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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15404
OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11 (https://dejure.org/2011,15404)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.07.2011 - 7 U 27/11 (https://dejure.org/2011,15404)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 7 U 27/11 (https://dejure.org/2011,15404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschweigen eines nicht durchgeführten Heilplans und Kostenplans beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherungswechsel - nicht durchgeführter Heil- und Kostenplan

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 2 Abs. 1 S. 2
    Keine Vorvertraglichkeit einer Zahnbehandlung bei nach Jahren erneut aufgetretenen Beschwerden im selben Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenversicherung gewechselt - Die "neue" wollte für Zahnbehandlung nicht zahlen, weil ein alter Heil- und Kostenplan existierte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Private Krankheitskostenversicherung: Vorvertraglichkeit bei Zahnbehandlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Krankheitskostenversicherung: Vorvertraglichkeit bei Zahnbehandlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 489
  • VersR 2011, 1506
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11
    Unter Bezugnahme auf BGH NJW 1978, 1197 verteidigt die Beklagte das Urteil, soweit es die Klage abgewiesen hat, greift im Wege der Anschlussberufung jedoch die zu Ziffer 1 getroffene Feststellung an, dass der Versicherungsvertrag trotz Anfechtungs- und Rücktrittserklärungen der Beklagten fortbestehe.

    Dabei gehört nach gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits die erstmalige Untersuchung zur Klärung, ob eine Erkrankung vorliegt und ob diese ggf. behandlungsbedürftig ist, zur Heilbehandlung im Sinne der obigen Definition des Versicherungsfalls, ebenso die Erstellung eines Heil- und Kostenplans (vgl. BGH NJW 1978, 1197).

    Dies bemisst sich nicht nach subjektiven, sondern objektiven Kriterien (BGH VersR 1978, 271, 272, bei Juris Rdnr. 22).

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11
    Folglich ist das Zeugnis des behandelnden Arztes kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung der Grenzen der vertretbaren Entscheidungen; vielmehr bedarf es hierfür der Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BGH VersR 1979, 221; OLG Koblenz VersR 2008, 339 f; OLG Köln VersR 2004, 631 ff; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Bach/Moser/Kalis, aaO, § 1 MB/KK Rdnr. 30 a. E.).
  • OLG Köln, 14.01.2004 - 5 U 211/01

    Kein Erstattungsanspruch für ärztliche Nachsorgekosten ohne medizinische

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11
    Folglich ist das Zeugnis des behandelnden Arztes kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung der Grenzen der vertretbaren Entscheidungen; vielmehr bedarf es hierfür der Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BGH VersR 1979, 221; OLG Koblenz VersR 2008, 339 f; OLG Köln VersR 2004, 631 ff; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Bach/Moser/Kalis, aaO, § 1 MB/KK Rdnr. 30 a. E.).
  • OLG Koblenz, 20.04.2007 - 10 U 216/06

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11
    Folglich ist das Zeugnis des behandelnden Arztes kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung der Grenzen der vertretbaren Entscheidungen; vielmehr bedarf es hierfür der Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BGH VersR 1979, 221; OLG Koblenz VersR 2008, 339 f; OLG Köln VersR 2004, 631 ff; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Bach/Moser/Kalis, aaO, § 1 MB/KK Rdnr. 30 a. E.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2013 - 12 U 127/12

    Zahnzusatzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls

    Der Versicherungsfall beginnt gem. § 1 Abs. 2 AVB nicht bereits mit der Erkrankung selbst, sondern erst mit der Heilbehandlung und endet danach nicht schon mit dem Abbruch oder Beendigung der Behandlung, sondern erst mit dem Wegfall der nach medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden Behandlungsbedürftigkeit (OLG Stuttgart VersR 2011, 1506).

    (BGH VersR 1978, 271; VersR 1996, 1224; OLG Stuttgart VersR 2011, 1506).

    Dabei ist das Zeugnis des behandelnden Arztes alleine kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung der Grenzen der vertretbaren Entscheidungen; vielmehr bedarf es hierfür der Einholung eines Sachverständigengutachtens (BGH VersR 1979, 221 - juris Tz. 20; OLG Stuttgart VersR 2011, 1506 - juris Tz. 24; OLG Koblenz VersR 2008, 339 - juris Tz. 33; OLG Köln VersR 2004, 631).

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 399/13

    Private Krankheitskostenzusatzversicherung: Beginn der Versicherungsfalls bei

    b) Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht entgegen dessen Ansicht nicht von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (VersR 2011, 1506) und Karlsruhe (VersR 2013, 1252, 1253 unter 3) ab.
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12

    Private Zahnzusatzversicherung - kein Versicherungsschutz, wenn zahnmedizinisch

    Zur "Behandlung" einer Krankheit gehört nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH VersR 1978, 271; BGH VersR 1979, 221OLG Stuttgart VersR 2011, 1506).

    Sachverständigengutachtens (BGH VersR 1979, 221 - juris Tz. 20; OLG Stuttgart VersR 2011, 1506 - juris Tz. 24; OLG Koblenz VersR 2008, 339 - juris Tz. 33; OLG Köln VersR 2004, 631).

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 20 U 125/13

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für den Ersatz bei

    Die Frage der Behandlungsbedürftigkeit ist - siehe oben - allein aus objektiver Sicht nach Maßgabe des Standes der medizinischen Wissenschaft zu beantworten, weshalb im Regelfall - wie hier geschehen - die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens erforderlich ist (vgl. OLG Stuttgart VersR 2011, 1506).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 7 U 70/20

    Leistungsfreiheit des Krankenversicherers bei Beginn des Versicherungsfalls vor

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Vorvertraglichkeit i.S. § 2 Abs. 1 S. 2 X-AVB (MB/KK 2009) trägt die Beklagte (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Juni 2013 - 12 U 127/12 -, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, Urteil vom 07. Juli 2011 - 7 U 27/11 -, juris Rn. 18), die sich mit der Verwendung des Begriffs "Versicherungsfälle" in § 2 Abs. 1 S. 2 X-AVB (MB/KK 2009) selbst die Beweislast dafür auferlegt hat, dass diese schon vor Eintritt des Versicherungsschutzes begonnen haben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2015 - I-20 U 211/14 -, juris 32; Bach/Moser/Hütt, 5. Aufl. 2015, MB/KK § 2 Rn. 40; a.A. Prölss/Martin/Voit, 31. Aufl. 2021, MB/KK 2009 § 2 Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 30.05.2012 - 5 U 37/12

    Krankheitskostenversicherung- Vorvertraglichkeit bei wechselnden Methoden der

    Der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 7.7.2011 (NJW-RR 2012, 489 ff.) lag ein anderer Sachverhalt zu Grunde, der mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37300
OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11 (https://dejure.org/2014,37300)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.09.2014 - 7 U 27/11 (https://dejure.org/2014,37300)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. September 2014 - 7 U 27/11 (https://dejure.org/2014,37300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Durchführung der Beweisaufnahme bei Nichtzahlung des Auslagenvorschusses für einen Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 379
    Einzahlung von Kostenvorschüssen: Prozessverlust nach nicht rechtzeitiger Einzahlung und Abladung sämtlicher Zeugen vom Termin

  • rechtsportal.de

    ZPO § 379
    Pflicht des Gerichts zur Durchführung der Beweisaufnahme bei Nichtzahlung des Auslagenvorschusses für einen Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeugenvorschüsse nicht rechtzeitig eingezahlt: Prozess geht vollständig verloren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht gezahlte Auslagenvorschuss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweisantritt durch Zeugenvernehmung kann bei fehlender Einzahlung des Auslagenvorschusses nicht nachzugehen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweisantritt durch Zeugenvernehmung kann bei fehlender Einzahlung des Auslagenvorschusses nicht nachzugehen sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugenvorschüsse nicht rechtzeitig eingezahlt: Prozess geht vollständig verloren! (IBR 2015, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 718
  • NZBau 2015, 427
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Das ist zwar bei Nichteinzahlung des Vorschusses nicht zwingend der Fall (BGH, Urteil vom 17.10.1979 - VIII ZR 221/78, juris: Tz. 9), hier aber anzunehmen.
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Zwar wird die Werklohnforderung auch nach einer Kündigung des Bauvertrags grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04, juris: Tz. 19 ff.) Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns ist jedoch entbehrlich, wenn der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern mit Schadensersatzansprüchen aufrechnet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008 - 23 U 43/07, juris: Tz. 23; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006 - 4 U 15/06, juris: Tz. 24; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1848).
  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Die in § 16 Nr. 3 Abs. 2 bis 5 VOB/B geregelten Voraussetzungen und Folgen des Verlustes von Ansprüchen bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung sind so gravierend, dass diese Vorschriften einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nur dann standhalten, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart worden ist (BGH, Urteil vom 10.05.2007 - VII ZR 226/05, juris: Tz. 16 ff.; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1269 und 2753; Ingenstau/Korbion/Locher, VOB, 18. Aufl., § 16 Nr. 3 VOB/B, Rn. 105 ff.).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 43/07

    Anforderungen an die Individualisierung des mit einer Teilklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Eine derartige Teilklage ist nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 43/07, juris: Tz. 4; OLG Koblenz, a.a.O., Tz. 35; OLG Jena, a.a.O., Tz. 12, Messerschmidt/Kapellmann, a.a.O., § 16 VOB/B, Rn. 209).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Das Erfordernis der Prüffähigkeit entfällt, wenn die Schlussrechnung vom Auftraggeber trotz objektiv nicht gegebener Prüffähigkeit - wie hier - tatsächlich geprüft und mit einem Prüfvermerk versehen worden ist (BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 168/00, juris: Tz. 9; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 1874).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Unselbständige Aktivposten einer saldierten Abrechnung sind weder Forderungen noch Forderungsteile, die einen Zahlungsanspruch begründen können (BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 167/97, juris: Tz. 9 f.; OLG Jena, a.a.O., Tz. 9).
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Unstreitige bzw. prüfbar abgerechnete und sachlich begründete Einzelpositionen könnten nur dann zugesprochen werden, wenn die Gesamtsumme der prüfbar berechneten oder unstreitigen Einzelpositionen die Summe der Abschlagszahlungen übersteige (BGH, Urteil vom 09.01.1997 - VII ZR 69/96 - juris Tz. 7).
  • OLG Jena, 17.01.2007 - 4 U 1041/05

    Unzulässiges Grundurteil bei unzulässiger Teiklage

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Zwar ist im Werklohnprozess eine Teilklage über unselbständige Rechnungsposten einer Schlussrechnung grundsätzlich unzulässig (OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 1041/05, juris: Tz. 9; OLG Koblenz, Urteil vom 20.08.2010 - 10 U 1505/09, juris: Tz. 37; Messerschmidt/Kapellmann, VOB, 4. Aufl., § 16 VOB/B, Rn. 209).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 4 U 15/06

    VOB-Vertrag: Fälligkeit der Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung;

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Zwar wird die Werklohnforderung auch nach einer Kündigung des Bauvertrags grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04, juris: Tz. 19 ff.) Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns ist jedoch entbehrlich, wenn der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern mit Schadensersatzansprüchen aufrechnet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008 - 23 U 43/07, juris: Tz. 23; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006 - 4 U 15/06, juris: Tz. 24; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1848).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 23 U 43/07

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs für Pflasterarbeiten durch Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11
    Zwar wird die Werklohnforderung auch nach einer Kündigung des Bauvertrags grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04, juris: Tz. 19 ff.) Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns ist jedoch entbehrlich, wenn der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern mit Schadensersatzansprüchen aufrechnet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008 - 23 U 43/07, juris: Tz. 23; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006 - 4 U 15/06, juris: Tz. 24; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1848).
  • OLG Koblenz, 20.08.2010 - 10 U 1505/09

    Werkvertragsrecht: Zulässigkeit einer Teilklage aus werkvertraglichem

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.2012 - I-7 U 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46067
OLG Düsseldorf, 24.02.2012 - I-7 U 27/11 (https://dejure.org/2012,46067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2012 - I-7 U 27/11 (https://dejure.org/2012,46067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - I-7 U 27/11 (https://dejure.org/2012,46067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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