Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 124/05   

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https://dejure.org/2006,18976
OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 124/05 (https://dejure.org/2006,18976)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2006 - 6 U 124/05 (https://dejure.org/2006,18976)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2006 - 6 U 124/05 (https://dejure.org/2006,18976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abgabe von Erklärungen zur Freigabe eines Kontoguthabens; Bestehen eines Kommissionsvertrages; Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB § 384 Abs. 2; ; HGB § 392 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 384 Abs. 2 § 392 Abs. 2
    Zurückbehaltungsrecht des Kommissionärs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 124/05
    Die Freigabeforderung sei ihrem Gegenstand jedoch nach gleichartig mit der auf Geldzahlung gerichteten Forderung (BGH, NJW-RR 1989, 173).
  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 124/05
    Nur gegenüber einem Anspruch auf Auskunft oder Rechnungslegung soll auf Grund der Natur des Gläubigeranspruches das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen sein (Palandt/ Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 273 Rn. 17; BGH NJW 1978, 1157).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 4 U 47/13

    Kommissionsvertrag: Beschränkung der außerordentlichen Kündigung auf einen

    Da der Kommissionsvertrag auf Grund der typischen Vertrauensstellung des Kommissionärs (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 07.11.2006 - 6 U 124/05; MünchKomm(HGB)-Häuser, aaO., § 383 HGB, Rdn. 88 m. w. N.) als auf die Vornahme von Diensten höherer Art gerichteter Dienstvertrag zu qualifizieren ist, können sowohl Kommittent als auch Kommissionär das Vertragsverhältnis gemäß § 627 Abs. 1 BGB auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit kündigen (vgl. BGH, WM 2011, 2190 (2191); MünchKomm(HGB)-Häuser, aaO., § 383 HGB, Rdn. 88).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2010 - L 6 U 124/05   

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https://dejure.org/2010,67768
LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2010 - L 6 U 124/05 (https://dejure.org/2010,67768)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.09.2010 - L 6 U 124/05 (https://dejure.org/2010,67768)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. September 2010 - L 6 U 124/05 (https://dejure.org/2010,67768)
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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 124/05   

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https://dejure.org/2009,71254
LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 124/05 (https://dejure.org/2009,71254)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.11.2009 - L 6 U 124/05 (https://dejure.org/2009,71254)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. November 2009 - L 6 U 124/05 (https://dejure.org/2009,71254)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 124/05
    Maßgeblich ist für den Zusammenhang zwischen den beruflichen Belastungen und dem Gesundheitsschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, bei der mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 124/05
    Maßgeblich für die Einschätzung sind dabei nach herrschender medizinischer Auffassung die Konsensempfehlungen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus dem Jahre 2005 (siehe BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - zitiert nach juris), die zur Beurteilung derartiger Erkrankungen Kriterien herausgearbeitet hat (hier zitiert nach Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff.).
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