Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 26.09.2003 - 6 U 67/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Amtspflichten der Gemeinde: Nachträgliche Kenntlichmachung eines Altlastenverdachts im Bebauungsplan
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verdacht einer Kontaminierung mit Altlasten bei einem auf einem überplanten Gebiet liegenden Grundstück; Pflicht der Gemeinde zur nachträglichen Kennzeichnung des Bebauungsplans ; Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdacht einer Kontaminierung mit Altlasten bei einem auf einem überplanten Gebiet liegenden Grundstück; Pflicht der Gemeinde zur nachträglichen Kennzeichnung des Bebauungsplans ; Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 9 Abs. 5; BGB § 839 Abs. 1
Kennzeichnungspflicht von Altlasten im Bebauungsplan - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bebauungsplan: Kontaminiertes Gelände zu kennzeichnen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Grundstück mit Altlasten - Gemeinde muss bei bloßem Verdacht Altlasten nicht (nachträglich) im Bebauungsplan ausweisen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zur Kennzeichnung von Altlasten im Bauleitplan? (IBR 2003, 699)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 12.02.2003 - 10 O 505/02
- OLG Oldenburg, 26.09.2003 - 6 U 67/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1395
- DÖV 2004, 171
- BauR 2003, 1936 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89
Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2003 - 6 U 67/03
Der Bundesgerichtshof hat zur Überprüfungspflicht im Hinblick auf Altlasten ausgeführt, dass eine Gemeinde die Amtspflicht habe, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die zukünftigen Bewohnern des Plangebietes aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen (BGH, NJW 1991, 2701).Was die planende Stelle nicht sehe und nach den gegebenen Umständen auch nicht zu sehen brauche, könne und müsse von ihr nicht berücksichtigt werden (BGH, NJW 1991, 2701, 2702; NJW 1993, 2615, 2616).
- BGH, 13.07.1993 - III ZR 22/92
Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2003 - 6 U 67/03
Was die planende Stelle nicht sehe und nach den gegebenen Umständen auch nicht zu sehen brauche, könne und müsse von ihr nicht berücksichtigt werden (BGH, NJW 1991, 2701, 2702; NJW 1993, 2615, 2616).
Rechtsprechung
OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 631 Abs. 1 BGB; § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B
Berechtigung zur Entziehung eines Auftrags gegenüber dem ersten Auftragnehmer und zur Beauftragung eines anderen Auftragnehmers mit Bauleistungen; Auswirkungen des Fehlens der Abnahme der Werkleistung - Wolters Kluwer
Berechtigung zur Entziehung eines Auftrags gegenüber dem ersten Auftragnehmer und zur Beauftragung eines anderen Auftragnehmers mit Bauleistungen; Auswirkungen des Fehlens der Abnahme der Werkleistung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 19.02.2003 - 5 O 61/01
- OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.2001 - V ZR 372/99
Anpassung des Erbbauzinses
Auszug aus OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03
Zwar beruht die Entscheidung des Landgerichts, die Beweiserhebung über Mängel der Arbeiten der Beklagten mit der Begründung abzulehnen, die Klägerin könne sich nach Treu und Glauben auf diese nicht mehr berufen, nachdem sie, ohne das vereinbarte Schiedsgutachten zu ermöglichen, saniert habe, auf einer Rechtsverletzung ( § 513 Abs. 1 Alt. 1 ZPO ), da für den Fall, dass eine Bestimmung im Sinne des Schiedsvertrages nicht mehr getroffen werden kann, § 319 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt, dass die Bestimmung durch Urteil zu erfolgen hat, wobei grundsätzlich auch die Vertragspartei, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten (hier Schiedsgutachten) verursacht hat, auf Leistung klagen kann (BGH NJW 2000, S. 2986 f. [BGH 07.04.2000 - V ZR 36/99] , vgl. auch BGHZ 146, 280 ff. = NJW 2001, 1928 f. [BGH 12.01.2001 - V ZR 372/99] ). - BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99
Leistungsbestimmung durch Urteil
Auszug aus OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03
Zwar beruht die Entscheidung des Landgerichts, die Beweiserhebung über Mängel der Arbeiten der Beklagten mit der Begründung abzulehnen, die Klägerin könne sich nach Treu und Glauben auf diese nicht mehr berufen, nachdem sie, ohne das vereinbarte Schiedsgutachten zu ermöglichen, saniert habe, auf einer Rechtsverletzung ( § 513 Abs. 1 Alt. 1 ZPO ), da für den Fall, dass eine Bestimmung im Sinne des Schiedsvertrages nicht mehr getroffen werden kann, § 319 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt, dass die Bestimmung durch Urteil zu erfolgen hat, wobei grundsätzlich auch die Vertragspartei, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten (hier Schiedsgutachten) verursacht hat, auf Leistung klagen kann (BGH NJW 2000, S. 2986 f. [BGH 07.04.2000 - V ZR 36/99] , vgl. auch BGHZ 146, 280 ff. = NJW 2001, 1928 f. [BGH 12.01.2001 - V ZR 372/99] ).