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   OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02   

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OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02 (https://dejure.org/2002,3358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.07.2002 - 7 U 330/02 (https://dejure.org/2002,3358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 7 U 330/02 (https://dejure.org/2002,3358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Geltendmachung der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens; Einredeweise Geltendmachung als Aufrechnungsforderung; Aufrechnung von Ansprüchen aus Mangelhaftung gegen Restwerklohn; Umfang der Aufrechenbarkeit; Erlöschen durch Aufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 635; ; ZPO § 91; ; ZPO §§ 485 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 635; ZPO § 91 §§ 485 f.
    Gesonderte Geltendmachung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesonderte Geltendmachung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 305
  • BauR 2003, 1268 (Ls.)
  • BauR 2003, 595 (Ls.)
  • BauR 2003, 761
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01

    Streitwert; selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Dies ist aber für die Annahme einer Hauptsacheklage nach Auffassung des Senates nicht ausreichend (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 20.02.2002, OLGR Dresden 2002, 240, 241 bei der Abgrenzung der angefallenen Kosten im Rahmen der Streitwertfestsetzung).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Es besteht jedoch keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage; vielmehr ist eine Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. nur BGH, Urteil vom 04.06.1996, NJW 1996, 2725 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Ein Schadensersatzanspruch des Hauptunternehmers gegen den Subunternehmer insoweit ist auch durch die Regelungen in § 13 Nr. 5 bzw. Nr. 7 VOB/B nicht ausgeschlossen (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1995, NJW-RR 1996, 729; ähnlich BGH, Urteil vom 18.12.1997, NJW 1998, 1493 für die Weitergabe einer Vertragsstrafe).
  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Bereits der eindeutige Wortlaut des § 494a Abs. 1 ZPO zeigt, dass eine Klage, also ein prozessualer Angriff des Antragstellers erforderlich ist, der die im selbstständigen Beweisverfahren geprüften Tatsachen zum Streitgegenstand hat (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1996, NJW-RR 1997, 1295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1993, MDR 1994, 201; Wielgoss, JurBüro 1999, 125).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1995 - 22 U 203/94

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Ein Schadensersatzanspruch des Hauptunternehmers gegen den Subunternehmer insoweit ist auch durch die Regelungen in § 13 Nr. 5 bzw. Nr. 7 VOB/B nicht ausgeschlossen (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1995, NJW-RR 1996, 729; ähnlich BGH, Urteil vom 18.12.1997, NJW 1998, 1493 für die Weitergabe einer Vertragsstrafe).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1995 - 22 U 139/94

    Eigenleistungen des Bauherrn; Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Der zutreffende Hintergrund der vom Landgericht vertretenen Auffassung dürfte die Überlegung sein, für eine Klage auf Kostenerstattung hinsichtlich der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens bestehe kein Rechtsschutzinteresse, wenn es zum Hauptsacheprozess kommt, weil der Anspruchsberechtigte im Wege der Kostengrundentscheidung und des Kostenfestsetzungsverfahrens seine Forderung auf einfachere Weise als durch die Klageerhebung durchsetzen kann (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995, NJW-RR 1995, 1108, 1109; Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 W 117/93

    Aufrechnung ersetzt nicht Klageerhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Bereits der eindeutige Wortlaut des § 494a Abs. 1 ZPO zeigt, dass eine Klage, also ein prozessualer Angriff des Antragstellers erforderlich ist, der die im selbstständigen Beweisverfahren geprüften Tatsachen zum Streitgegenstand hat (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1996, NJW-RR 1997, 1295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1993, MDR 1994, 201; Wielgoss, JurBüro 1999, 125).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08

    Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen

    Nach einer Entscheidung des OLG Celle (OLGR 2004, 167) soll in Anwendung dieser Grundsätze die im Prozess erklärte Aufrechnung mit dem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unzulässig sein (ebenso Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., vor § 485 Rdn. 29; a.A. OLG Dresden, BauR 2003, 761).
  • OLG Köln, 19.10.2022 - 11 U 247/21

    Ansprüche wegen fehlerhafter Abdichtung eines Gebäudes Kostenentscheidung im

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann ausnahmsweise zu bejahen sein, wenn der Weg über das Kostenfestsetzungsverfahren nicht zweifelsfrei als erfolgversprechend erscheint, etwa weil der Kostengläubiger wegen des formalisierten Charakters des Kostenfestsetzungsverfahrens nicht sicher sein kann, seinen Kostenerstattungsanspruch in diesem durchsetzen zu können (OLG Düsseldorf, BauR 2022, 1235, 1236; BeckOK ZPO/Jaspersen, a.a.O., § 91 Rn. 42; BeckOK ZPO/Kratz, a.a.O., § 494a Rn. 21; s. auch BGH, NJW 1990, 2060, 2061; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305, 306).
  • BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04

    Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren

    Die diese Frage verneinenden Stimmen beziehen sich zur Begründung insbesondere auf den Wortlaut des § 494 a Abs. 1 ZPO und darauf, dass über den zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruch nicht immer mit Rechtskraftwirkung entschieden werde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 U 330/02, BauR 2003, 761 m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12

    Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten

    (1) Grundsätzlich können die dem Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein, mit dem der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner aufrechnen oder sie zum Gegenstand einer Widerklage machen kann (vgl. nur OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305; BGH NJW-RR 2010, 674).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Anspruch des Zweiterwerbers einer

    Ob ein prozessrechtlicher Kostenerstattungsanspruch im Hinblick auf die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch verdrängt, hat das OLG Dresden offen gelassen (BauR 2003, 761, juris RN 29).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines

    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201; Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • LG Bad Kreuznach, 03.04.2014 - 1 S 85/13

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Wann ist prozessuale Kostenerstattung

    Die Entscheidung des OLG Dresden vom 25.07.2002 (7 U 330/02) behandelt vornehmlich das Problem, wann begrifflich vom Vorliegen eines Hauptsacheverfahrens ausgegangen werden kann.
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