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   BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01   

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https://dejure.org/2003,625
BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 (https://dejure.org/2003,625)
BAG, Entscheidung vom 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 (https://dejure.org/2003,625)
BAG, Entscheidung vom 03. April 2003 - 6 AZR 633/01 (https://dejure.org/2003,625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit; Unterschiedliche kinderbezogene Leistungen für Angestellte und Beamte mit mehr als zwei Kindern; Höhe des kinderbezogenen Teils des Ortszuschlags; Arbeitsrechtlicher ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

  • Judicialis

    EG Art. 141; ; EG Art. 234; ; GG Art. 72; ; GG Art. 74a Abs. 1; ; BAT § 29 B Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung - Unterschiedliche kinderbezogene Leistungen für Angestellte und Beamte mit mehr als zwei Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unterschiedliche kinderbezogene Leistungen für Angestellte und Beamte mit mehr als zwei Kindern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterschiedliche kinderbezogene Leistungen für Angestellte und Beamte mit mehr als zwei Kindern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Angestellter Lehrer diskriminiert? - Angestellter Lehrer fordert Kinderzuschlag, wie ihn die Beamten-Kollegen bekommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 1
  • NJW 2003, 3651
  • MDR 2003, 1118
  • EuZW 2003, 773
  • NZA 2003, 1286
  • FamRZ 2003, 1553 (Ls.)
  • BB 2003, 1960
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-320/00

    Lawrence u.a.

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften erfordert die Anwendung dieser Vorschrift, daß eine Einheit besteht, die für unterschiedliche Entgeltbedingungen verantwortlich und deshalb auch in der Lage ist, Gleichbehandlung herzustellen (EuGH 17. September 2002 - Rs C-320/00 - EuGHE I 2002, 7325).

    Fehlt es daran, sind Arbeit und Entgelt der Betroffenen einem Vergleich entzogen (EuGH 17. September 2002 - Rs C-320/00 - aaO).

    Die Frage, ob das Gleichheitsgebot des Art. 141 Abs. 1 EG verletzt sein kann, wenn sich unterschiedliche Entgeltbedingungen für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zuletzt in seiner Entscheidung vom 17. September 2002 (- Rs C-320/00 - aaO) beantwortet.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Die Pflicht zur Vorlage entfällt, wenn die Rechtsfrage zum Gemeinschaftsrecht bereits Gegenstand der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften war (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415; st. Rspr. des BAG, vgl. 31. Juli 1996 - 5 AZR 9/95 - BAGE 83, 377 mwN).

    Unerheblich ist auch, ob die strittigen Fragen vollkommen identisch sind (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - aaO).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Diese durch Art. 9 § 2 BBVAnpG 99 geregelte Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem dritten Kind geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (- 2 BvL 26/91 - BVerfGE 99, 300), nach der bei Beamten ein gleichbleibender kinderbezogener Familienzuschlag ab dem dritten Kind mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar ist.
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Die Vorschrift verbietet damit jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt (EuGH 17. Mai 1990 - Rs C-262/88 - EuGHE I 1990, 1889).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Art. 141 EG gehört zu den Grundlagen der Gemeinschaft und ist in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht (vgl. EuGH 31. März 1981 - Rs 96/80 - EuGHE 1981, 911).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Dieser ist nicht verpflichtet, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen (vgl. BVerwG 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - ZTR 2003, 255).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet einem Arbeitgeber sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - BAGE 99, 53 mwN).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Sie untersagt auch eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts, von der auszugehen ist, wenn eine für beide Geschlechter gleichermaßen geltende Norm erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (EuGH 30. März 2000 - Rs C-236/98 - EuGHE I 2000, 2189).
  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01

    Eingruppierung: Feuerwehrtechnischer Dienst Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist daher nicht verpflichtet, einen Angestellten, der die gleiche Tätigkeit wie ein Beamter ausübt, auch in gleicher Weise wie diesen zu vergüten (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, zu I 2 b aa der Gründe; 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 105 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 55, zu 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 306/91

    Gleichbehandlung innerhalb eines Geschäftsbereiches

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01
    Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist daher nicht verpflichtet, einen Angestellten, der die gleiche Tätigkeit wie ein Beamter ausübt, auch in gleicher Weise wie diesen zu vergüten (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, zu I 2 b aa der Gründe; 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 105 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 55, zu 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - Lohnerhöhung

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92

    Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit

  • EuGH, 28.09.1994 - C-408/92

    Smith u.a. / Avdel Systems

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00

    Vorliegen einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (vgl. Schiek Anm. zu Senat 3. April 2004 - 6 AZR 633/01 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 185; dies. Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder 2. Aufl. Rn. 36, 929) .
  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Demzufolge waren die Tarifvertragsparteien auch nicht gehalten, das für die Beamten ab dem 1. Juli 1997 eingeführte System der Familienzuschläge zu übernehmen oder die durch Art. 9 § 2 BBVAnpG 99 geregelte Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem dritten Kind auch für Angestellte zu vereinbaren (vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 633/01- AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 182 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 363/22

    Höhergruppierung nach Stellenhöherbewertung im TV-L

    (1) Die Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG scheidet insoweit bereits aus, weil es sich um die Normsetzung unterschiedlicher Normgeber handelt, auf die Art. 3 Abs. 1 GG nicht anzuwenden ist (vgl. BVerfG 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 - Rn. 83, BVerfGE 110, 412; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 484/08 - Rn. 16; 22. April 2010 - 6 AZR 620/08 - Rn. 21; vgl. für den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 - Rn. 41; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 106, 1) .
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

    Es besteht jedoch kein Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - BAGE 87, 180; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 -BAGE 106, 1).

    Die Dienstherrn sind ihren Beamten zur Alimentation verpflichtet, weshalb es auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gebietet, angestellte Lehrkräfte in gleicher Weise wie beamtete Lehrkräfte zu vergüten (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - BAGE 106, 1).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Mit der Anwendung der Regelungen für beamtete Lehrer auf die angestellten Lehrer nach Nr. 3 SR 2l I BAT wollten die Tarifvertragspartein eine Gleichbehandlung zwischen diesen Gruppen hinsichtlich der Arbeitszeit erreichen, in Kenntnis dessen, dass die Gleichbehandlung sich nicht bereits aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt (vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - BAGE 106, 1; Schaub ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 112 Rn. 17).
  • ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages

    Er enthält jedoch kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln (vgl. BAG vom 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 in NZA 2003, 1286; BAG vom 03.12.1997 - 10 AZR 563/96 in NZA 1998, 438).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet er deshalb in dem Verhältnis von Angestellten zu Beamten keine Anwendung, da für die Regelung ihrer jeweiligen Rechtsverhältnisse unterschiedliche Träger zuständig sind und sie nicht in derselben Ordnung zu ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn stehen (vgl. BAG vom 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 a.a.O.; BAG vom 17.06.1993 - 6 AZR 620/92 in NZA 1994, 938).

    Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist daher nicht verpflichtet, einen Angestellten, der die gleiche Tätigkeit wie ein Beamter ausübt, auch in gleicher Weise wie diesen zu vergüten (vgl. BAG vom 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 a.a.O.; BAG vom 20.03.2002 - 4 AZR 90/01 in NZA 2003, 1405; BAG vom 17.12.1992 - 10 AZR 306/91 in NZA 1993, 691).

  • LAG Köln, 02.02.2005 - 3 Sa 1185/04

    Auslandsschuldienst, Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten,

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 -, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1; BAG, Urteil vom 26.08.2003 - 3 AZR 360/02 -, AP Nr. 3 zu § 2 BAT SR2x jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Daher findet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Verhältnis von Angestellten zu Beamten keine Anwendung, da für die Regelung ihrer jeweiligen Rechtsverhältnisse unterschiedliche Träger zuständig sind und sie nicht in derselben Ordnung zu ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn stehen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 -, EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 1).

  • LAG Niedersachsen, 14.10.2019 - 8 Sa 989/18

    Grenzen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Darlegungslast im

    aa) Im öffentlichen Dienst kann hinsichtlich der Vergütung unbedenklich zwischen Beamten und Arbeitnehmern unterschieden werden, da Arbeits- und Beamtenverhältnisse nicht miteinander zu vergleichen sind (BAG vom 15. Februar 1971 - 4 AZR 147/70 - juris Rn. 63; vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - juris Rn. 31; vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - juris Rn. 29; vom 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - juris Rn. 11) .

    bb) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet einem Arbeitgeber zwar sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG vom 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - juris Rn. 11; vom 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - juris Rn. 26 ff.) .

  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 360/02

    Ruhen einer tariflichen Übergangsversorgung

    aa) Die Beamten und Angestellten müssen schon deshalb nicht gleich besoldet bzw. vergütet werden, weil unterschiedliche Träger für die Regelung der Beamten- und Arbeitsverhältnisse zuständig sind (vgl. ua. BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b der Gründe; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 185 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, jeweils mwN).

    bb) Außerdem weisen die Arbeits- und Beamtenverhältnisse so wesentliche Unterschiede auf, dass sie nicht miteinander verglichen werden können (vgl. ua. BAG 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262, 267; 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b aa der Gründe; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 185 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 668/02

    Tarifauslegung - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an

    Ein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in derart verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln, existiert nicht (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - BAGE 87, 180, 184; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 185 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1; 18. September 2003 - 2 AZR 537/02 -).
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 356/08

    Altersversorgung - Bahnprivatisierung - Gleichbehandlung

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 88/04

    Jubiläumszuwendung - Dienstordnungsangestellter - Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03

    Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer

  • LAG Köln, 13.11.2003 - 5 (2) Sa 860/03

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Vergütung, Erfüllungserlass

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2004 - 11 Sa 1851/03

    Beseitigung eines Anspruchs auf Rentnerweihnachtsgeld durch gegenläufige

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 505/02

    Umzugskostenvergütung - Widerruf der Zusage

  • LAG Hamm, 29.09.2004 - 18 Sa 602/04

    Tariflicher Krankengeldzuschuss bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2019 - 8 Sa 8/18

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils der Studienvergütung nach § 17 TV

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2011 - 4 Sa 77/11

    Öffentlicher Dienst, Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Lehrer,

  • LAG Niedersachsen, 07.11.2003 - 10 Sa 521/03

    Voraussetzungen für Anspruch auf Beteiligung am Trinkgeld aufgrund des Betriebes

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2003 - 5 Sa 1231/03

    Jubiläumszuwendung für Dienstordnungsangestellte einer landwirtschaftlichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 8/04

    Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Lohnsteuernachforderung, Falschangaben,

  • LAG Hamm, 22.12.2009 - 12 Sa 1227/09

    Eingruppierung eines Fachlehrers bei Überleitung in neue Vergütungsstruktur

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 5 Sa 120/12

    Einbeziehung in ein Auswahlverfahren; Anforderungprofil des Arbeitgebers

  • ArbG Essen, 07.12.2004 - 2 Ca 2743/04

    Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen

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