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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 53/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 53/07 (https://dejure.org/2007,6306)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2007 - 6 Sa 53/07 (https://dejure.org/2007,6306)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 6 Sa 53/07 (https://dejure.org/2007,6306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung; Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung; Bestehen von Zahlungsansprüchen und Urlaubsansprüchen nach einer Kündigung

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ArbZG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Mangels Abmahnung unwirksame außerordentliche Kündigung bei Arbeitsverweigerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aufgrund Überschreitens der zulässigen Arbeitszeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kranfahrer verweigert Nachteinsatz nach der Arbeit - Das ist keine Arbeitsverweigerung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 53/07
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - = AP Nr. 70 zu § 626 BGB, sowie BAG Urteil vom 09. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - = EzA BGB § 626 BGB Krankheit der Arbeitnehmer Nr. 1) gilt bei einer außerordentlichen Kündigung, dass diese nur zulässig ist, wenn alle anderen, nach dem jeweiligen Umständen des konkreten Falles möglichen und angemessen milderen Mitteln, die geeignet sind, das in der bisherigen Form nicht mehr tragbare Arbeitsverhältnis fortzusetzen, erschöpft sind (sogenanntes ultima-ratio-Prinzip) (vgl. Müller/Glöge, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 6. Auflage, BGB 230, § 626 BGB Rz. 44 ff.).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 53/07
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - = AP Nr. 70 zu § 626 BGB, sowie BAG Urteil vom 09. Juli 1998 - 2 AZR 201/98 - = EzA BGB § 626 BGB Krankheit der Arbeitnehmer Nr. 1) gilt bei einer außerordentlichen Kündigung, dass diese nur zulässig ist, wenn alle anderen, nach dem jeweiligen Umständen des konkreten Falles möglichen und angemessen milderen Mitteln, die geeignet sind, das in der bisherigen Form nicht mehr tragbare Arbeitsverhältnis fortzusetzen, erschöpft sind (sogenanntes ultima-ratio-Prinzip) (vgl. Müller/Glöge, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 6. Auflage, BGB 230, § 626 BGB Rz. 44 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

    Eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommt deshalb z.B. dann nicht in Betracht, wenn die Befolgung der Weisungen des Arbeitgebers zu einer gesetzeswidrigen Überschreitung der Arbeitszeit nach dem ArbZG führen würde (LAG RhPf 25.5.2007 - 6 Sa 53/07, BB 2008, 59 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21

    Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung -

    Eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommt deshalb z.B. dann nicht in Betracht, wenn die Befolgung der Weisungen des Arbeitgebers zu einer gesetzeswidrigen Überschreitung der Arbeitszeit nach dem ArbZG führen würde (LAG RhPf 25.5.2007 - 6 Sa 53/07, BB 2008, 59 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

    Eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommt deshalb z.B. dann nicht in Betracht, wenn die Befolgung der Weisungen des Arbeitgebers zu einer gesetzeswidrigen Überschreitung der Arbeitszeit nach dem ArbZG führen würde (LAG RhPf 25.5.2007 - 6 Sa 53/07, BB 2008, 59 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

    Eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommt deshalb z.B. dann nicht in Betracht, wenn die Befolgung der Weisungen des Arbeitgebers zu einer gesetzeswidrigen Überschreitung der Arbeitszeit nach dem ArbZG führen würde (LAG RhPf 25.5.2007 - 6 Sa 53/07, BB 2008, 59 LS).
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