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   VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3)   

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VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3) (https://dejure.org/2008,5188)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.01.2008 - 7 G 4107/07 (3) (https://dejure.org/2008,5188)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 7 G 4107/07 (3) (https://dejure.org/2008,5188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegene Zweifel am Glücksspiel-Monopol

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegene Zweifel am Glücksspiel-Monopol

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Die Kammer sieht auch nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand derzeit noch keinen Anlass anzunehmen, dass die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) vorgegebenen Beschränkungsmaßnahmen, um die Spielsucht einzudämmen, von Seiten der öffentlichen Lotterieveranstalter nicht in der gebotenen Weise ergriffen worden sind (anders für das Saarland jedoch OVG Saarlouis, u.a. Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718).

    "Das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, ggf. für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.".

    Die genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs sowie des OVG Schleswig und des OVG Saarlouis und auch die Anfrage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 4.4.2006 wie auch ihre Stellungnahme zum Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen lassen - auch unter Berücksichtigung der Mitteilung der Bundesregierung an die EG-Kommission vom 12.6.2006 - erhebliche und durchgreifende Zweifel bestehen, ob das deutsche Sportwettenmonopol auch in seiner derzeitigen konkreten Ausgestaltung nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) mit Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren ist.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Allerdings ist eines der Argumente des OVG Saarlouis, dass die bislang im Saarland ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht der vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg  geforderten kohärenten und systematischen Begrenzung von Wetttätigkeiten, um ein nationales Sportwettenmonopol vor dem Gemeinschaftsrecht zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 6.11.2003 - C-243/01, NJW 2004, 139 - Gambelli), nicht ausreichten.

    Der Europäische Gerichtshof  (EuGH)  hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 -  unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).

    Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 6.11.2003 in der Rechtssache Gambelli (Rs. C-243/01, NJW 2004,  139, Rdnr. 65) ausgeführt, dass aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gebotene Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht über das hinausgehen dürfen, was zum Erreichen des legitimen Ziels erforderlich ist.

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Der Europäische Gerichtshof  (EuGH)  hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 -  unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).

    Dieser Wert ist mit Rücksicht auf den vorläufigen Charakter des Eilverfahrens auf die Hälfte zu vermindern (HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6.3.2007 in der Rechtssache Placanica (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 m.w.Nachw.) erneut ausgeführt, ein Ausschluss einer bestimmten Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern von den Ausschreibungen für die Zuteilung bestehender Konzessionen (hier zur Teilnahme am Wettmarkt) erfordere, dass das innerstaatliche Recht auch für Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Staaten nicht diskriminierende Verfahrensvorschriften vorzusehen habe, die zum einen den Schutz der den Wirtschaftsteilnehmern aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten (Äquivalenzgrundsatz) und zum anderen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz).

    Denkbar und mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren wäre auch die Vergabe einer beschränkten, allerdings angemessenen Zahl von Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von EU-Sportwetten (vgl. EuGH, Urteil vom 6.3.2007, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 - Placanica).

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Die Kammer sieht auch nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand derzeit noch keinen Anlass anzunehmen, dass die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) vorgegebenen Beschränkungsmaßnahmen, um die Spielsucht einzudämmen, von Seiten der öffentlichen Lotterieveranstalter nicht in der gebotenen Weise ergriffen worden sind (anders für das Saarland jedoch OVG Saarlouis, u.a. Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718).

    Das OVG Saarlouis ist in mehreren den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens bekannten  Eilbeschlüssen vom 4.4.2007 (u.a. 3 W 18/06 NVwZ 2007, 718) zu dem Ergebnis gelangt, es spreche zumindest viel dafür, dass das ordnungsbehördliche Einschreiten gegen Vermittler von Sportwetten der durch Art. 49 EG gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit zuwiderläuft (Bl. 4 der Beschlussabschrift).

  • BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06

    Einstellung des Verfahrens (fehlendes öffentliches Interesse an der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Ferner hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Zustimmung des Generalbundesanwalts mit Beschluss vom 29.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 55/06 ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 284 StGB gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt, da ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung nicht bestehe (juris).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Der Europäische Gerichtshof  (EuGH)  hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 -  unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Der Europäische Gerichtshof  (EuGH)  hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 -  unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    In seinem im Verfahren 6 B 89/06 ergangenen Beschluss vom 29.11.2006 (juris), mit dem es die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.7.2006 (22 BV 05.457) wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen hat, führt es aus:.
  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07
    Im Übrigen weist das OVG Saarlouis in seinen Beschlüssen vom 4.4.2007 zutreffend darauf hin, dass die Aufrechterhaltung eines nationalen staatlichen Glücksspielmonopols nur dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen ist, wenn für den gesamten Glückspielssektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt wird (so auch VG Gießen, Vorlagebeschluss vom 7.5.2007 - 10 E 13/07).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2007 - 3 MB 38/06

    Vollstreckungsschutz bei Sportwettenuntersagung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Ist - wie in Nordrhein-Westfalen - das bestehende staatliche Wettmonopol nach der ab dem 1.1.2008 geltenden Rechtslage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit an den Vorgaben ausgerichtet worden, die das BVerfG und der EuGH aufgestellt haben, darf die Veranstaltung privater Sportwetten und damit auch die diese betreffende Werbung ungeachtet der von anderen Gerichten weiterhin geäußerten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 30.1.2008 - 12 A 102/06 - VG Stuttgart, Beschluss vom 7.1.2008 - 4 K 6081/07-, VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.1.2008 - 7 G 4107/07 -, unterbunden werden.
  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

    Damit kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden (a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vorn 9. Januar 2008 7 G 4107/07 ; VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 10 K 4239/06 , zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 4 K 456/08 , zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe auch ergänzend Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe auch ergänzend Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe auch ergänzend Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe jedoch auch Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).
  • VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07

    Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit

    Das Sportwettenmonopol des Landes ist zudem auch deshalb europarechtswidrig, weil es eine unverhältnismäßige, nämlich zur Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags nicht erforderliche Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt (ebenso VG Arnsberg, Beschl. v.l 05.03.2008 -1 L 12/08 -, juris und VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.01.2008 - 7 G 4107/07(3) ).
  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
    Damit kann nach Ablauf der Übergangsfrist nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden (a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 - zitiert nach juris).
  • VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2052/06

    Sportwetten-Monopol des Landes ist europarechtswidrig

    Das Sportwettenmonopol des Landes ist zudem auch deshalb europarechtswidrig, weil es eine unverhältnismäßige, nämlich zur Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags nicht erforderliche Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt (ebenso VG Arnsberg, Beschl. v.l 05.03.2008 - 1 L 12/08 -, juris und VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 09.01.2008 - 7 G 4107/07(3)).
  • VG Arnsberg, 13.03.2008 - 1 L 29/08
    vgl. VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07(3) -.
  • VG Minden, 02.04.2008 - 3 K 897/05
  • VG Minden, 19.10.2009 - 3 L 563/09

    Diskriminierung von Sportwettenanbietern

  • VG Arnsberg, 05.03.2008 - 1 L 12/08

    NRW-Sportwettenmonopol auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig

  • VG Minden, 28.02.2008 - 3 L 14/08
  • VG Minden, 17.03.2010 - 3 L 63/10

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung im Eilrechtsschutzverfahren gegen eine

  • VG Arnsberg, 10.03.2010 - 1 L 37/10

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsanordnung gegen die Veranstaltung, Durchführung

  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09

    Untersagung von Sportwetten

  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2657/09

    Untersagung von Sportwetten

  • VG Arnsberg, 07.10.2009 - 1 L 243/09

    Werbeverbot für Glücksspiele zum Schutz der Jugend und Schutz vor Suchtgefahren;

  • VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08
  • VG Düsseldorf, 25.06.2008 - 3 L 354/08
  • VG Düsseldorf, 03.07.2008 - 3 L 2207/07
  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
  • VG Wiesbaden, 29.07.2008 - 5 L 475/08

    Keine offensichtliche Rechtswidrigkeit einer auf dem Glücksspielstaatsvertrag

  • VG Wiesbaden, 08.10.2008 - 5 L 935/08

    Sportwetten

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