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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.01.2020 - 7 U 46/19   

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OLG Hamburg, 21.01.2020 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2020,19975)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2020 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2020,19975)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2020,19975)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wiedergabe von Vermutungen über die Privatsphäre eines Prominenten in einem Zeitschriftenartikel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.01.2020 - 7 U 46/19
    Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, U. v. 18.9.2012 - VI ZR 291/10 - NJW 2012, 3645 [Rz.15] mit weiteren Nachweisen).

    Bei der Abwägung sind insbesondere der Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, die Bekanntheit der betroffenen Person und der Gegenstand der Berichterstattung, das frühere Verhalten der betroffenen Person, die Art der Erlangung von Informationen und ihr Wahrheitsgehalt sowie der Inhalt, die Form und die Auswirkungen der Veröffentlichung zu berücksichtigen (vgl. BGH, U. v. 18.9.2012 - VI ZR 291/10 - NJW 2012, 3645 [Rz.17f]).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.01.2020 - 7 U 46/19
    In thematischer Hinsicht umfasst der Schutz der Privatsphäre insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (vgl. BVerfG, B. v. 26.2.2008 - 1 BvR 1602/07 - NJW 2008, 1793 [Rz.47] - Caroline von Monaco III; zu allem s. auch Kröner in HH-Ko/MedienR, 3. Aufl., Kap.31 Rz.30).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.01.2020 - 7 U 46/19
    Hierzu gehören in der Regel auch Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Liebesbeziehung (vgl. BGH, U. v. 2.5.2017 - VI ZR 262/16 - GRUR 2017, 850 [Rz.19] - Popstar und Dessousmodel; Korte, Praxis des Presserechts, 2. Aufl., § 2 Rz.64).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.01.2020 - 7 U 46/19
    Bei der Abwägung fällt dann die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, ins Gewicht (BVerfG, B. v. 7.12.2011 - 1 BvR 2678/10 - NJW 2012, 1643 [Rz.34] mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19

    Haben einflussreiche Wikipedia-Autoren einen Anspruch auf Anonymität?

    Einen Verdacht, für dessen Richtigkeit gewichtige Indizien sprechen, darf der Berichtende hingegen in entsprechender Weise darstellen (vgl. zu allem Senat, U. v. 21.1.2020 - 7 U 46/19 - nicht veröffentlicht).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.01.2020 - 7 U 46/19   

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OLG Hamburg, 24.01.2020 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2020,13769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2020 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2020,13769)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2020,13769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unzulässige Wiedergabe von Vermutungen im weiteren Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2020, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 O 165/21
    Aber selbst wenn man die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung zur namentlichen Nennung des Betroffenen auch bei sonstigen ehrenrührigen Vorgängen in einer die Öffentlichkeit berührenden Angelegenheit entsprechend anwenden würde (vgl. dazu BGH, Urt. v. 03.05.1977, NJW 1977, 1288, 1289 und OLG P., Urt. v. 24.01.2020, Az. 7 U 46/19, AfP 2020, 235, 237), würde hier - wie nachfolgend unter II. dargelegt - jedenfalls kein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers vorliegen.

    Wenn sich derartige Äußerungen auf einen tatsächlichen Vorgang beziehen, der zudem in ganz erheblichem Maße geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen, ist kein Grund ersichtlich, weshalb dies nicht nach den gleichen Zulässigkeitskriterien zu beurteilen sein sollte wie die Verdachtsberichterstattung im eigentlichen Sinne (vgl. OLG P., Urt. v. 24.01.2020, Az. 7 U 46/19, AfP 2020, 235, 237).

    Je weniger für die Richtigkeit einer Vermutung spricht, desto deutlicher muss dies in der Berichterstattung werden, wobei ein hohes öffentliches Informationsinteresse bereits an der Tatsache, dass ein solches Gerücht existiert, dazu führen kann, dass gleichwohl eine Berichterstattung zulässig ist, wenn das Presseorgan sich hinreichend distanziert (vgl. OLG P., AfP 2020, 235, 237 f. unter Hinweis auf Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., Rz. 16.60).

  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung;

    Allerdings kann auch der bloße Verbreiter einer als solche kenntlich gemachten Äußerung eines Dritten haften, wenn er sich hiervon nicht in gebührender Weise distanziert (vgl. Weyhe in HH-Ko/MedienR, 3. Aufl., Kap.37 Rz.41), wobei das erforderliche Ausmaß an Distanzierung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. Burkhardt / Pfeiffer in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap.10 Rz.211): Vom Inhalt eines vollständig ungesicherten Gerüchts, das er verbreitet, wird sich der Berichtende sehr deutlich distanzieren müssen, während er einen Verdacht, für dessen Richtigkeit gewichtige Indizien sprechen, hingegen in entsprechender Weise darstellen darf (OLG Hamburg aaO. Rn 38 - juris, vgl. auch OLG Hamburg AfP 2020, 235).
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   OLG Stuttgart, 08.11.2018 - 7 U 46/19   

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https://dejure.org/2018,63592
OLG Stuttgart, 08.11.2018 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2018,63592)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2018 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2018,63592)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2018 - 7 U 46/19 (https://dejure.org/2018,63592)
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Kurzfassungen/Presse

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung auch mindestens 5 Jahre nach Auszahlung noch möglich

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