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   LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15   

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https://dejure.org/2015,8143
LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15 (https://dejure.org/2015,8143)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.04.2015 - 67 S 14/15 (https://dejure.org/2015,8143)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. April 2015 - 67 S 14/15 (https://dejure.org/2015,8143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 263 ZPO, § 283 ZPO, § 533 Nr 2 ZPO, § 242 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB
    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung mangels Angebots einer freiwerdenden Alternativwohnung; Berücksichtigung einer in einem erstinstanzlich nachgelassenen Schriftsatz ausgesprochenen erneuten Kündigung im Berufungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung; kein Angebot freier Alternativwohnung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigung trotz leerstehender Alternativwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss freie Wohnung im gleichen Haus anbieten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anbietpflicht verletzt: Eigenbedarfskündigung nicht durchsetzbar

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Anbietpflicht des Vermieters nach Eigenbedarfskündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss freie Wohnung rechtzeitig anbieten! (IMR 2015, 491)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 582
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15
    Denn auf die in der neuen Kündigung vorgetragenen tatsächlichen Umstände kam es für die Beurteilung der Kündigung vom 23. November 2012 nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, BeckRS 2009, 86439 - Tz. 31f.; Kammer, a.a.O.).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15
    Die Kündigung vom 10. November 2014 ist jedoch ein neuer eigenständiger Klagegrund, da sie ausdrücklich auf eine Veränderung der Bedürfnisse der Kläger gestützt wird, die nunmehr - nach ihren Angaben - ihren Wohnsitz ganz nach Berlin verlegen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2015 - VIII ZR 175/14, NZM 2015, 196 Tz. 14).
  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15
    Eine (berechtigte) Eigenbedarfskündigung ist daher dann rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine vergleichbare andere Wohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage zur Verfügung steht und er diese dem Mieter nicht anbietet, obwohl er die Wohnung erneut vermieten will (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775, Tz. 13 f.):.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15
    Das Amtsgericht hat im Übrigen zutreffend darauf abgestellt, dass es letztlich die Sache des betroffenen Mieters sein muss, ob er gegenüber der bisherigen Wohnung sich ergebende Nachteile hinnimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 1995 - 1 BvR 1054/91, NJW 1992, 1220, Nr. 111 2 der Gründe; BGH, a.a.O. Tz. 15).
  • LG Berlin, 13.08.2012 - 67 S 522/11

    Räumungsprozess - Berücksichtigung fristloser Kündigung in Berufung

    Auszug aus LG Berlin, 16.04.2015 - 67 S 14/15
    Allein die Nachreichung erheblicher Angriffsmittel rechtfertigt die Wiedereröffnung nicht (Kammer, Urt. v. 13. August 2012 - 67 S 522/11, GE 2012, 1376 - unter Nr. 11 2 b der Gründe m.w.N.; Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 156 Rz. 4).
  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

    Damit fehlt es an der für die Bejahung des § 533 Nr. 2 ZPO erforderliche Kongruenz der zu beurteilenden Tatsachengrundlagen, unabhängig davon, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Zahlungsverzugs wegen der von den Beklagten behaupteten - und im Einzelnen streitigen - Gewährleistungsansprüche ebenso streitig sind wie die Umstände der Gebrauchsüberlassung an die von der Klägerin behauptete Nutzerin (vgl. Kammer, Urt. v. 16. April 2015 - 67 S 14/15 , MDR 2015, 582 ; Ball, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 533 Rn. 21 m.w.N.).
  • LG Berlin, 01.12.2016 - 67 S 323/16

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Berufung des Mieters auf die Verletzung

    Dem ist der Fall gleichzustellen, in dem der Mieter die Wohnung im Falle ihrer Anbietung ohnehin nicht angemietet hätte (vgl. Kammer, Urt. v. 16. April 2015 - 67 S 14/15, MDR 2015, 582, juris Tz. 17 (offen)).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 3 U 146/15

    Inanspruchnahme des Alleingesellschafters einer GmbH als Bürgen

    Die Wiedereröffnung muss auch dann nicht zwingend erfolgen, wenn der Schriftsatz neue Sachanträge (BGH NJW 2004, 3102 [BGH 11.03.2004 - I ZR 304/01] (3103)) oder einen zusätzlichen Klagegrund (LG Berlin NJOZ 2015, 1117) enthält.
  • LG Berlin, 11.10.2018 - 67 S 223/18

    Keine hinreichende Begründung des Eigennutzungswunsches!

    Anlass zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung insbesondere nach § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO bestand nicht (vgl. Kammer, Urt. v. 16. April 2015 - 67 S 14/15, MDR 2015, 582; Urt. v. 13. August 2012 - 67 S 522/11, GE 2012, 1376 - unter Nr. 11 2 b der Gründe m.w.N.).
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