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   OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92   

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https://dejure.org/1993,2532
OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92 (https://dejure.org/1993,2532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.1993 - 6 K 4489/92 (https://dejure.org/1993,2532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 6 K 4489/92 (https://dejure.org/1993,2532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Festsetzung einer Fußgängerzone, Änderung der Zufahrtswege für Anlieger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 47 VwGO; § 1 BauGB; § 2 Abs. 4 BauGB; § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
    Erweiterung; Fußgängerzone; Stadtkernbereich; Zufahrten; Geschäfte; Gewerbebetriebe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erweiterung; Fußgängerzone; Stadtkernbereich; Zufahrten; Geschäfte; Gewerbebetriebe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die erweiterte Fußgängerzone (IBR 1994, 201)

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 699
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Eine Bauleitplanung, die zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung nicht in Beziehung steht, verletzt § 1 Abs. 1 BauGB und kann schon aus diesem Grunde keinen Bestand haben (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4).

    Dem Abwägungsgebot ist genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belanges entscheidet (BVerwG, Urteil v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, und v.1.11.1974 - IV C 38.71-, BVerwGE 47, 144).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Denn insoweit haben die Antragsteller einen Anspruch darauf, daß die öffentlichen Belange, die für eine Änderung der Verkehrsführung - Erweiterung einer bestehenden Fußgängerzone - streiten, mit ihren Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Straßensystems gerecht abgewogen werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.5.1992 - 4 C 9.89 -, NVwZ 1993, 477).

    Die Antragsgegnerin hat den daraus erwachsenen Konflikt in ihren Abwägungsvorgang eingestellt und zulässigerweise überwunden, ohne die rechtlichen Grenzen zu überschreiten, die der planerischen Gestaltungsfreiheit durch das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB gesetzt sind (vgl. BVerwG, Urteil v.14.5.1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Doch reicht der grundrechtlich gewährleistete Anliegergebrauch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 29.4.1977 - IV C 15.75 -, BVerwGE 54, 1; Urteil v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 -, DÖV 1983, 122; Urteil v. 11.11.1982 - 4 C 82.80 -, DÖV 1984, 426; Urteil v. 20.5.1987 - 7 C 60.85 -, NJW 1988, 433) nur soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert.

    Sie haben die Planungsfolgen hinzunehmen, die sich aus der Fortführung des Ursprungsplans mit dessen 8. Änderung ergeben (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 11.11.1983 - 4 C 82.80 -, a. a. O., zu der Frage, wann Erwartungen an den Fortbestand einer günstigen Verkehrstage berechtigt sind).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Insbesondere ist die Frage, ob für die konkrete Planung (einschließlich Dimensionierung) ein Bedarf besteht, nicht auf der Ebene des § 1 Abs. 3 BauGB, sondern im Rahmen der Abwägung zu ermitteln und zu gewichten (BVerwG, Urteil v. 30.5.1984 - 4 C 58.81 -, NVwZ 1984, 718).
  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 191/65

    Begriffe "Anlieger" und "Anliegerverkehr" - Erlaubnis zur Benutzung eines an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Zum Anliegerverkehr gehört aber sowohl der Fahrverkehr der Straßenanlieger selbst als auch der Fahrverkehr derer, die zu den Anliegern Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen, gleichgültig ob er aus geschäftlichem oder privatem Anlaß erfolgt, (vgl. BGH, Beschluß v. 9.7.1965 - 4 StR 191/65 -, NJW 1965, 1870; OLG Hamm, Urteil v. 17.1.1969 - 1 Ss 1718/68 -, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1969, 47; sowie Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. 1991, § 41 StVO, Rdnr. 248 zu Z 250 mit zahlreichen Beispielen).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Dies durfte der Bebauungsplan nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluß v.28.8.1987 - 4 N 1.86 -, BRS 47 Nr. 3) offenlassen, da die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzbarkeit der Verkehrsflächen für den Straßenverkehr keine Vollregelungen enthalten müssen, sondern nach den Grundsätzen eines zulässigen Konflikttransfers auf das nachfolgende straßenverkehrsrechtliche Verfahren verwiesen werden darf.
  • OLG Hamm, 17.01.1969 - 1 Ss 1718/68
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Zum Anliegerverkehr gehört aber sowohl der Fahrverkehr der Straßenanlieger selbst als auch der Fahrverkehr derer, die zu den Anliegern Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen, gleichgültig ob er aus geschäftlichem oder privatem Anlaß erfolgt, (vgl. BGH, Beschluß v. 9.7.1965 - 4 StR 191/65 -, NJW 1965, 1870; OLG Hamm, Urteil v. 17.1.1969 - 1 Ss 1718/68 -, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1969, 47; sowie Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. 1991, § 41 StVO, Rdnr. 248 zu Z 250 mit zahlreichen Beispielen).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Der somit zu fordernde finale Bezug zum Entwicklungs- und Ordnungsauftrag der Gemeinde ist nur gegeben, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange für eine bestimmte Planung sprechen (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Dem Abwägungsgebot ist genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belanges entscheidet (BVerwG, Urteil v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, und v.1.11.1974 - IV C 38.71-, BVerwGE 47, 144).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92
    Doch reicht der grundrechtlich gewährleistete Anliegergebrauch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 29.4.1977 - IV C 15.75 -, BVerwGE 54, 1; Urteil v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 -, DÖV 1983, 122; Urteil v. 11.11.1982 - 4 C 82.80 -, DÖV 1984, 426; Urteil v. 20.5.1987 - 7 C 60.85 -, NJW 1988, 433) nur soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert.
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

    Art. 14 Abs. 1 GG und die Landesstraßengesetze garantieren vielmehr lediglich, dass eine angemessene Zufahrt zum Grundstück, d.h. die Straße als Verkehrsvermittler erhalten bleibt (vgl. OVG Nds, Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 K 4489/92 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05

    Abwägung; Abwägungsgebot; Angemessenheit; Anlieger; Anliegergebrauch;

    Entgegen der Annahme der Antragsgegnerin, die sich hier in gewissem Umfang auf die Entscheidung des 6. Senats des Gerichts vom 17. Juni 1993 (- 6 K 4489/92 -, BauR 1993, 699 = BRS 55 Nr. 14) stützen kann, dürften diese Folgen hier allerdings in Blick zu nehmen sein.

    Art. 14 Abs. 1 GG und die Landesstraßengesetze garantieren vielmehr lediglich, dass eine angemessene Zufahrt zum Grundstück, d.h. die Straße als Verkehrsvermittler erhalten bleibt (vgl. zum folgenden Nds. OVG, Urt. v. 17.6.1993 - 6 K 4489/92 -, BauR 1993, 699 = BRS 55 Nr. 14; Kodal/Krämer-Grote, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 25 Rdnrn. 16 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03

    Planerische Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer

    Art. 14 Abs. 1 GG und die Landesstraßengesetze garantieren vielmehr lediglich, dass eine angemessene Zufahrt zum Grundstück, d.h. die Straße als Verkehrsvermittler erhalten bleibt (vgl. zum folgenden Nds.OVG, Urt. v. 17.6.1993 - 6 K 4489/92 -, BauR 1993, 699 = BRS 55 Nr. 14; Kodal/Krämer-Grote, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 25 Rdnrn. 16 ff.).
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