Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 06.07.2016

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14   

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https://dejure.org/2015,36532
OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2015,36532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2015 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2015,36532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2015,36532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Hessen

    § 127 MarkenG, § 128 MarkenG
    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

  • damm-legal.de

    Der Zusatz "Germany" innerhalb einer Wort-/Bildmarke ist als geografische Herkunftsangabe aufzufassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

  • online-und-recht.de

    Produkte mit Zusatz "Germany" müssen in Deutschland hergestellt sein

  • kanzlei.biz

    Angabe "Germany" bei in China hergestellten Produkten kann irreführend sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 127; MarkenG § 128
    Schutzfähigkeit des als Teil einer Gemeinschaftsbildmarke verwendeten Begriffs "Germany"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Zusatz "Germany" innerhalb einer Wort-/Bildmarke ist als geografische Herkunftsangabe aufzufassen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenzusatz "Germany" irreführend für Waren aus China

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zusatz "Germany" suggeriert Produktherstellung in Deutschland

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusatz "Germany" suggeriert Produktherstellung in Deutschland

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Waren mit dem Zusatz "Germany" müssen in Deutschland hergestellt sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wo Germany drauf steht, darf nicht China drin sein

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zusatz "Germany" irreführend bei Waren aus China

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Logozusatz Germany

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Irreführungsgefahr durch Logozusatz "Germany" bei nicht in Deutschland hergestellten Produkten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende Herkunftsangabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    Die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung mit dem Begriff "markenmäßig" ist unter diesen Umständen als eine unschädliche Überbestimmung anzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10; BGH GRUR 2011, 340 [BGH 10.02.2011 - I ZR 183/09] - Irische Butter, Rn. 24).

    Unter diesen Umständen hängt die Frage, ob der Verkehr in der geographischen Angabe einen Hinweis auf die Produktionsstätte des Erzeugnisses oder - wie die Beklagten meinen - lediglich auf den Sitz des für die Herstellung verantwortlichen Unternehmens sehen, entscheidend davon ab, ob das Logo als Marke, d.h. als Herkunftszeichen der Messgeräte oder als Unternehmenskennzeichen, d.h. als Name des Herstellers aufgefasst wird; im ersten Fall stellt der Zusatz "Germany" eine geographische Herkunftsangabe, im zweiten Fall lediglich einen Hinweis auf den Unternehmenssitz dar (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10).

    Ein widersprüchliches Verhalten kann der Klägerin insbesondere auch nicht deshalb vorgeworfen werden, weil sie in dem Verfahren vor dem Senat 6 U 41/10, in dem sie wegen einer ähnlichen Bezeichnung von einem Mitbewerber verklagt wurde, eine Irreführungsgefahr in Abrede gestellt hat.

  • OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 156/98

    Zur Irrführung durch die für Gurkenkonserven verwendete Bezeichnung "Spreewald"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung "Spreewälder Gurken" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36).

    Es besteht auch keine Divergenz mit der Entscheidung "Spreewälder Gurken" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    Ein Geschäftsführer haftet jedenfalls dann für unlautere Handlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er sie aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen (vgl. BGH GRUR 2014, 883 Rn. 17 [BGH 18.06.2014 - I ZR 242/12] - Geschäftsführerhaftung).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 16/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch die Werbung für Kondome mit "Made in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    a) Entgegen der Ansicht der Beklagten muss im Antrag nicht näher definiert werden, was mit "in Deutschland hergestellt" gemeint ist (vgl. dazu BGH GRUR-RR 2015, 209 Rn. 15, 16 - KONDOME Made in Germany).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    Dies bedeutet aber nur, dass der Marke nicht jeglicher Schutz abgesprochen werden darf (vgl. BGH GRUR 2007, 780 Rn. 24 [BGH 25.01.2007 - I ZR 22/04] - Pralinenform).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    Die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung mit dem Begriff "markenmäßig" ist unter diesen Umständen als eine unschädliche Überbestimmung anzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10; BGH GRUR 2011, 340 [BGH 10.02.2011 - I ZR 183/09] - Irische Butter, Rn. 24).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    Insoweit bedarf es einer Interessenabwägung (BGH GRUR 1999, 252, 255 [BGH 02.07.1998 - I ZR 55/96] - Warsteiner II).
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 96/92

    Produktionsstätte - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
    Ohne einen solchen ausdrücklichen Hinweis nehmen sie an, dass der Sitz der Firma der Herstellungsstätte entspricht (vgl. BGH GRUR 1995, 65 [BGH 13.10.1994 - I ZR 96/92] - Produktionsstätte, zum dt.-schweiz. Herkunftsabkommen).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 6 W 84/20

    Irreführende Werbung durch Erwecken des Eindrucks, Industrieprodukte (hier:

    Zwar ist dem Verkehr bekannt, dass zahlreiche inländische Industrieunternehmen in Fernost produzieren; er geht davon jedoch nicht allgemein aus, sondern achtet auf Angaben, die auf den Herstellungsort hinweisen, wie z.B. "Made in China" (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2016, 74 Rn 25 - Vogel-Germany).

    Die Aufbringung von Qualitäts-Siegeln in Verbindung mit der Angabe "German" erzeugt den Eindruck einer besonderen Qualitätsgarantie durch die Antragsgegnerin als deutsches Herstellerunternehmen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2016, 74 Rn 29 - Vogel-Germany).

  • OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit

    An einer irreführenden Verwendung der geografischen Herkunftsangabe für Waren fehlt es auch dann, wenn der Verkehr eine geografische Bezeichnung eindeutig nur auf den Sitz des Unternehmens, nicht aber auf die geografische Herkunft der Waren bezieht (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 127 Rn. 51; s. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2015 - 6 U 161/14 , GRUR-RR 2016, 74 - Vogel® Germany).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20075
OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2016,20075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2016 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2016,20075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 6 U 161/14 (https://dejure.org/2016,20075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters hinsichtlich im Eigentum des Insolvenzschuldners stehender Gegenstände

  • rechtsportal.de

    BGB § 985 ; BGB § 1006 Abs. 2
    Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters hinsichtlich im Eigentum des Insolvenzschuldners stehender Gegenstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).

    Allerdings macht der Umstand, dass die Vollstreckung eines etwa obsiegenden Urteils mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, einen Herausgabeantrag nicht ohne weiteres unbestimmt, sofern die Unsicherheit unvermeidlich und im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen ist (BGHZ 153, 69, zit. nach juris Rn. 46, 48, 50).

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Der Tatbestand des § 1006 BGB ist nicht erfüllt, wenn sich aus dem eigenen Vortrag des Besitzers ergibt, dass der Erwerb des Besitzes nicht zum Eigentumserwerb geführt hat (BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63/13, NJW 2015, 1678, zit. nach juris Rn. 28).

    Denn wer zunächst Fremdbesitzer war, kann sich auch dann nicht auf § 1006 BGB berufen, wenn er später Eigenbesitzer geworden ist (BGHZ 156, 310, zit. nach juris Rn.28; BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63/13,  NJW 2015, 1678, zit. nach juris Rn. 34).

  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Entgegen der Ansicht der Beklagten kommen hier nicht die für einen Erlass (§ 397 BGB ) geltenden strengen Anforderungen bei Auslegung der Willenserklärungen (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2006 - VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511, 1512) zum Tragen.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Diesen Bestimmtheitsanforderungen genügt der Klageantrag jedenfalls in Verbindung mit der als Anlage beigefügten Gutachtenauflistung der I... GmbH vom 13.06.2012 (BGH, Urt. v. 04.10.2000 - VIII ZR 289/99, NJW 2001, 445, 447).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Denn wer zunächst Fremdbesitzer war, kann sich auch dann nicht auf § 1006 BGB berufen, wenn er später Eigenbesitzer geworden ist (BGHZ 156, 310, zit. nach juris Rn.28; BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63/13,  NJW 2015, 1678, zit. nach juris Rn. 34).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13

    Herausgabeanspruch: Parteiwechsel wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).
  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret beziffert oder gegenständlich bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 BGB) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und wenn er (als Leistungsantrag) die Zwangsvollstreckung auf dem beantragten Urteil ohne die Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urt. v. 09.01.2013 - VIII ZR 94/12 , NJW 2013, 1367, zit. nach juris Rn. 12; Urt. v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, zit. nach juris Rn. 7; BGHZ 153, 69 zit. nach juris Rn. 46; Senat, Urt. v. 22.07.2014 - 6 U 53/13).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 96/06

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2016 - 6 U 161/14
    Der Inhalt einer schriftlichen Vereinbarung über eine Übereignung kann daher durch weitere schriftliche oder mündliche Vereinbarungen oder auch stillschweigend ergänzt werden (BGH NJW 2008, 3142 Rn 17).
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