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   OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04   

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https://dejure.org/2005,9760
OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04 (https://dejure.org/2005,9760)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2005 - 6 W 218/04 (https://dejure.org/2005,9760)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2005 - 6 W 218/04 (https://dejure.org/2005,9760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 1 ZPO, § 269 Abs 3 S 2 ZPO, § 269 Abs 3 S 5 ZPO
    Einstweilige Verfügung: Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung bei Wertung einer Antragsänderung als Teilrücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 99 I; ; ZPO § 269 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 99 Abs. 1; ZPO § 269 Abs. 3
    Zur Durchbrechung des Grundsatzes des § 99 Abs. 1 ZPO und zur Zulassung einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Durchbrechung des Grundsatzes von § 99 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Anfechtung des hinsichtlich einer Teilrücknahme eines Eilantrages ergangenen Kostenausspruchs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04
    Der Bundesgerichtshof hat die in diesen Fällen vorgesehene Beschwerde auch bei sogenannten Mischentscheidungen zugelassen, bei denen das Gericht einheitlich über die gesamten Kosten entschieden hat, obwohl die Kostenentscheidung zum Teil dem Ergebnis der Sachentscheidung folgt und sich nur zum Teil auf § 91 a oder § 93 ZPO stützt; allerdings soll dann lediglich die zu dem erledigten oder anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung angegriffen werden können (BGHZ 40, 265, 270; Stein/Jonas-Bork, ZPO 22. Aufl., § 99 Rn. 13).
  • BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04
    Denn auch, soweit diese Feststellung in dem die einstweilige Verfügung erlassenden Beschluss inzident getroffen wurde, handelt es sich um eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO (BGH NJW-RR 1993, 1470; NJW 1978, 1585; MünchKomm (ZPO) - Lüke § 269 Rn. 35; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 129 Rn. 40), die im Wege der sofortigen Beschwerde gemäß § 269 Abs. 3 S. 5 ZPO angreifbar ist (in der Entscheidung NJW 1978, 1585 behandelte der BGH die Beschwerde als unstatthaft, weil sie sich gegen den Beschluss eines Oberlandesgerichts richtete).
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZB 23/77

    Rechtsform der Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04
    Denn auch, soweit diese Feststellung in dem die einstweilige Verfügung erlassenden Beschluss inzident getroffen wurde, handelt es sich um eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO (BGH NJW-RR 1993, 1470; NJW 1978, 1585; MünchKomm (ZPO) - Lüke § 269 Rn. 35; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 129 Rn. 40), die im Wege der sofortigen Beschwerde gemäß § 269 Abs. 3 S. 5 ZPO angreifbar ist (in der Entscheidung NJW 1978, 1585 behandelte der BGH die Beschwerde als unstatthaft, weil sie sich gegen den Beschluss eines Oberlandesgerichts richtete).
  • LG Freiburg, 20.10.1976 - 3 T 37/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04
    Die Durchbrechung des Grundsatzes des § 99 Abs. 1 ZPO ist gleichfalls gerechtfertigt, wenn das Gericht bei teilweiser Rücknahme einer Klage oder eines Verfügungsantrages abschließend über die Kosten entschieden hat und nur der sich auf die Teilrücknahme stützende Kostenausspruch angegriffen werden soll (Beschluss des Senats vom 20.09.1984, Az. 6 W 89/84, S. 3; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 723; LG Freiburg NJW 1977, 2217; MünchKomm (ZPO) - Lüke § 269 Rn. 60).
  • KG, 01.08.2006 - 19 WF 90/06

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung im Ehescheidungsverbundurteil

    Eine isolierte Anfechtungsmöglichkeit wird auch für den Fall der gemischten Kostenentscheidung bei einer Teilklagerücknahme bejaht, und zwar hinsichtlich des auf der Klagerücknahme beruhenden Kostenteils (vgl. BGH NJW-RR 1999, S. 1741 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, S. 723 f; NJW-RR 1994, S. 827 f; OLG Frankfurt FamRZ 1985, S. 823; OLG Frankfurt vom 21.4.2005 - 6 W 218/04 - Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl., § 99 Rdn. 15, 17).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2005 - 6 W 122/05

    Kostenrecht: Kostenentscheidung nach bestätigter einstweiliger Verfügung und

    Der Bundesgerichtshof hat die in diesen Fällen vorgesehene Beschwerde auch bei sogenannten Mischentscheidungen zugelassen, bei denen das Gericht einheitlich über die gesamten Kosten entschieden hat, obwohl die Kostenentscheidung zum Teil dem Ergebnis der Sachentscheidung folgt und sich nur zum Teil auf § 91 a oder § 93 ZPO stützt; allerdings kann dann lediglich die zu dem erledigten oder anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung angegriffen werden (BGHZ 40, 265, 270; Stein/Jonas-Bork, ZPO 22. Aufl., § 99 Rn. 13; Beschluss des Senats vom 21.04.2005, Az. 6 W 218/04 S. 3).
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