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   OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91   

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https://dejure.org/1992,2010
OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91 (https://dejure.org/1992,2010)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.1992 - 7 U 192/91 (https://dejure.org/1992,2010)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 1992 - 7 U 192/91 (https://dejure.org/1992,2010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Amtshaftung Aufpflasterung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 9a Abs. 1 S. 2; StVO §§ 41 Abs. 2, 42 Abs. 4a
    Amtshaftung Aufpflasterung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Träger der Straßenbaulast; Amtspflicht; Straßenoberfläche; Unfallverhütung; Geschwindigkeitsreduzierung; Beratungsstelle für Schadenverhütung; Empfehlungen; Linienomnibussen; Innerstädtischer Verkehr; Gewidmete Straße; Verkehrszeichens 112; Art; Ausmaß; Unebenheit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; STrWG NW § 9a Abs. 1 u. 2; StVO § 41 Abs. 2; StVO § 42 Abs. 4 a
    Über 10 cm hohe Aufpflasterungen sind regelmäßig amtspflichtwidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2237
  • NVwZ 1992, 918 (Ls.)
  • VersR 1992, 1262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß in geeigneter Weise diejenigen Gefahren ausräumen bzw. vor ihnen warnen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 108, 273 ff. = NJW 1989, 2808/9 = VersR 1989, 927).
  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen -

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91
    Davon, daß das Zeichen 112 keine ausreichende Warnung vor Bodenschwellen ist, ist augenscheinlich auch der Bundesgerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung NJW 1991, 2824 ausgegangen, da auch in dem dort zugrundeliegenden Fall ein solches Verkehrszeichen aufgestellt war und dann, wenn die Aufstellung dieses Zeichens als Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht angesehen worden wäre, das klageabweisende Berufungsurteil hätte Bestand haben müssen.
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91
    Die Benutzung der Straße durch Kraftomnibusse wird jedoch durch den Umfang der Widmung der Straße - er ist auch entscheidend für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH VersR 1989, 847/8 = LM § 839 (Fe) BGB Nr. 102) - nicht ausgeschlossen.
  • OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 10/91

    Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91
    Bei Anlegung von Aufpflasterungen in einem Bereich, in dem die Höchstgeschwindigkeit lediglich auf 30 km/h begrenzt ist, müssen diese grundsätzlich so ausgelegt sein, daß sie auch mit dieser Geschwindigkeit überfahren werden können (Senat Urteil vom 09.01.1992, 7 U 10/91; aus der Entscheidung LG Limburg NJW-RR 1986, 192 f. ergibt sich nichts Abweichendes, denn dort ging es nur um die Frage der Haftung für eine Bodenschwelle in einem verkehrsberuhigten Bereich).
  • LG Limburg, 04.12.1985 - 3 S 41/85
    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91
    Bei Anlegung von Aufpflasterungen in einem Bereich, in dem die Höchstgeschwindigkeit lediglich auf 30 km/h begrenzt ist, müssen diese grundsätzlich so ausgelegt sein, daß sie auch mit dieser Geschwindigkeit überfahren werden können (Senat Urteil vom 09.01.1992, 7 U 10/91; aus der Entscheidung LG Limburg NJW-RR 1986, 192 f. ergibt sich nichts Abweichendes, denn dort ging es nur um die Frage der Haftung für eine Bodenschwelle in einem verkehrsberuhigten Bereich).
  • OLG Schleswig, 27.03.2003 - 7 U 61/00

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Unfall mit Tierbeteiligung

    Dabei ist nach dem Ergebnis des Verfahrens Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 7 U 192/91, in dem die Klägerin Streitverkündete war, zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits unstreitig, dass der getötete B. jedenfalls fahrlässig den Unfall mit herbeigeführt hat.
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