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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16   

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https://dejure.org/2017,9117
OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16 (https://dejure.org/2017,9117)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2017 - 7 U 115/16 (https://dejure.org/2017,9117)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2017 - 7 U 115/16 (https://dejure.org/2017,9117)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Abtretungsausschluss mit Zustimmungsvorbehalt in den Verkaufsbedingungen eines Gebrauchtfahrzeughändlers

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 399 Halbs 2 BGB, § 434 BGB
    Gebrauchtwagenkauf: Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Abgeschwächtes Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Eine solche Klausel ist nur dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (BGH, Urteile vom 13. Juli 2006 - VII ZR 51/05, juris Rn. 14; vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 9 jeweils m.w.N.; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeifer, AGB-Recht, 6. Aufl., Klauseln Rn. A 28, A 40; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Abtretungsausschluss Rn. 1a; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 399 Rn. 10; Erman/Roloff, BGB, 14. Aufl., § 307 Rn. 12; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 399 Rn. 1).

    Für das Abwägen der einander gegenüberstehenden Interessen sind ein generalisierender, überindividueller Prüfungsmaßstab und eine typisierende Betrachtungsweise zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 10).

    Wie die aus § 399 Halbs. 2 BGB sprechende gesetzliche Wertung erkennen lässt, genügt in der Regel sein berechtigtes Interesse an der Klarheit und Übersichtlichkeit der Vertragsabwicklung (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 9; Dammann, aaO, Rn. A 28; Grüneberg, aaO; Westermann, aaO; gegen seine solche "Regelwertung" Staudinger/Coester [2013], BGB, § 307 Rn. 353; ähnlich Graf v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke [Oktober 2013] - Abtretungsausschluss Rn. 9; kritisch auch Schmidt, aaO, Abtretungsausschluss Rn. 4; MüKo.BGB/Roth/Kieninger, 7. Aufl., § 399 Rn. 39).

    Das Interesse des Verkäufers an der übersichtlichen Vertragsabwicklung wirkt sich in erster Linie bei der Erfüllung der Hauptleistungspflichten aus, es ist aber auch bei Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen nicht völlig ohne Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 11 ff; gegen ein Abtretungsverbot für Gewährleistungsansprüche auch Staudinger/Michael Coester [2013], BGB, § 307 Rn. 363 a.E.).

    Anders als bei häufig für Familien oder größere Gruppen gebuchten Reiseleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 18 f) und möglicherweise beim Fernabsatz von Elektro- und Elektronikgeräten über das Internet (OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2014 - I-4 U 99/14, juris Rn. 34), entsteht beim Handel mit gebrauchten Fahrzeugen daher typischerweise nicht das Bedürfnis, die Ansprüche an den wirtschaftlich Berechtigten abzutreten.

    Die in der forensischen Praxis nicht selten die Zession motivierende Absicht, dem Käufer hierdurch in einem Rechtsstreit die (formale) Position eines Zeugen zu verschaffen, vermag ein berechtigtes Käuferinteresse an der Abtretung ebenfalls nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 14).

    Eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. April 2012 (X ZR 76/11) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. September 2014 (I-4 U 99/14) liegt nicht vor, denn diese sind nicht zum Gebrauchtfahrzeughandel, sondern zu Reisedienstleistungen beziehungsweise zum Fernabsatz von Elektro- und Elektronikgeräten über das Internet ergangen.

  • OLG Hamm, 25.09.2014 - 4 U 99/14

    Formularmäßiger Ausschluss der Abtretung von Mängelansprüchen in den AGB eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Anders als möglicherweise beim standardisierten und weitgehend unpersönlichen Fernabsatz von Waren über das Internet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2014 - I-4 U 99/14, juris Rn. 34) hat der Gebrauchtfahrzeughändler daher ein berechtigtes Interesse daran, den Vertrag gegenüber dem von ihm ausgewählten Vertragspartner zu erfüllen und nicht gegenüber einem beliebigen Dritten.

    Anders als bei häufig für Familien oder größere Gruppen gebuchten Reiseleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 18 f) und möglicherweise beim Fernabsatz von Elektro- und Elektronikgeräten über das Internet (OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2014 - I-4 U 99/14, juris Rn. 34), entsteht beim Handel mit gebrauchten Fahrzeugen daher typischerweise nicht das Bedürfnis, die Ansprüche an den wirtschaftlich Berechtigten abzutreten.

    Eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. April 2012 (X ZR 76/11) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. September 2014 (I-4 U 99/14) liegt nicht vor, denn diese sind nicht zum Gebrauchtfahrzeughandel, sondern zu Reisedienstleistungen beziehungsweise zum Fernabsatz von Elektro- und Elektronikgeräten über das Internet ergangen.

  • LG Bautzen, 09.03.2012 - 2 O 291/11

    Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Dies gilt gerade auch im Gewährleistungsfall (ebenso LG Bautzen, Urteil vom 9. März 2012 - 2 O 291/11, juris Rn. 39).

    Obwohl sie Gegenstand aktueller wie früherer Empfehlungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) für Gebrauchtfahrzeug-Verkaufsbedingungen ist, hat sie die Rechtsprechung - soweit dargetan und ersichtlich - abgesehen von einer vereinzelt gebliebenen veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Bautzen (Urteil vom 9. März 2012 - 2 O 291/11, juris) bisher nicht beschäftigt.

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Dabei steht es zur Wahl des Käufers, ob er die Beseitigung des Mangels durch Reparatur oder die - auch bei Gebrauchtfahrzeugen nicht von vornherein ausgeschlossene (BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, juris Rn. 18 f) - Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs verlangt.
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Erweist sich das gebrauchte Fahrzeug als mangelhaft, steht dem Käufer in erster Linie der Nacherfüllungsanspruch aus § 439 Abs. 1 BGB zu, bei dem es sich um eine Modifikation des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs aus § 433 Abs. 1 BGB handelt (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, juris Rn. 24).
  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Eine solche Klausel ist nur dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (BGH, Urteile vom 13. Juli 2006 - VII ZR 51/05, juris Rn. 14; vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 9 jeweils m.w.N.; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeifer, AGB-Recht, 6. Aufl., Klauseln Rn. A 28, A 40; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Abtretungsausschluss Rn. 1a; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 399 Rn. 10; Erman/Roloff, BGB, 14. Aufl., § 307 Rn. 12; Erman/Westermann, BGB, 14. Aufl., § 399 Rn. 1).
  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99

    Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Denn in diesem Fall hat der Vertragspartner des Verwenders einen Anspruch auf die Zustimmung, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Verbot nicht mehr besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der Abtretbarkeit der Forderung nunmehr überwiegen (BGH, Urteil vom 25. November 1999 - VII ZR 22/99, juris Rn. 18; Graf von Westphalen, aaO, Abtretungsausschluss Rn. 11 f; Staudinger/Michael Coester [2013], BGB, § 307 Rn. 357).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 273/79

    Kauf eines PKWs - Übertragung der Verpflichtungen eines Käufers aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Insoweit gelten die zum Neuwagengeschäft angestellten Erwägungen (BGH, Urteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 273/79, juris Rn. 26) für den Gebrauchtfahrzeughandel erst Recht.
  • BGH, 29.01.2015 - III ZR 41/14

    Schadensersatzansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass der Klageantrag zu 2, mit dem die Feststellung des Annahmeverzugs beantragt wird, wegen der wirtschaftlichen Identität mit dem auf Rückgewähr des Kaufpreises gerichteten Klageantrag zu 1 den Streitwert nicht erhöht (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - III ZR 41/14, juris Rn. 5; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2016 - I-6 W 99/15, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 10 W 53/15, juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 6 W 99/15

    Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
    Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass der Klageantrag zu 2, mit dem die Feststellung des Annahmeverzugs beantragt wird, wegen der wirtschaftlichen Identität mit dem auf Rückgewähr des Kaufpreises gerichteten Klageantrag zu 1 den Streitwert nicht erhöht (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - III ZR 41/14, juris Rn. 5; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2016 - I-6 W 99/15, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 10 W 53/15, juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15

    Streitwertbeschwerde durch kostenerstattungsberechtigte Partei

  • LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 241/20

    Unwirksamkeit einer Klausel über Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Abtretungsausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB jedoch unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (st Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 17. April 2012 - X ZR 76/11, nach juris Rn. 9, m.w.N.; Urt. v. 7. November 1994 - VIII ZR 153/93, nach juris Rn. 16, mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. März 2017 - 7 U 115/16, nach juris Rn. 6, mwN; vgl. auch Hinweis in: BT-Drs.
  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18

    Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information

    Wegen § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist gegen Berufungsurteile sowie Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel unzweifelhaft nicht gegeben, soweit die Revision nicht zugelassen wurde und die Gesamtbeschwer des Schuldners die Grenze von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht übersteigt (BGH NZM 2019, 141 Rn. 7; BeckRS 2017, 104305 Rn. 11; KG BeckRS 2019, 19153 Rn. 38; OLG Celle BeckRS 2020, 3516 Rn. 71; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 23267 Rn. 18; OLG Hamm BeckRS 2020, 4951 Rn. 4; OLG Karlsruhe BeckRS 2017, 105373 Rn. 14; OLG München BeckRS 2020, 17166 Rn. 7; OLG Oldenburg BeckRS 2018, 19506 Rn. 17; OLG Saarbrücken BeckRS 2020, 19757 Rn. 84; BeckOK ZPO/Ulrici, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 713 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung;

    Zwar ist die Vereinbarung eines Abtretungsverbots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Verbrauchern grundsätzlich zulässig (BGH, Urteile vom 13. Juli 2006 - VII ZR 51/05, juris Rn. 14; vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 9 jeweils m.w.N; BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 10 in diesem Sinne für die gegenständliche Klausel OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. März 2017 - 7 U 115/16 -, Rn. 6, juris).
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   OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 7 U 115/16   

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OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 7 U 115/16 (https://dejure.org/2017,25120)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.2017 - 7 U 115/16 (https://dejure.org/2017,25120)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 7 U 115/16 (https://dejure.org/2017,25120)
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