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   OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10   

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https://dejure.org/2011,30961
OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10 (https://dejure.org/2011,30961)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.02.2011 - 6 U 126/10 (https://dejure.org/2011,30961)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 6 U 126/10 (https://dejure.org/2011,30961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs. 1 BGB; § 242 BGB; § 51 Nr. 1 InsO; § 97 Abs. 1 S. 1 InsO; § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO; § 143 Abs. 1 S. 1 InsO; § 170 Abs. 1 S. 2 InsO
    Wirksamkeit einer Abtretung aller entstandenen und künftig entstehenden Forderungen aus einer Geschäftstätigkeit im Hinblick auf eine ausreichend wirtschaftliche Bewegungsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Abtretung aller entstandenen und künftig entstehenden Forderungen aus einer Geschäftstätigkeit im Hinblick auf eine ausreichend wirtschaftliche Bewegungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10
    Solange die Forderungen der Schuldnerin an die Warenlieferanten abgetreten waren, waren sie von dem "verlängerten Eigentumsvorbehalt erfasst" ungeachtet dessen, dass die Schuldnerin ihre Rückabtretung verlangen konnte (ebenso: BGH Urt. v. 8. Okt 1986, VIII ZR 342/85, zit. nach [...]: Rn, 11, 47).
  • LG Hildesheim, 31.08.2010 - 6 O 65/10

    Ansprüche eines Gläubigers auf Herausgabe einbehaltener Zahlungen von

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10
    (I. Instanz - LG Hildesheim, Az.: 6 O 65/10).
  • LG Braunschweig, 17.10.2008 - 1 O 1011/08

    Bezug einer wirksamen Teilverzichtsklausel auf das (dingliche) Erlöschen des

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.2011 - 6 U 126/10
    Soweit das Oberlandesgericht Celle (13 U 3/05), das Landgericht Hannover (19 S 13/07) und das Landgericht Braunschweig (1 O 1011/08) in den vom Beklagten zu den Akten gereichten Entscheidungen gleichlautende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als nicht ausreichend beurteilt haben, schließt sich der Senat dem nicht an.
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 189/11
    Wie in dem eine andere Ausgabe der gleichen Werbebeilage betreffenden Senatsurteil vom 10.12.2010 (GRUR-RR 2011, 380) und den ähnlich gelagerten Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 08.12.2010 - 6 U 126/10 -sowie des OLG Nürnberg vom 20.12.2011 - 3 U 1429/11 - geht es im Streitfall um eine produktbezogene Werbung für ein Medikament innerhalb der Fachkreise, für die § 11 Nr. 13 HWG keine vorrangige Sonderregelung darstellt.
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