Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 12 - Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 - 494a) |
(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.
(2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann eine Partei die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse daran hat, dass
festgestellt wird. 2Ein rechtliches Interesse ist anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann.
(3) Soweit eine Begutachtung bereits gerichtlich angeordnet worden ist, findet eine neue Begutachtung nur statt, wenn die Voraussetzungen des § 412 erfüllt sind.
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Rechtsprechung zu § 485 ZPO
2.132 Entscheidungen zu § 485 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 15.07.2025 - VIII ZB 69/24
Kein selbständiges Beweisverfahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete!
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin II, 23.10.2024 - 64 T 71/24
Selbständiges Beweisverfahren zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- LG Berlin II, 23.10.2024 - 64 T 71/24
- BGH, 26.01.2022 - VII ZB 19/21
Feststellung von Mängeln an zur Verwendung bei der Neuerrichtung einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
- OLG Köln, 15.03.2021 - 17 W 20/21
Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer neue Autobahnbrücke Unzulässiger ...
- ArbG Köln, 22.07.2026 - 18 Ha 2/25
- BGH, 06.07.2020 - VI ZB 27/19
Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht als ...
- OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22
Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit
Zum selben Verfahren:
- LG Ingolstadt, 25.02.2022 - 21 OH 1682/21
Selbständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit einer ...
- LG Ingolstadt, 25.02.2022 - 21 OH 1682/21
- OLG Hamm, 03.01.2023 - 10 W 71/22
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Ermittlung des ...
§ 485 ZPO in Nachschlagewerken
- § 485 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Selbständiges Beweisverfahren
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 485 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 130a (Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung) (zu § 485 II)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 204 I Nr. 7 (Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung) (zu §§ 485 ff)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 12