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   LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20   

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LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20 (https://dejure.org/2021,2740)
LG Aachen, Entscheidung vom 15.01.2021 - 60 Qs 52/20 (https://dejure.org/2021,2740)
LG Aachen, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 60 Qs 52/20 (https://dejure.org/2021,2740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Wirksamer Strafantrag gemäß § 194 Abs. 1 StGB

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Unterschriftsmangel führt nicht zur Unwirksamkeit eines Beschlusses

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Eröffnung des Hauptverfahrens - wann liegt hinreichender Tatverdacht vor?

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Nichtöffentlich gesprochenes Wort bei faktischer Öffentlichkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Kassel, 23.09.2019 - 2 Qs 111/19

    Filmen von Polizeibeamten, Nichtöffentlichkeit, faktische Öffentlichkeit,

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Das von einer Angeschuldigten mittels eines Smartphones aufgezeichnete Gespräch zwischen ihr und einer anderen Person (hier: Streitgespräch mit einer Schulleiterin) ist dann nicht als "nichtöffentlich" i.S. des § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen, wenn das Gespräch in einer "faktischen Öffentlichkeit" erfolgt (Anschluss an LG Kassel, Beschl. v. 23.09.2019 - 2 Qs 111/19; entgegen LG München I, Urt. v. 11.02.2019 - 25 Ns 116 Js 165870/17).

    Die Zeugin XXX habe Äußerungen in einem Umfeld und in einer Tonlage getätigt, bei derer sie mit der Kenntnisnahme durch Dritte habe rechnen müssen (unter Hinweis auf LG Kassel, Beschl. v. 23.09.2019- 2 Qs 111/19).

    Abzustellen sei dabei auf solche Umstände, die für diejenigen Personen, deren Kommunikation betroffen sei, auch offen zu erkennen seien (vgl. LG Kassel, Beschl. v. 23.09.2019 - 2 Qs 111/19, StV 2020, 161, juris Rn. 7-10; ebenso Ullenboom , NJW 2019, 3108, 3109 f.).

  • BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50
    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Es liegt ein wirksamer Strafantrag gemäß § 194 Abs. 1 StGB vor, wenn der Strafantrag zwar wegen "Bedrohung" gestellt worden ist, jedoch der Wille erkennbar ist, dass der Beschuldigte wegen der hinreichend geschilderten Tat nach allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden soll (BGH, Urt. v. 16.01.1951 - 3 StR 45/50).

    Dass der Strafantrag wegen "Bedrohung" gestellt worden ist, hindert die Wirksamkeit der Antragstellung nicht (vgl. zum Folgenden BGH, Urt. v. 16.01.1951 - 3 StR 45/50, NJW 1951, 368).

  • LG München I, 11.02.2019 - 25 Ns 116 Js 165870/17

    Zur Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts durch

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Das von einer Angeschuldigten mittels eines Smartphones aufgezeichnete Gespräch zwischen ihr und einer anderen Person (hier: Streitgespräch mit einer Schulleiterin) ist dann nicht als "nichtöffentlich" i.S. des § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen, wenn das Gespräch in einer "faktischen Öffentlichkeit" erfolgt (Anschluss an LG Kassel, Beschl. v. 23.09.2019 - 2 Qs 111/19; entgegen LG München I, Urt. v. 11.02.2019 - 25 Ns 116 Js 165870/17).

    Das Landgericht München I hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens die auch von der Staatsanwaltschaft XXX geteilte Auffassung vertreten, dass von einer Nichtöffentlichkeit des gesprochenen Wortes bereits dann ausgegangen werden kann, wenn die von dem Äußernden gesprochenen Worte ausschließlich an eine einzelne Person gerichtet gewesen sind und nicht an die Allgemeinheit (vgl. LG München I, Urt. v. 11.02.2019 - 25 Ns 116 Js 165870/17, juris Rn. 22 zu Äußerungen von Polizeibeamten im Rahmen eines Einsatzes).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Ob die (vermeintlichen) Äußerungen der Angeschuldigten im Lichte der Meinungsfreiheit als Beleidigung zu verstehen bzw. - so der objektive Tatbestand des § 185 Alt. 1 StGB verwirklicht sein sollte - als Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S. des § 193 StGB anzusehen sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18; KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872), ist im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären und steht der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18

    Strafurteil wegen Beleidigung: Bezeichnung von Polizeibeamten als "Flitzpiepen";

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Ob die (vermeintlichen) Äußerungen der Angeschuldigten im Lichte der Meinungsfreiheit als Beleidigung zu verstehen bzw. - so der objektive Tatbestand des § 185 Alt. 1 StGB verwirklicht sein sollte - als Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S. des § 193 StGB anzusehen sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18; KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872), ist im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären und steht der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen.
  • KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04

    Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Ob die (vermeintlichen) Äußerungen der Angeschuldigten im Lichte der Meinungsfreiheit als Beleidigung zu verstehen bzw. - so der objektive Tatbestand des § 185 Alt. 1 StGB verwirklicht sein sollte - als Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S. des § 193 StGB anzusehen sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18; KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872), ist im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären und steht der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen.
  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Ob die (vermeintlichen) Äußerungen der Angeschuldigten im Lichte der Meinungsfreiheit als Beleidigung zu verstehen bzw. - so der objektive Tatbestand des § 185 Alt. 1 StGB verwirklicht sein sollte - als Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S. des § 193 StGB anzusehen sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18; KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872), ist im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären und steht der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen.
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14

    Beleidigung, Schmähkritik, Wahrnehmung berechtigter Interessen

    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Ob die (vermeintlichen) Äußerungen der Angeschuldigten im Lichte der Meinungsfreiheit als Beleidigung zu verstehen bzw. - so der objektive Tatbestand des § 185 Alt. 1 StGB verwirklicht sein sollte - als Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S. des § 193 StGB anzusehen sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18; KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872), ist im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären und steht der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen.
  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Auszug aus LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15

    Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedanken bei der

  • BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03

    Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil

  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1983 - 1 Ws 668/83
  • LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21

    Vertraulichkeit des Wortes, Äußerung eines Polizeibeamten, Aufnahme,

    Insoweit weist die Verteidigung zutreffend darauf hin, dass der Beschuldigte S.- v. G. in einer Personengruppe in unmittelbarer Nähe der eingesetzten Polizeibeamten stand - nach Aktenlage etwa drei Meter entfernt - und darüber hinaus weitere Personengruppen anwesend waren, sodass für den Polizeibeamten F. ohne weiteres erkennbar war, dass seine Äußerung auch von umstehenden Personen mitgehört wird, und er sich in einem solchen Rahmen nicht unbefangen äußern kann (zu diesem Aspekt auch LG Aachen, Beschluss vom 15.1.2021, Az.: 60 Qs 52/20); vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm - die verfassungsrechtlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Gewährleistung der Unbefangenheit der mündlichen Äußerung (MüKoStGB/Graf, a.a.O, § 201 Rn. 2) - ist eine den Bereich der Strafbarkeit erweiternde Auslegung des § 201 StGB nicht angezeigt.
  • LG Essen, 23.11.2021 - 31 Ns 31/21

    Polizeilicher Übergriff, Freispruch wegen Audiobeweises

    Abzustellen ist dabei auf Umstände, die für diejenigen Personen, deren Kommunikation betroffen ist, auch offen zu erkennen ist (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 23.09.2019, 2 Qs 111/19, über juris; LG Aachen, Beschluss vom 19.08.2020, 60 Qs 34/29, über juris; LG Aachen, Beschluss vom 15.01.2021, 60 Qs 52/20, über juris).
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