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   AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23 WEG   

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https://dejure.org/2023,11334
AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23 WEG (https://dejure.org/2023,11334)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10.05.2023 - 75 C 10/23 WEG (https://dejure.org/2023,11334)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 75 C 10/23 WEG (https://dejure.org/2023,11334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 3 S 1 WoEigG, § 23 Abs 3 S 2 WoEigG, § 28 Abs 1 S 1 WoEigG, § 28 Abs 2 S 1 WoEigG
    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Wirksamkeit eines Absenkungsbeschlusses im Umlaufverfahren; Anfechtung von Beschlüssen über Vorschüsse laut Wirtschaftsplan bzw. Nachforderungen aus den Jahreseinzelabrechnungen

  • meinmietrecht.de

    WEG - unwirksamer Umlaufbeschluss ist nur anfechtbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamer Umlaufbeschluss ist nicht nichtig, nur anfechtbar

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zum Umlaufbeschluss in einer WEG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Aus dieser Beschlussfassung ergibt sich aber bei der allein gebotenen objektiv-normativen Auslegung (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 15. Jan. 2010 - V ZR 72/09, juris) in keiner Weise, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Sofern dies der Fall ist, kann das Gericht den Beschluss auch für ungültig erklären; zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen braucht insoweit nicht zwingend unterschieden zu werden (BGH, Urt. v. 2. Okt. 2009 - V ZR 235/08, juris).
  • AG Stuttgart, 05.08.2022 - 59 C 616/22

    WEG - Nichtigkeit eines Umlaufbeschlusses bei fehlendem

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Dass der Absenkungsbeschluss eine solche Beschlussfassung, wonach die Mehrheit ausnahmsweise genügt, ausdrücklich enthalten muss, ergibt sich nicht nur aus dem klaren Wortlaut des § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG ("können beschließen, dass ... die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt"), sondern entspricht insoweit auch der Rechtsprechung und überwiegenden Meinung (vgl. etwa: AG Stuttgart, Urt. v. 5. Aug. 2022 - 59 C 616/22 .WEG, BeckRS 2022, 29588; Bartholome in BeckOK WEG, 52. Ed. 03.04.2023, § 23 Rn. 102; Wicke in Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 23 WEG, Rn. 6a).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Die seitens der Klägerin innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 45 Satz 1 Var. 2 WEG iVm § 193 BGB vorgetragenen und damit allein der Entscheidung zugrunde zu legenden Anfechtungsgründe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Sept. 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147, 148; Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) rechtfertigen auch die Ungültigerklärung des mit Schreiben vom 2. Dezember 2022 initiierten und mit Schreiben vom 12. Januar 2023 verkündeten Umlaufbeschlusses "TOP 01 - Beschluss über die Jahresabrechnung 2021".
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Für die Frage, ob eine Zustellung "demnächst" erfolgt, darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht auf eine rein zeitliche Betrachtungsweise abgestellt werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, NJW 2006, 3206, 3207, m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Die seitens der Klägerin innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 45 Satz 1 Var. 2 WEG iVm § 193 BGB vorgetragenen und damit allein der Entscheidung zugrunde zu legenden Anfechtungsgründe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Sept. 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147, 148; Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) rechtfertigen auch die Ungültigerklärung des mit Schreiben vom 2. Dezember 2022 initiierten und mit Schreiben vom 12. Januar 2023 verkündeten Umlaufbeschlusses "TOP 01 - Beschluss über die Jahresabrechnung 2021".
  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16

    Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist,

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Die seitens der Klägerin innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 45 Satz 1 Var. 2 WEG iVm § 193 BGB vorgetragenen und damit allein der Entscheidung zugrunde zu legenden Anfechtungsgründe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Sept. 2016 - V ZR 3/16, NZM 2017, 147, 148; Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) rechtfertigen auch die Ungültigerklärung des mit Schreiben vom 2. Dezember 2022 initiierten und mit Schreiben vom 12. Januar 2023 verkündeten Umlaufbeschlusses "TOP 01 - Beschluss über die Jahresabrechnung 2021".
  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Dieser Beschlussmangel ist auch nicht im Rahmen einer Nichtigkeitsprüfung von Amts wegen (BGH, Urt. v. 13. Jan. 2023 - V ZR 43/22, NZM 2023, 288, 290) zu beachten.
  • LG München I, 18.07.2013 - 36 S 20429/12

    Speicherumbau bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Zwar wird teilweise vertreten, dass bei einem Verstoß gegen das Allstimmigkeitserfordernis des § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG ein dennoch bloß mehrheitlich gefasster Umlaufbeschluss in Ermangelung einer Beschlusskompetenz grundsätzlich nichtig sei (so etwa: LG München I, Schlussurt. v. 18. Juli 2013 - 36 S 20429/12 WEG, ZWE 2014, 18; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 110).
  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zustellung der Klage

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23
    Relevante Verzögerungen liegen danach dann vor, wenn der Zeitraum von "um zwei Wochen" oder nur geringfügig darüber liegend überschritten wird (vgl. nur: BGH, Urt. v. 26. Februar 2016 - V ZR 131/15, juris).
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16

    Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei

  • LG Berlin, 30.08.2022 - 55 S 7/22

    Beschlussklage: Inhaltliche Gestaltung von Wirtschaftsplanbeschlüssen nach der

  • LG Berlin, 31.01.2023 - 55 S 28/22

    WEG: Anfechtung eines Sonderumlagebeschlusses

  • LG Berlin, 16.08.2023 - 85 S 59/23

    Umlaufbeschluss über Beschluss der Nach-/Vorschüsse bedarf der Einstimmigkeit

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.05.2023, Az. 75 C 10/23, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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