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OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 138 Abs. 1 BGB; § 242 BGB; § 51 Nr. 1 InsO; § 97 Abs. 1 S. 1 InsO; § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO; § 143 Abs. 1 S. 1 InsO; § 170 Abs. 1 S. 2 InsO
Wirksamkeit einer Abtretung aller entstandenen und künftig entstehenden Forderungen aus einer Geschäftstätigkeit im Hinblick auf eine ausreichend wirtschaftliche Bewegungsfreiheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Abtretung aller entstandenen und künftig entstehenden Forderungen aus einer Geschäftstätigkeit im Hinblick auf eine ausreichend wirtschaftliche Bewegungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 31.08.2010 - 6 O 65/10
- OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85
Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten …
Auszug aus OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10
Solange die Forderungen der Schuldnerin an die Warenlieferanten abgetreten waren, waren sie von dem "verlängerten Eigentumsvorbehalt erfasst" ungeachtet dessen, dass die Schuldnerin ihre Rückabtretung verlangen konnte (ebenso: BGH Urt. v. 8. Okt 1986, VIII ZR 342/85, zit. nach [...]: Rn, 11, 47). - LG Hildesheim, 31.08.2010 - 6 O 65/10
Ansprüche eines Gläubigers auf Herausgabe einbehaltener Zahlungen von …
Auszug aus OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10
(I. Instanz - LG Hildesheim, Az.: 6 O 65/10). - LG Braunschweig, 17.10.2008 - 1 O 1011/08
Bezug einer wirksamen Teilverzichtsklausel auf das (dingliche) Erlöschen des …
Auszug aus OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10
Soweit das Oberlandesgericht Celle (13 U 3/05), das Landgericht Hannover (19 S 13/07) und das Landgericht Braunschweig (1 O 1011/08) in den vom Beklagten zu den Akten gereichten Entscheidungen gleichlautende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als nicht ausreichend beurteilt haben, schließt sich der Senat dem nicht an.
- OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 189/11 Wie in dem eine andere Ausgabe der gleichen Werbebeilage betreffenden Senatsurteil vom 10.12.2010 (GRUR-RR 2011, 380) und den ähnlich gelagerten Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 08.12.2010 - 6 U 126/10 -sowie des OLG Nürnberg vom 20.12.2011 - 3 U 1429/11 - geht es im Streitfall um eine produktbezogene Werbung für ein Medikament innerhalb der Fachkreise, für die § 11 Nr. 13 HWG keine vorrangige Sonderregelung darstellt.