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   OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07   

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https://dejure.org/2007,12634
OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07 (https://dejure.org/2007,12634)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2007 - 7 U 1707/07 (https://dejure.org/2007,12634)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 7 U 1707/07 (https://dejure.org/2007,12634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung über die Abtretung einer Darlehensforderung als Vertragsübernahme; Voraussetzungen der Umdeutung einer fehlgeschlagenen Vertragsübernahme in eine Forderungsabtretung; Abtretungsverbot aus dem Bankgeheimnis und aus datenschutzrechtlichen Regelungen; Richtiger ...

  • Judicialis

    BGB § 313 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 401; ; BGB § 404

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 3 Satz 2; BGB § 401; BGB § 404
    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank - Kündigung einer Rangrücktrittsvereinbarung durch den Zessionar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank - Kündigung einer Rangrücktrittsvereinbarung durch den Zessionar

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG München I - 6 O 10090/06
  • OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1151
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
    Der Senat teilt mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und juristischem Schrifttum die Auffassung des Landgerichts, dass sich weder aus dem Bankgeheimnis noch aus datenschutzrechtlichen Regelungen ein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2007, Az. XI ZR 195/05; OLG Köln NJW-RR 2006, 263; Bütter/Aigner, EWiR 2005, 161; Rögner, NJW 2004, 3230).
  • BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01

    Kündigung eines Darlehensvertrages mit mehreren Darlehensnehmern

    Auszug aus OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
    Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn es sich - wie z. B. bei mehreren als Gesamtschuldner haftenden Darlehensnehmern - um ein einheitliches Vertragsverhältnis handelt, das nicht gleichzeitig gegenüber einer Vertragspartei durchgeführt und gegenüber einer anderen Vertragspartei beendet werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 2866).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
    Selbst wenn jedoch - wie die Klägerin meint - die Übertragung eines gesamten Vertragsverhältnisses gewollt gewesen und diese Vertragsübernahme an dem Fehlen der Zustimmung aller Beteiligten gescheitert wäre, hätte nach dem Willen der Vertragsparteien die Beklagte durch die Abtretung jedenfalls insoweit in die Rechtstellung der Zedentin eintreten sollen, als dies ohne Zustimmung der Klägerin möglich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1996, 3147/3148).
  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

    Auszug aus OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
    Der Senat teilt mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und juristischem Schrifttum die Auffassung des Landgerichts, dass sich weder aus dem Bankgeheimnis noch aus datenschutzrechtlichen Regelungen ein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2007, Az. XI ZR 195/05; OLG Köln NJW-RR 2006, 263; Bütter/Aigner, EWiR 2005, 161; Rögner, NJW 2004, 3230).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
    Die Umdeutung einer fehlgeschlagenen Vertragsübernahme in eine Forderungsabtretung nach § 140 BGB setzt voraus, dass das unwirksame Geschäft den Erfordernissen des Ersatzgeschäfts, hier also der Forderungsabtretung, entspricht, der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch das Ersatzgeschäft im Wesentlichen erreicht wird (BGHZ 68, 204/206) und ausgehend von dem mutmaßlichen Willen der Parteien zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts anzunehmen ist, das Ersatzgeschäft werde bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein (BGH, a.a.O., Seite 223).
  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 3 O 496/03

    Abtretbarkeitsanspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens

    Auszug aus OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
    Der Senat teilt mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und juristischem Schrifttum die Auffassung des Landgerichts, dass sich weder aus dem Bankgeheimnis noch aus datenschutzrechtlichen Regelungen ein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2007, Az. XI ZR 195/05; OLG Köln NJW-RR 2006, 263; Bütter/Aigner, EWiR 2005, 161; Rögner, NJW 2004, 3230).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97

    Vertragsübernahme bei Übertragung des gesamten Auftragsbestandes durch Sequester

    Auszug aus OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insofern wesentlich von dem Sachverhalt, welcher der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1063) zugrunde lag.
  • OLG Köln, 15.08.2018 - 12 U 26/18

    Voraussetzungen des Eintritts eines Dritten in einen Darlehensvertrag anstelle

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass es sich bei der Vereinbarung des Eintritts in einen Darlehensvertrag anstelle des bisherigen Darlehensnehmers um ein Rechtsgeschäft handelt, zu dessen Wirksamkeit drei gleichzeitig wirksame und inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen müssen, nämlich des Darlehensgebers, des bisherigen Darlehensnehmers und des neuen Darlehensnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2012, V ZR 237/11, NJW 2012, 2354, zitiert nach juris, Rn. 7; Urteil vom 30.01.2013, XII ZR 38/12, NJW 2013, 1083, zitiert nach juris, Rn. 19; Grüneberg in: Palandt, Kommentar zum BGB, 77. Auflage, § 398 Rn. 42; zum Verhältnis von Vertragsübernahme und Abtretung und der Erforderlichkeit der Zustimmung aller Beteiligter: OLG München, Urteil vom 24.10.2007, 7 U 1707/07, zitiert nach juris, Rn. 37; Grüneberg a.a.O. Rn. 41; zur Schuldübernahme vgl. § 415 BGB und Grüneberg a.a.O., § 415 BGB, Rn. 1-3 m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 12.11.2015 - 10 O 133/15
    Die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken ist zulässig (BGH NJW 2007, 2106) und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Darlehensnehmer (OLG München, Urteil vom 24.10.2007-7 U 1707/07, BeckRS 2008, 02844=WM 2008, 1151).
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