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   OLG Schleswig, 10.11.2005 - 7 U 172/03   

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https://dejure.org/2005,13353
OLG Schleswig, 10.11.2005 - 7 U 172/03 (https://dejure.org/2005,13353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.11.2005 - 7 U 172/03 (https://dejure.org/2005,13353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. November 2005 - 7 U 172/03 (https://dejure.org/2005,13353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines vertragsstrafenbewehrten geschuldeten Unterlassens; Gewillkürte Prozesstandschaft bei mangelhafter Abtretung aufgrund Falschbezeichnung des Drittschuldners; Beweislast hinsichtlich der Zuwiderhandlung bei Unterlassungsverpflichtungen

  • Judicialis

    BGB § 339; ; BGB § 345; ; ZPO § 50

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339; BGB § 345; ZPO § 50
    Darlegungs- und Beweislast bei Zuwiderhandlung gegen vertragsstrafenbewehrtes Abwerbeverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17

    Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss

    Wie alle Verträge sind auch Abtretungsverträge auslegungsbedürftig und auslegungsfähig gem. §§ 133, 157 BGB (vgl. OLG Schleswig , Urt. v. 10.11.2005, 7 U 172/03, juris , Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 20 U 160/07

    Zur sekundären Darlegungslast des Schuldners bei Unterlassungsverpflichtungen

    Die Beweislast bei Unterlassungsverpflichtungen liegt gemäß § 345 letzter Halbsatz BGB beim Gläubiger, hier dem Kläger, der die Zuwiderhandlung zu beweisen hat (vgl. OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 6; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2002, 412).

    Dieser Grundsatz der Beweislastverteilung bedarf allerdings der Ergänzung, wenn es um interne Vorgänge im Bereich des Schuldners - hier der Beklagten - geht, in die der Gläubiger keinerlei Einblick hat (OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 6).

  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 107/16
    Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 100/16
    Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 103/16
    Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
  • LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 106/16
    Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
  • LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 26/09
    Nach den Grundsätzen der so genannten sekundären Darlegungslast ist es in solchen Fällen Aufgabe des Schuldners, die Umstände der als Zuwiderhandlung angegriffenen Handlung plausibel darzulegen (vgl. Schlewig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 10.11.2005, Az. 7 U 172/03 , Juris Rz. 14).
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