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   OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02   

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https://dejure.org/2004,6859
OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02 (https://dejure.org/2004,6859)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.07.2004 - 6 UF 83/02 (https://dejure.org/2004,6859)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 6 UF 83/02 (https://dejure.org/2004,6859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Beurteilung einer Zusatzversorgung in der Anwartschaftsphase und in der Leistungsphase; Einbeziehung einer Versorgung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer in den Versorgungsausgleich; ...

  • Judicialis

    VAHRG § 1 Abs. 2; ; VAHRG § 1 Abs. 3; ; ZPO § 517; ; ZPO § ... 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 3; ; BGB § 1587 a Abs. 4; ; BGB § 1587 b Abs. 4; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 5; ; BGB § 1587 b Abs. 6; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 4; ; BarwertVO § 2 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsausgleich: Zur Berücksichtigung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie beim Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96

    Absehen von Ausgleich durch Realteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Abzustellen ist darauf, ob das im Wege der Realteilung begründete Anrecht die gleiche Qualität haben soll wie das auszugleichende Anrecht, wobei nicht jeder Qualitätsunterschied schädlich ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, in einer Gesamtbetrachtung aller bedeutsamen Umstände zu ermitteln, ob die Anwendung der Ausgleichsform im gegebenen Einzelfall zu einer unangemessenen Benachteiligung des ausgleichsberechtigten Ehegatten führen würde (BGH, FamRZ 1999, 158; FamRZ 1994, 559; Glockner, FamRZ 1999, 575).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat auch insofern anschließt, kann von der Ausgleichsform der Realteilung nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass zwar das auszugleichende Anrecht, nicht aber das durch Realteilung zu begründende Anrecht eine Rente für den Invaliditätsfall vorsieht (BGH, FamRZ 1999, 158).

  • BGH, 13.12.2000 - XII ZB 52/97

    Rechtskräftige Scheidung - Rentenanwartschaften - Anwartschaft auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher sich der Senat anschließt, dass dann, wenn verschiedenen Anrechten des ausgleichspflichtigen Ehegatten, die nach § 1 Abs. 2 und 3 VAHRG auszugleichen sind, entsprechende Anwartschaften des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegenüberstehen, im Grundsatz die Quotierungsmethode anzuwenden ist (vgl. BGH, FamRZ 2001, 477; NJW 1994, 48; OLGR Saarbrücken 2000, 117).

    Sämtliche genannten Anrechte sind nach § 1 Abs. 2, 3 VAHRG auszugleichen und es ist kein vorrangiges Interesse des Antragsgegners an einer anderen Aufteilung erkennbar, zumal der Versorgungsausgleich hier insgesamt öffentlich-rechtlich durchgeführt werden kann und der Antragsgegner auch bei Anwendung der Quotierungsmethode nicht - teilweise - auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen werden muss (vgl. BGH, FamRZ 2001, 477).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - 5 UF 266/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Die auf die erwähnte Neuregelung hin ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich; es wird vertreten, dass die Zusatzversorgung sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase volldynamisch sei (OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1041); nach anderer Auffassung ist sie in der Anwartschaftsphase als statisch, im Leistungsstadium jedoch als dynamisch anzusehen (OLG München, FamRZ 2004, 639; OLG Schleswig, FamRZ 2004, 883; OLGR Zweibrücken 2004, 58; vgl. auch Deisenhofer, FamRZ 2004, 1006); demgegenüber wird umgekehrt angenommen, dass nur in Bezug auf die Anwartschaftsphase, nicht aber die Leistungsphase von einer Dynamik ausgegangen werden könne (OLG Jena, FamRZ 2003, 1929; Glockner, a.a.O.).

    Schließlich wird die Zusatzversorgung nach wie vor sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase als statisch betrachtet (OLG Celle, FamRZ 2004, 632; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1041; vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 882; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2002 - 2 UF 176/00).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Vielmehr ist bei der danach gebotenen Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, dass auch in der gesetzlichen Rentenversicherung der Invaliditätsschutz nicht schlechthin besteht, sondern nur unter der Voraussetzung einer dreijährigen Zahlung von Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) und dass dieser, wie die am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Änderung des § 1587 o Abs. 2 Satz 4 BGB zeigt, auch nach dem Willen des Gesetzgebers offenbar nicht mehr von besonderer Bedeutung ist, denn danach wird für die Eignung alternativer Sicherungen anders als früher eine Absicherung auch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr verlangt (vgl. insoweit auch BGH, FamRZ 2004, 601, 607).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Da sich zudem der Antragsgegner zustimmend zu der mit der Beschwerde erstrebten Realteilung geäußert hat und demzufolge offenbar selbst nicht davon ausgeht, dass diese beachtliche Nachteile für ihn haben würde (vgl. zu diesen Gesichtspunkt BGH, FamRZ 1999, 159), gibt die geforderte Gesamtbetrachtung unter den gegebenen Umständen keinen Anlass, hier von der Ausgleichsform der Realteilung abzusehen.
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 35/92

    Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine private

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Abzustellen ist darauf, ob das im Wege der Realteilung begründete Anrecht die gleiche Qualität haben soll wie das auszugleichende Anrecht, wobei nicht jeder Qualitätsunterschied schädlich ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, in einer Gesamtbetrachtung aller bedeutsamen Umstände zu ermitteln, ob die Anwendung der Ausgleichsform im gegebenen Einzelfall zu einer unangemessenen Benachteiligung des ausgleichsberechtigten Ehegatten führen würde (BGH, FamRZ 1999, 158; FamRZ 1994, 559; Glockner, FamRZ 1999, 575).
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91

    Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher sich der Senat anschließt, dass dann, wenn verschiedenen Anrechten des ausgleichspflichtigen Ehegatten, die nach § 1 Abs. 2 und 3 VAHRG auszugleichen sind, entsprechende Anwartschaften des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegenüberstehen, im Grundsatz die Quotierungsmethode anzuwenden ist (vgl. BGH, FamRZ 2001, 477; NJW 1994, 48; OLGR Saarbrücken 2000, 117).
  • OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02

    Anteil einer Ehefrau an Versorgungsleistungen des Ehemannes bei Scheidung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Schließlich wird die Zusatzversorgung nach wie vor sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase als statisch betrachtet (OLG Celle, FamRZ 2004, 632; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1041; vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 882; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2002 - 2 UF 176/00).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 70/85

    Realteilung von Anwartschaften der Bayerischen Ärzteversorgung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Dabei hat das Gericht zu prüfen, ob die vorgesehene Realteilung ihrem Wesen als eine Ausgleichsform des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gerecht wird und dem Rechtsgedanken des § 1587 b Abs. 4 BGB entspricht und ob das Ergebnis im Einzelfall angemessen ist (vgl. BGH, FamRZ 1988, 1254; Lardschneider, a. a. O., Rz. 331).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80

    Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
    Insbesondere hinsichtlich der Leistungsphase müsste eine Prognose, die alle bedeutsamen Umstände berücksichtigt, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ergeben, dass die Steigerungsraten des Wertes der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung der Steigerungsrate der Leistungen der Zusatzversorgungskasse von 1 % gleicht oder nahezu gleicht (vgl. BGH, FamRZ 1985, 1119; OLG Nürnberg, a. a. O.).
  • OLG Schleswig, 21.11.2003 - 12 UF 162/03

    Versorgungsausgleich: Dynamik der VBL-Versorgung

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00

    Versorgungsausgleich: Mindestversorgungsrente als werthöchstes auszugleichendes

  • OLG Jena, 20.08.2003 - 1 UF 366/02

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse Thüringen

  • OLG München, 29.12.2003 - 16 UF 1612/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 81/87

    Bewertung von Versorgungsanrechten beim Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer

  • OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 116/03

    Begriff des angleichungsdynamischen Anrechts minderer Art

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 129/88

    Finanzielles Rechtsmittelinteresse des Sozialversicherungsträgers beim

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2000 - 6 UF 128/99

    Unwirksamkeit einer notariellen Vereinbarung der Eheleute über das Ende der

  • OLG Saarbrücken, 16.08.2004 - 9 UF 161/02

    Versorgungsausgleich: Zulässige Formen der Realteilung in der neu gefassten

    Insoweit wird zur Begründung auf die diesbezüglichen Ausführungen des 6. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts im Beschluss vom 22. Juli 2004 - 6 UF 83/02 - Bezug genommen.
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