höhe an den Grundstückseigentümer weitereicht (vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2006 - 6 A 10145/06 -, m.w.N., Juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006 - 10 B 46/06 -, Juris).

    Der Kommune würde ein Vorteil zuwachsen, den sie sich auf Kosten der Grundstückseigentümer verschaffen würde und der ihr angesichts der Interessenverteilung nicht zusteht (die in der Rechtsprechung vom OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2006, a.a.O., unter Hinweis auf OVG Saarland, Urteil vom 23. August 1985 - 2 R 71/85 -, KStZ 1986, 55, gezogene Konsequenz, wonach im Zweifel dem für den Grundstückseigentümer günstigsten Angebot der Zuschlag zu erteilen ist, kann nach Auffassung des Senats hier offen bleiben).

    Da die Kosten für ein zur Bestimmung dieser Preise erforderliches Sachverständigengutachten das von der Beklagten derzeit noch verfolgte materielle Interesse weit übersteigen würden und der Beklagten ein erheblicher Teil dieser Kosten voraussichtlich auferlegt werden müsste, greift der Senat auf die prozessuale Schätzungsbefugnis des § 173 VwGO in Verbindung mit § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung - ZPO - zurück, die es dem Gericht erlaubt, in derartigen Fällen unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung über die Höhe der Erstattung zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 287 ZPO: BVerwG, Urteil vom 22. April 1970 - V C 98.69 -, BVerwGE 35, 178; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. November 1997 - 8 A 4279/95 -, NWVBl. 1998, 281).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 6 A 11161/08

    Grundstückseigentümer müssen Beitrag für die erstmalige Herstellung eines

    Insofern besteht ein Einschätzungsspielraum der Beklagten, wie er beispielsweise auch bei (anderen) Erschließungs- bzw. Ausbaumaßnahmen anerkannt ist (vgl. OVG RP, 6 A 10820/92.OVG, ESOVGRP; 6 B 12252/94.OVG, ESOVGRP; 6 A 10145/06.OVG, AS 33, 194, [197], ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 6 A 11163/08

    Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge für die erstmalige

    Insofern besteht zwar ein Einschätzungsspielraum der Beklagten, wie er beispielsweise auch bei (anderen) Erschließungs- bzw. Ausbaumaßnahmen anerkannt ist (vgl. OVG RP, 6 A 10820/92.OVG, ESOVGRP; 6 B 12252/94.OVG, ESOVGRP; 6 A 10145/06.OVG, AS 33, 194 [197], ESOVGRP).
  • VG Neustadt, 09.02.2017 - 4 K 883/16

    Kostenersatz für Erneuerung einer 40 Jahre alten, im öffentlichen Verkehrsraum

    Übertragen auf die vorliegende Fallgestaltung bedeutet dies, dass der Eigentümer in analoger Anwendung des § 670 BGB nur solche Aufwendungen erstatten muss, die die Beklagte nach ihrer prognostischen Beurteilung vor Erteilung des kostenverursachenden Auftrags unter Berücksichtigung der Belange der Grundstückseigentümer als angemessen bzw. erforderlich einschätzen durfte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2006 - 6 A 10145/06.OVG - AS 33, 194).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.06.2009 - 5 K 1796/05

    Fehlerhafte Kostenerstattungsforderung eines Wasserverbandes; Doppelabrechnung

    In analoger Anwendung des § 670 BGB muss der zur Verlegung der Leitung auf dem eigenen Grundstück an sich berufene Eigentümer nur solche Aufwendungen erstatten, die der Einrichtungsträger unter Berücksichtigung der Belange des Grundstückseigentümers als erforderlich und angemessen einschätzen durfte (vgl. OVG Koblenz, Urteil 6 A 10145/06 vom 25. April 2006, juris).
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