Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 12 - Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 - 494a) |
(1) Ist ein Rechtsstreit anhängig, so ist der Antrag bei dem Prozessgericht zu stellen.
(2) Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, so ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre. In dem nachfolgenden Streitverfahren kann sich der Antragsteller auf die Unzuständigkeit des Gerichts nicht berufen.
(3) In Fällen dringender Gefahr kann der Antrag auch bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk die zu vernehmende oder zu begutachtende Person sich aufhält oder die in Augenschein zu nehmende oder zu begutachtende Sache sich befindet.
(4) Der Antrag kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
Rechtsprechung zu § 486 ZPO
99 Entscheidungen zu § 486 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 12.07.2012 - VII ZB 9/12
Selbständiges Beweisverfahren - Beitritt unterliegt nicht dem Anwaltszwang!
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
Selbständiges Beweisverfahren - Beitritt unterliegt dem Anwaltszwang!
- OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11
- OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11
Selbständiges Beweisverfahren - Beitritt unterliegt nicht dem Anwaltszwang!
- OLG Köln, 15.03.2012 - 3 W 16/12
Selbständiges Beweisverfahren - Kein Anwaltszwang im gesamten Verfahren!
- OLG Schleswig, 12.08.2009 - 2 W 98/09
Selbständiges Beweisverfahren - Zuständigkeit des AG nach Streitwerterhöhung?
- BVerwG, 23.12.1960 - II C 163.60
- OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 19 U 141/12
Verfahrensrecht - Streitiges Urteil statt echtem VU: Berufung zulässig!
- OLG Nürnberg, 10.02.2011 - 13 W 139/11
Selbständiges Beweisverfahren - Kein Anwaltszwang für Streithelfer!
- OLG Naumburg, 12.11.2010 - 10 W 32/10
Gerichtliche Zuständigkeit für die Durchführung eines selbständigen ...
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Literatur im Internet zu § 486 ZPO
- § 486 ZPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Selbständiges Beweisverfahren - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 82
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 24 II Nr. 3 (Aufnahme von Erklärungen) (zu § 486 IV)