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LAG Berlin, 10.10.2003 - 6 Sa 1058/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Restgehalt; Versäumung der tarifvertraglichen Ausschlussfrist; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Wirkung der Einstellung einer Forderung in einen Widerrufsvergleich
- Judicialis
BGB § 126 Abs. 4; ; BGB § 127a; ; BGB § 205; ; BGB § 209; ; BGB § 309 Nr. 13; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 312 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweistufige Ausschlussfrist und Klauselverbot der § 309 Nr. 13 BGB 2002; Zweistufige Ausschlussfrist; Hemmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 10.04.2003 - 34 Ca 2394/03
- LAG Berlin, 10.10.2003 - 6 Sa 1058/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
Auszug aus LAG Berlin, 10.10.2003 - 6 Sa 1058/03
Daraus, dass nach § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB 2002 Tarifverträge Rechtsvorschriften i.S.d. §§ 307 Abs. 3 BGB 2002 gleichstehen, folgt, dass auch Einzelarbeitsverträge, die auf Tarifverträge Bezug nehmen, ohne dass eine beiderseitige Tarifbindung besteht, keiner Inhaltskontrolle unterliegen, sondern nur am Transparentgebot zu messen sind (BT-Drucks. 14/6857 S. 54). - BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 699/00
Tarifvertragliche Ausschlußfrist; Entgeltfortzahlung bei witterungsbedingtem …
Auszug aus LAG Berlin, 10.10.2003 - 6 Sa 1058/03
In einem solchen Fall beginnt die Frist für die vierzehntägige Bedenkzeit des Schuldners und für die sich anschließende gerichtliche Geltendmachung erst ab Fälligkeit des An- spruchs zu laufen (BAG, Urteil vom 27.3.1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 134 zu II 2b und 3b der Gründe; Urteil vom 26.9.2001 - 5 AZR 699/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160 zu I 3 der Gründe). - BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95
Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Berlin, 10.10.2003 - 6 Sa 1058/03
In einem solchen Fall beginnt die Frist für die vierzehntägige Bedenkzeit des Schuldners und für die sich anschließende gerichtliche Geltendmachung erst ab Fälligkeit des An- spruchs zu laufen (BAG, Urteil vom 27.3.1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 134 zu II 2b und 3b der Gründe; Urteil vom 26.9.2001 - 5 AZR 699/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160 zu I 3 der Gründe).