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OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 2 GG, § 43 Abs 1 S 1 StVO, § 43 Abs 1 S 3 StVO, § 43 Abs 3 S 1 StVO, § 45 Abs 2 S 3 StVO
Anspruch auf Beseitigung von Verkehrszeichen - Einsatz von Leitplanken zur Absperrung einer Straße - verkehrslexikon.de
Kein Einsatz von Leitplanken zur Absperrung einer Straße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Träger der Straßenbaulast bzgl. des Aufstellens von Verkehrszeichen als anfechtbare Regelung mit Rechtswirkung gegenüber den Anliegern; Klagebefugnis eines Verkehrsteilnehmers i.R.e. Anspruchs auf Beseitigung einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Träger der Straßenbaulast bzgl. des Aufstellens von Verkehrszeichen als anfechtbare Regelung mit Rechtswirkung gegenüber den Anliegern; Klagebefugnis eines Verkehrsteilnehmers i.R.e. Anspruchs auf Beseitigung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sperrung einer Straße mittels Leitplanken unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sperrung einer Straße mittels Leitplanken unzulässig
Verfahrensgang
- VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 1018/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 582
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Diese Eigenschaft muss der Verwaltungsakt - zumindest auch - gegenüber der Person aufweisen, die sich mit der Anfechtungsklage gegen ihn wendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1993 - 11 C 37.92 -, juris, Rn. 10).Die Bekanntgabe der Anordnung an die Straßenbehörde kann und soll aber noch keine unmittelbare Rechtswirkung im Verhältnis zum Kläger und zu sonstigen Anliegern oder Verkehrsteilnehmern auslösen (BVerwG, Urteil vom 9. September 1993 - 11 C 37.92 -, juris, Rn. 10).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 7 B 11086/13
Anfechtungsklage, Anlieger, Anordnung, Absperrmaßnahme, Absperrung, Außenwirkung, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 6. November 2013 - 7 B 11086/13.OVG - ausgeführt.Wie der Senat in seinem Beschluss vom 6. November 2013 - 7 B 11086/13.OVG - ausgeführt hat, ist ein Geländer etwas anderes als eine Leitplanke, sodass auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Leitplanke nicht unter das Tatbestandsmerkmal Absperrgeländer subsumiert werden kann.
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 1404/91
Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde über beabsichtigte …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Dies bedeutet jedoch, dass eine von betroffenen Dritten angreifbare Regelung erst dann gegeben ist, wenn Verkehrszeichen bzw. Verkehrseinrichtungen im Straßenraum aufgestellt worden sind (vgl. hierzu VGH BW, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 5 S 1404/91 -, juris).
- BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66
Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Der Kläger macht daher die Verletzung eines eigenen und nicht etwa die Verletzung eines fremden Rechts geltend und macht sich auch nicht zum Sachwalter der Allgemeinheit (vgl hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1967 - VII C 18.66 -, Rn. 16). - BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07
Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Damit wird das den Behörden zu diesem Zweck zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium im Hinblick auf die Form der Regelung und die Art der Bekanntgabe beschränkt (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 18/07-, juris, Rn. 21). - BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12
Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Nach dieser Vorschrift, die auf die Leistungsklage entsprechende Anwendung findet (stRspr des BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 -, juris, Rn. 15), ist die Klage nur dann zulässig, wenn der Kläger geltend macht, in seinen Rechten verletzt zu sein. - BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Eine "Regelung" ist dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, das heißt, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - 7 C 83.84 -, juris). - BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Zwar sind verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Allgemeinverfügungen und daher den Dauerverwaltungsakten zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, juris, Rn. 16). - BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Hierbei handelt es sich - ungeachtet seiner Herleitung aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und/oder den Grundrechten - um einen bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelten materiell-rechtlichen Anspruch (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81/82 -, juris, Rn. 26). - BVerwG, 12.11.1982 - 4 C 67.80
Landbeschaffung - Bezeichnung eines militärischen Vorhabens - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13
Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es ihrem Wesen und ihrem Zweck entspricht, alsbald rechtlich verfestigt zu werden (BVerwG, Urteil vom 12. November 1982 - 4 C 67.80, 4 C 68.80 -, juris, Rn. 13).
- VGH Bayern, 04.09.2019 - 11 ZB 19.1685
Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage
Eine Absperrschranke dient nach der Überschrift des Abschnitts 1 der Anlage 4 zur StVO der Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen, wohingegen eine Leitplanke, auch Schutzplanke genannt, keine Sperreinrichtung (…König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 43 StVO Rn. 17), sondern eine Schutzeinrichtung gegen das Abkommen von der Straße ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.2.2014 - 7 A 11038/13 - NVwZ-RR 2014, 582 = juris Rn. 33).Leitplanken, die keine Verkehrszeichen sind, sind in der Anlage 4 zur StVO nicht zu finden (…vgl. Kettler in MünchKomm zum StVR, 1. Aufl. 2016 § 43 StVO Rn. 2, 6; OVG RhPf, U.v. 26.2.2014 - 7 A 11038/13 - NVwZ-RR 2014, 582 = juris Rn. 31 ff. zu einer nicht markierten Leitplanke; HessVGH, B.v. 4.1.1978 - II TH 1/78 - beck-online nur Ls.).
Dadurch ist ein Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.2.2014 - 7 A 11038/13 - NVwZ-RR 2014, 582 = juris Rn. 36).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 B 2.14
Anspruch des Nachbarn auf Aufhebung der Bescheinigung des des …
Jedoch reicht es für die Klagebefugnis aus, wenn eine Verletzung von Rechten des Klägers nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 -, juris Rn. 11 m.w.N. für die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 A 11038/13 -, juris Rn. 35 m.w.N. für die allgemeine Leistungsklage). - VG München, 19.07.2017 - M 23 K 16.2671
Beseitigung einer Straßensperre
Die Anbringung einer Leitplanke kann ausschließlich der Sicherung der Straßenführung dienen; sie enthält keine Sperrwirkung mit Regelcharakter (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 26.2.2014 - 7 A 11038/13 - juris Rn. 33, 39; Hentschel/König/Dauer;… Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 43 StVO Rn. 17).
- VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 379/14
Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch und öffentlich-rechtlicher …
Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz - GG - oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird (vgl. Bumke, JuS 2005, 22), kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 A 11038/13.OVG -, NVwZ-RR 2014, 582). - VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17
Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des …
Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz - GG - oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - hergeleitet wird (vgl. Bumke, JuS 2005, 22), kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 A 11038/13.OVG -, NVwZ-RR 2014, 582). - VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16
Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der …
Zwar handelt es sich bei der verkehrsbehördlichen Anordnung der Beklagten vom 9. Februar 2015 im Verhältnis zum Kläger und zu den sonstigen Verkehrsteilnehmern nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG - i.V.m. § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - (vgl. ausführlich dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 A 11038/13 -, NVwZ-RR 2014, 582). - VG Mainz, 24.02.2021 - 3 K 191/20
Ablauf von Niederschlagswasser auf Privatgrundstück
Dies ist bereits dann anzunehmen, wenn eine Verletzung eigener subjektiver Rechte des Klägers nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 A 11038/13 -, NVwZ-RR 2014, 582 = juris Rn. 35). - VGH Bayern, 01.03.2021 - 11 CE 21.335
Teilung einer Ortsstraße aus fiskalischen Gründen
Ob sich die Antragsbefugnis darüber hinaus auf weitere Rechtspositionen der Antragsteller, etwa auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), stützen lässt (vgl. insoweit OVG RhPf, U.v. 26.2.2014 - 7 A 11038/13 - NVwZ-RR 2014, 582 Rn. 35 f.), kann dahinstehen. - VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384
Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers …
Sie sind auch keine Absperrgeländer im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 3 StVO, denn Geländer haben die Funktion, vor Abstürzen zu bewahren und Personen in bestimmte Richtungen zu lenken (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 26.2.2014 - 7 A 11038/13 - juris Rn. 34). - VG Mainz, 22.04.2015 - 3 K 367/14
Anlieger; Flurbereinigungsbetroffener; Schaffung eines bestimmten Ausbauzustandes …
Für den Betroffenen muss dadurch ein rechtswidriger Zustand entstanden sein, der noch andauert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24/91 -, BVerwGE 94, 100 = juris Rn. 24 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 A 11038/14.OVG -, NVwZ-RR 2014, 582 = juris Rn. 35), und den er zu dulden nicht verpflichtet ist. - VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung
- VG Trier, 04.12.2019 - 9 K 2939/19
Kein Folgenbeseitigungsanspruch für Anlieger des Schantelbachs in Leiwen
- VG Berlin, 18.06.2015 - 29 K 118.13
Gegenstände des Vereinsvermögens; Kostenauferlegung bei Nötigung zur …
- VG Berlin, 01.09.2015 - 29 K 237.13
Herausgabe eines im Rahmen eines Vereinsverbots mitgenommenen Motorrades
- VG Trier, 20.05.2020 - 9 K 382/20
Verjährung des öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruchs; mehrfach …
- VG Trier, 21.03.2022 - 9 K 3552/21
Anspruch auf Beseitigung von Schäden an einer baulichen Anlage auf Grundlage des …
- VG Trier, 04.12.2019 - 9 K 3337/19
Kein Folgenbeseitigungsanspruch für Anlieger eines Baches
- VG Trier, 04.12.2019 - 9 K 3336/19
Kein Folgenbeseitigungsanspruch für Anlieger eines Baches