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   BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87   

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BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87 (https://dejure.org/1988,2586)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1988 - 7 B 185.87 (https://dejure.org/1988,2586)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1988 - 7 B 185.87 (https://dejure.org/1988,2586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit - Erledigung - Mündliche Verhandlung - Festhalten am Klageantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 47
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht sei von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - (BVerwGE 20, 146), vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - (BVerwGE 34, 159) und vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - (BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76]) abgewichen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Januar 1965 (a.a.O. S. 149 ff.) und in seinem Beschluß vom 30. Oktober 1969 (a.a.O. S. 160 f.) ausgesprochen, daß dann, wenn der Kläger nach Klageerhebung unter Widerspruch des Beklagten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, durch Urteil darüber zu entscheiden sei, ob der Rechtsstreit erledigt ist.

    Es handelt sich um eine kraft Gesetzes zulässige besondere Form der Klageänderung, die es dem Kläger ermöglicht, der sonst zu erwartenden Abweisung der Klage zu entgehen (vgl. BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; 31, 318 ; 34, 159 ).

    Der Beklagte kann auch einer erst im weiteren Verlauf der mündlichen Verhandlung abgegebenen Erledigungserklärung des Klägers zustimmen oder, falls er sie für unzutreffend hält, widersprechen; darüber hinaus kann er, wie bei jeder anderen Erledigungserklärung des Klägers, die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des für erledigt erklärten Klageanspruchs erreichen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat (BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; 31, 318 ; Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht sei von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - (BVerwGE 20, 146), vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - (BVerwGE 34, 159) und vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - (BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76]) abgewichen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Januar 1965 (a.a.O. S. 149 ff.) und in seinem Beschluß vom 30. Oktober 1969 (a.a.O. S. 160 f.) ausgesprochen, daß dann, wenn der Kläger nach Klageerhebung unter Widerspruch des Beklagten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, durch Urteil darüber zu entscheiden sei, ob der Rechtsstreit erledigt ist.

    Es handelt sich um eine kraft Gesetzes zulässige besondere Form der Klageänderung, die es dem Kläger ermöglicht, der sonst zu erwartenden Abweisung der Klage zu entgehen (vgl. BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; 31, 318 ; 34, 159 ).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht sei von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - (BVerwGE 20, 146), vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - (BVerwGE 34, 159) und vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - (BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76]) abgewichen.

    Der beschließende Senat ist dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 7. Juni 1978 (a.a.O. S. 54 ff.), gefolgt.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87
    Es handelt sich um eine kraft Gesetzes zulässige besondere Form der Klageänderung, die es dem Kläger ermöglicht, der sonst zu erwartenden Abweisung der Klage zu entgehen (vgl. BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; 31, 318 ; 34, 159 ).

    Der Beklagte kann auch einer erst im weiteren Verlauf der mündlichen Verhandlung abgegebenen Erledigungserklärung des Klägers zustimmen oder, falls er sie für unzutreffend hält, widersprechen; darüber hinaus kann er, wie bei jeder anderen Erledigungserklärung des Klägers, die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des für erledigt erklärten Klageanspruchs erreichen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat (BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; 31, 318 ; Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87
    Der Beklagte kann auch einer erst im weiteren Verlauf der mündlichen Verhandlung abgegebenen Erledigungserklärung des Klägers zustimmen oder, falls er sie für unzutreffend hält, widersprechen; darüber hinaus kann er, wie bei jeder anderen Erledigungserklärung des Klägers, die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des für erledigt erklärten Klageanspruchs erreichen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat (BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; 31, 318 ; Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69).
  • VGH Bayern, 03.06.1987 - 4 B 86.00700
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1988 - 7 B 185.87
    Das Berufungsgericht hat durch Urteil die Erledigung des Rechtsstreits festgestellt und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen (Urteil vom 3. Juni 1987, BayVBl. 1988, 48).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    Hierin liegt keine Klageänderung im Rechtssinne (§ 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG; vgl Hauck, SGb 2004, 407, 412; zur VwGO vgl BVerwG Beschluss vom 30.10.1969 - VIII C 219.67 - BVerwGE 34, 159, 160 f; BVerwG Beschluss vom 29.9.1988 - 7 B 185.87 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 79 = Juris RdNr 7 - "kraft Gesetzes zulässige besondere Form der Klageänderung"; BVerwG Urteil vom 25.4.1989 - 9 C 61.88 - BVerwGE 82, 41, 42 - "Klageänderung eigener Art" und hierzu BSG SozR Nr. 193 zu § 162 SGG) .

    Für den Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zur Erledigungserklärung gibt es grundsätzlich keine zeitliche Grenze (vgl BVerwG Beschluss vom 29.9.1988 - 7 B 185.87 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 79 S 3 = Juris RdNr 7; BVerwG Beschluss vom 29.7.2003 - 1 B 291.02 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 121 = Juris RdNr 8) .

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Das Prozeßrecht setzt ihm dafür keine zeitliche Grenze (im Anschluß an denBeschluß vom 29. September 1988 - BVerwG 7 B 185.87 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 79 S. 3).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereitsim Beschluß vom 29. September 1988 (BVerwG 7 B 185.87 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 79 S. 3 ) entschieden, daß es keine zeitliche Grenze für den Übergang zur Erledigungserklärung gibt.

  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15

    Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von

    Die objektive Feststellbarkeit ist erst dann zu verneinen, wenn in Wirklichkeit nur das subjektive Motiv des Klägers für die Weiterverfolgung seines Klagebegehrens entfallen ist (Flucht in die Erledigung bzw. verschleierte Klagerücknahme - vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 29.09.1988 - 7 B 185.87 -, Rn. 5, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Die Antragsteller sind hierbei ersichtlich davon ausgegangen, dass, wenn die Behörden ihre Entschlüsselungsbemühungen tatsächlich eingestellt und die Daten gelöscht haben, dieser Umstand zu einer Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits geführt hat, weil damit gegebenenfalls das Klagebegehren gegenstandslos geworden ist (vgl. a.a.O., S. 2: "dem Begehren der Kläger [vollständig] entsprochen"; s. näher zum Begriff der "Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits" BVerwG, Beschl. v. 29.09.1989 - 7 B 186/87 - NVwZ 1989, 47, und zur Abgrenzung zum Begriff der "Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache" im Sinne von § 162 Abs. 2 VwGO NdsOVG, Beschl. v. 05.05.2021 - 2 ME 75/21 - NdsVBl 2021, 313, sowie erneut SächsOVG, Beschl. v. 24.06.2020, a.a.O., m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2023 - 2 D 135/22

    Zulässiger Normenkontrollantrag?

    Die für das Klageverfahren allgemein anerkannte Möglichkeit eines Klägers, die Erledigung der Hauptsache zwecks Vermeidung der Kostenlast feststellen zu lassen, wenn sich der Beklagte der Erledigungserklärung widersetzt, vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 29. September 1988 - 7 B 185/87 -, NVwZ 1989, 47; Clausing, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. EL (Stand: März 2023), § 161 VwGO Rn. 28; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 117, jeweils m.w.N., gilt auch für das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO.
  • BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 291.02

    Einseitige Erledigungserklärung des Klägers; besonderes

    Es erlaubt dem Kläger vielmehr, in jedem Stadium des Verfahrens eine Erledigungserklärung abzugeben, um dadurch der Abweisung seiner Klage zu entgehen (Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 40.91 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 100; Beschluss vom 29. September 1988 - BVerwG 7 B 185.87 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 79).
  • OVG Sachsen, 24.06.2020 - 3 B 196/20

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Erledigung der Hauptsache;

    Davon zu unterscheiden ist die Erledigung der Hauptsache (des Rechtsstreits), nämlich wenn ein nach Klageerhebung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzieht, das Klagebegehren rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos geworden ist, weil das Rechtsschutzziel entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Beschl. v. 29. September 1989 - 7 B 185.87 -, juris).
  • BVerwG, 24.10.1997 - 4 NB 35.96

    Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - Grundsatzfrage - Klärung der Frage in

    Richtig ist zwar, daß von einer Erledigung keine Rede sein kann, wenn sich die Bedeutung eines außerprozessualen Ereignisses darin erschöpft, daß das subjektive Motiv für die Weiterverfolgung des Rechtsschutzbegehrens entfällt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. September 1988 - BVerwG 7 B 185.87 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 79; BFH, Beschluß vom 18. März 1994 - III B 543/90 - BFHE 173, 506 [BFH 18.03.1994 - III B 543/90]).
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 3 CE 18.2248

    Einseitige Erledigungserklärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Zwar wird grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen in einem Klageverfahren in analoger Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dem Beklagten zugebilligt, durch die Aufrechterhaltung seines Klagabweisungsantrags eine Sachentscheidung gegen den Willen des Klägers zu erzwingen (BVerwG, U.v. 3.6.1988 - 8 C 66/86 - BayVBl 1988, 602 - juris Rn. 6; B.v. 29.9.1988 - 7 B 185.87 - BayVBl 1989, 217 - juris Rn. 7 und U.v. 31.10.1990 - 4 C 7/88 - DVBl 1991, 214 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 NB 45.93

    Rechtsmittel

    Einen höchstrichterlichen Rechtssatz des Inhalts, daß ein nach Verkündung der Normenkontrollentscheidung gestellter Erledigungsfeststellungsantrag es dem Normenkontrollgericht verwehrt, den Normenkontrollantrag aus prozessualen Gründen abzulehnen, hat er indes weder dem Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 40.91 - (NVwZ 1993, 979) noch dem Beschluß vom 29. September 1988 - BVerwG 7 B 185.87 -(Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 79) zu entnehmen vermocht.

    Im Verfahren BVerwG 7 B 185.87 wurde der Rechtsstreit vom Kläger in der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof für erledigt erklärt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20

    Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 1 MB 27/15

    Zulässigkeit des Vortrages neuer Tatsachen bei verändertem Streitgegenstand im

  • VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 1618/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 1 B 803/21

    Einseitige Erledigungserklärung unter Widerspruch des Antragsgegners

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 30/99

    Erledigung eines Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Änderung eines Rubrums;

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