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   VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402   

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VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402 (https://dejure.org/2004,15230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2004 - 6 B 00.1402 (https://dejure.org/2004,15230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 6 B 00.1402 (https://dejure.org/2004,15230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch bei nichtiger Ablösungsvereinbarung; Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bei nichtiger Ablösungsvereinbarung; Zahlungsverjährung im kommunalen Beitragsrecht; ...

  • Judicialis

    BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5; ; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 b; ; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a; ; AO § 37; ; AO § 228; ; AO § 229; ; AO § 230; ; AO § 231; ; AO § 232

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht bei Erstattungsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und zwischen den Beteiligten unstreitig ist, ist die im Kaufvertrag vom 10. November 1992 unter Ziff. III enthaltene Ablösungsvereinbarung nichtig, da weder Ablösungsbestimmungen i.S. des § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB getroffen noch den Klägern die Höhe des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis für das Baugrundstück offen gelegt worden sind (vgl. BVerwG vom 27.1.1982 BVerwGE 64, 361 ff.; vom 1.12.1989 BVerwGE 84, 183 ff.).

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und -schuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (BVerwG vom 27.1.1982 a.a.O.).

    Von diesem gesetzlichen Verbot, Kosten für die Erschließung durch vertragliche Vereinbarungen auf die Anlieger zu überbürden, lässt § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB eine Ausnahme zu (BVerwG vom 27.1.1982 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 6 ZB 99.3347
    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Den Klägern steht aufgrund der nichtigen Ablösungsvereinbarung lediglich hinsichtlich des 1993 gezahlten Ausgleichsbetrags nach durchgeführtem Grenzregelungsverfahren ein im Wege der Leistungsklage geltend zu machender (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 6 ZB 99.3347; VGH Baden-Württemberg vom 25.3.2002 2 S 1696/00 in juris) Erstattungsanspruch in Höhe von 63, 91 Euro (entspricht 125 DM) zu.

    Entstanden ist und fällig wurde der Erstattungsanspruch mit der Zahlung auf die nichtige Ablösungsvereinbarung (vgl. § 38 AO; BFH vom 7.2.2002 VII R 33/01 in juris; vom 29.7.1998 II R 64/95 in juris; BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/108; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 RdNr. 19, § 25 RdNr. 10; Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 229 RdNr. 3; Tipke-Kruse, AO/FGO, § 229 RdNr. 1 c).

    § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art nicht anwendbar, weil sich der hier in Betracht kommende Anspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer entgegenstehenden Festsetzung allein daraus ergibt, dass die Kläger die Zahlung auf die nichtige Ablösungsabrede ohne Rechtsgrund geleistet haben (vgl. BFH vom 7.2.2002 a.a.O.; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Tipke-Kruse, a.a.O.; Rüsken in Klein, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Entstanden ist und fällig wurde der Erstattungsanspruch mit der Zahlung auf die nichtige Ablösungsvereinbarung (vgl. § 38 AO; BFH vom 7.2.2002 VII R 33/01 in juris; vom 29.7.1998 II R 64/95 in juris; BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/108; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 RdNr. 19, § 25 RdNr. 10; Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 229 RdNr. 3; Tipke-Kruse, AO/FGO, § 229 RdNr. 1 c).

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem Sinn und Zweck der Verjährungsvorschriften von einem bestimmten Zeitpunkt an Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen sollen (BVerwG vom 17.8.1995 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 10.10.1995 KStZ 1997, 78 ff.).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und zwischen den Beteiligten unstreitig ist, ist die im Kaufvertrag vom 10. November 1992 unter Ziff. III enthaltene Ablösungsvereinbarung nichtig, da weder Ablösungsbestimmungen i.S. des § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB getroffen noch den Klägern die Höhe des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis für das Baugrundstück offen gelegt worden sind (vgl. BVerwG vom 27.1.1982 BVerwGE 64, 361 ff.; vom 1.12.1989 BVerwGE 84, 183 ff.).

    Es fehlt nicht an einer Handhabe, die öffentlich-rechtlichen und die privatrechtlichen Teile des Vertrages voneinander zu trennen (vgl. BVerwG vom 1.12.1989 a.a.O.).

  • BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Entstanden ist und fällig wurde der Erstattungsanspruch mit der Zahlung auf die nichtige Ablösungsvereinbarung (vgl. § 38 AO; BFH vom 7.2.2002 VII R 33/01 in juris; vom 29.7.1998 II R 64/95 in juris; BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/108; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 RdNr. 19, § 25 RdNr. 10; Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 229 RdNr. 3; Tipke-Kruse, AO/FGO, § 229 RdNr. 1 c).

    § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art nicht anwendbar, weil sich der hier in Betracht kommende Anspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer entgegenstehenden Festsetzung allein daraus ergibt, dass die Kläger die Zahlung auf die nichtige Ablösungsabrede ohne Rechtsgrund geleistet haben (vgl. BFH vom 7.2.2002 a.a.O.; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Tipke-Kruse, a.a.O.; Rüsken in Klein, a.a.O.).

  • BFH, 29.07.1998 - II R 64/95

    Vermögensteuer - Entstehung von Erstattungsansprüchen - Erlöschen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Entstanden ist und fällig wurde der Erstattungsanspruch mit der Zahlung auf die nichtige Ablösungsvereinbarung (vgl. § 38 AO; BFH vom 7.2.2002 VII R 33/01 in juris; vom 29.7.1998 II R 64/95 in juris; BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/108; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 RdNr. 19, § 25 RdNr. 10; Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 229 RdNr. 3; Tipke-Kruse, AO/FGO, § 229 RdNr. 1 c).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.1995 - 9 L 6025/93

    Ablösungsvertrag; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Verjährung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem Sinn und Zweck der Verjährungsvorschriften von einem bestimmten Zeitpunkt an Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen sollen (BVerwG vom 17.8.1995 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 10.10.1995 KStZ 1997, 78 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Den Klägern steht aufgrund der nichtigen Ablösungsvereinbarung lediglich hinsichtlich des 1993 gezahlten Ausgleichsbetrags nach durchgeführtem Grenzregelungsverfahren ein im Wege der Leistungsklage geltend zu machender (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 6 ZB 99.3347; VGH Baden-Württemberg vom 25.3.2002 2 S 1696/00 in juris) Erstattungsanspruch in Höhe von 63, 91 Euro (entspricht 125 DM) zu.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2003 - 1 M 130/03

    Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung im Fall der gerichtlichen Aufhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Daher kann es auf eine etwaige Treuwidrigkeit einer Einrede nicht ankommen (OVG Lüneburg a.a.O.; ähnlich OVG Greifswald vom 1.10.2003 NVwZ-RR 2004, 370).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - Offenlegungsgrundsatz; Teilnichtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402
    Für das Erschließungsbeitragsrecht (entsprechendes gilt für das Kommunalabgabenrecht, vgl. VGH Baden-Württemberg vom 26.6.2003 KStZ 2004, 16/17) hat das Bundesverwaltungsgericht aus § 127 Abs. 1 i.V. mit § 132 BauGB hergeleitet, dass die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind.
  • OLG Naumburg, 18.10.2005 - 3 U 38/05

    Haftung einer Gemeinde aus einem Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.)

    Der Ablösungsvertrag ist deshalb wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002, 9 B 43/02 - zitiert in juris m.w.N.; BayVGH München, Urteil vom 23. Juli 2004, 6 B 00.1402 = BauR 2004, 1989), ohne dass der Senat klären muss, ob das die Gesamtnichtigkeit des Vertrages vom 8. Juni 1993 zur Folge hat.
  • OLG Naumburg, 21.06.2005 - 11 U 40/05

    Privatrechtlicher Grundstückskaufvertrag einer Gemeinde begründet keine

    Fehlt es daran, ist die Ablösungsvereinbarung wegen des Verstoßes gegen das Verbot vertraglicher Kostenabwälzung nichtig (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989, 8 C 44/88 = BVerwGE 84, 183-191; Beschluss vom 17. September 2002, 9 B 43/02 - zitiert in juris; BayVGH, Urteil vom 23. Juli 2004, 6 B 00.1402 - zitiert in juris; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl., § 133 Rdn. 53).
  • OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08

    Erinnerung; Kostenansatz; Aktenversendungspauschale

    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2011 - 1 L 128/07

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Zurückbehaltungsrecht der

    Eben dies ist hier der Fall (so auch Bayerischer VGH, 23.07.2004 - 6 B 00.1402 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08

    Anlagenbezogene Einrichtung; Anschlusskanal; Zurückbehaltungsrecht;

    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.10.2004 - 6 B 00.1402   

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https://dejure.org/2004,66643
VGH Bayern, 11.10.2004 - 6 B 00.1402 (https://dejure.org/2004,66643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2004 - 6 B 00.1402 (https://dejure.org/2004,66643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 6 B 00.1402 (https://dejure.org/2004,66643)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2006 - 9 E 3401/05

    Teilstattgabe im Welteke - Verfahren

    "Offenbar" ist eine Unrichtigkeit nur dann, wenn sie sich aus den Umständen für jeden Dritten ohne weiteres von vorneherein zweifelsfrei und ohne Beweisaufnahme ergibt (h. M.: Bay.VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 6 B 00.1402 - Juris; Beschluss vom 22. April 2002 - 1 B 98.1603 - Juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 4 So 55/01 - Juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 12. Mai 1998 -12 A 12501 - NVwZ 1999, 201; BGH, Urteil vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742 f.; Rennert in Eyermann, VwGO , 12. A., § 118 Rn, 3f.; Clausing in Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 118 Rn. 3, 5; Kopp/Schenke, a.a.O., § 118 Rn. 1, 6; Leipold in Stein-Jonas, ZPO , 21. A., § 319, Rn. 3ff.; jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.06.2020 - 6 CE 20.1322

    Antrag auf Berichtigung des Rubrums

    Die Korrektur einer angeblich falschen Entscheidung ist im Rahmen dieser Vorschrift nicht zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2004 - 6 B 00.1402).
  • VGH Bayern, 22.06.2020 - 6 C 20.1323

    Unbegründeter Antrag auf Berichtigung des Rubrums - kein Parteiwechsel im Rubrum

    Die Korrektur einer angeblich falschen Entscheidung ist im Rahmen dieser Vorschrift nicht zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2004 - 6 B 00.1402).
  • VG Ansbach, 31.05.2022 - AN 4 K 16.00247
    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils oder aus den Vorgängen bei Erlass oder Verkündung, gegebenenfalls im Zusammenhang mit den gerichtlichen Verfahrensakten, auch für jeden Dritten ohne weiteres zweifelsfrei ergibt (Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 118 Rn. 4; BayVGH, B.v. 11.10.2004 - 6 B 00.1402 - juris Rn. 4).
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