Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 14.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 6 W 77/12   

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https://dejure.org/2012,19363
OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 6 W 77/12 (https://dejure.org/2012,19363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2012 - 6 W 77/12 (https://dejure.org/2012,19363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 6 W 77/12 (https://dejure.org/2012,19363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Unterlassungsvollstreckung gegen Organ einer juristischen Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Ordnungsmitteln gegen ein Organ einer juristischen Person bei Verstoß dieses Organs gegen einen rechtskräftigen Unterlassungstitel; Folgen einer Erklärung eines Unterlassungstitels gegen die juristische Person nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Juristische Person; Zwangsvollstreckung - Unterlassungsvollstreckung gegen Organ einer juristischen Person

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Vollstreckung eines Unterlassungstitels gegen eine juristische Person und ihre Organe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorstand einer AG verstößt gegen Verbot: Ordnungsgeld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO § 890
    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Vorstand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung der Festsetzung von Ordnungsgeld auf juristische Person bei Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverpflichtung durch Organ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 6 W 77/12
    Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ zur Unterlassung verurteilt, kann bei einer Zuwiderhandlung, welche das Organ im Rahmen seiner Tätigkeit für die juristische Person begangen hat, ein Ordnungsgeld gegen das Organ festgesetzt werden, wenn der Unterlassungstitel gegen das Organ rechtskräftig ist, während der Unterlassungstitel gegen die juristische Person nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden und die Sicherheit nicht geleistet ist (Abgrenzung zu BGH GRUR 2012, 541 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren).

    Das Landgericht hat den Vollstreckungsantrag unter Hinweis auf die Entscheidung "Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren" des Bundesgerichthofs (GRUR 2012, 541) mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Beklagten zu 2) als Organ der Beklagten zu 1) ausscheide, nachdem die Beklagte zu 1) ebenfalls zur Unterlassung verurteilt worden sei.

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 W 92/11

    Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 6 W 77/12
    Bei der Bemessung der Ordnungsmittel war zu berücksichtigen, dass gegen den Beklagten zu 2) bereits zweimal wegen vergleichbarer Zuwiderhandlungen Ordnungsmittel verhängt werden mussten (Beschluss des Landgerichts vom 26.5.2011, bestätigt durch Beschluss des erkennenden Senats vom 12.9.2011 - 6 W 71/11; Beschluss des Landgerichts vom 13.7.2011, bestätigt durch Beschluss des erkennenden Senats vom 13.10.2011 - 6 W 92/11), ohne dass dies den Beklagten zu 2) von den nunmehr zu ahndenden Verstößen abgehalten hätte.
  • OLG Hamburg, 17.07.2023 - 15 W 13/23

    Ordnungsmittel gegen das Organ einer juristischen Person wegen Verstoßes gegen

    Legt gegen einen ursprünglich sowohl gegen eine juristische Person als auch gegen deren Organ inhaltsgleich ergangenen Unterlassungstitel nur die juristische Person einen Rechtsbehelf ein und wird daraufhin ihr gegenüber der Titel mangels Vorliegens einer rechtswidrigen Verletzungshandlung aufgehoben, so kann gegen das Organ kein Ordnungsmittel verhängt werden, wenn es nach der Aufhebung des gegen die juristische Person ergangenen Titels die angegriffene Handlung ausschließlich in Ausübung seiner Organstellung für diese juristische Person wieder aufnimmt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - Az. I ZB 43/11, BeckRS 2012, 4571 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren sowie an OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - Az. 5 W 99/07, BeckRS 2008, 7232; Abgrenzung zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12. Juli 2012 - Az. 6 W 77/12, BeckRS 2012, 16601 sowie zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. April 2019 - Az. 6 W 20/19, BeckRS 2019, 11211).(Rn.10).

    Dazu verweist sie auf zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.07.2012, Az. 6 W 77/12, BeckRS 2012, 26601;OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23.04.2019, Az. 6 W 20/19, BeckRS 2019, 11211).

    Im einen Fall war der Unterlassungstitel gegen die juristische Person, welche gegen den Unterlassungstitel Berufung eingelegt hatte, nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar und die Sicherheit nicht geleistet worden, wohingegen der Titel gegen das Organ rechtskräftig und daher ohne weiteres vollstreckbar war, nachdem dieses das Urteil nicht angefochten hatte (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.07.2012, Az. 6 W 77/12, BeckRS 2012, 16601).

    Denn eine Doppelahndung sei ausgeschlossen, wenn die Zwangsvollstreckung gegen die juristische Person unmöglich ist, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen dieser gegenüber nicht erfüllt sind (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.07.2012, Az. 6 W 77/12, BeckRS 2012, 16601).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.2012 - 6 W 77/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16154
OLG Celle, 14.06.2012 - 6 W 77/12 (https://dejure.org/2012,16154)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2012 - 6 W 77/12 (https://dejure.org/2012,16154)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 6 W 77/12 (https://dejure.org/2012,16154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe bei Stufenklage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 S. 1 ZPO; § 242 BGB
    Notwendigkeit einer stufenweisen Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer stufenweisen Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 118 Abs. 1; ZPO § 254
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 8
  • NJW-RR 2012, 1290
  • FamRZ 2013, 391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99

    Prozesskostenhilfe für eine unterhaltsrechtliche Stufenklage

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2012 - 6 W 77/12
    Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Stufenklage ist stufenweise zu entscheiden (wie hier: OLG Naumburg Beschl. v. 31. Mrz. 1999, 3 WF 35/99, zit. nach juris: Rn. 3).
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